Ist eine Depotbank dazu verpflichtet, die Kündigung eines Offenen Immobilenfonds weiterzuleiten?

  • Ich hatte früher mehrere offene Immoblienfonds, die ich - bis auf einen Anteil - rechtzeitig (mit einem Jahr Wartezeit)
    gekündigt habe. Diese Kündigung war dabei immer mit einem hohen administrativen und personellen Aufwand verbunden.

    Jetzt will ich bei einer Depot-Bank das Depot-Modell ändern, da ich dort meine Bankgeschäfte nur noch online führe,

    und ich noch immer über 1000 € jährlich für die nicht in Anspruch genommenen Persönliche Beratung zahle.

    Kann dies zur Folge haben, dass sich diese Depotbank später weigert,
    eine Kündigung meiner Anteile des offenen Immobilienfonds, an die Fondgesellschaft weiterzuleiten,
    mit dem Hinweis darauf, dass ich diesen Auftrag nicht elektronisch erteilen kann?

    Aus taktischen Gründen traue ich mich auch nicht bei der Depot-Bank selbst nachzufragen.

  • Moin mschmal ,

    willkommen im Forum.

    Frag da doch einfach mal nach. Hier wird dir keiner weiterhelfen können.

    Generell ist deine Depotbank ein Dienstleistungsunternehmen und ist auf Kunden angewiesen.

    Ohne Kunden würde deren Geschäftsmodell nicht funktionieren.

    Viel Erfolg bei deinen Finanzentscheidungen!