• Wir waren eigentlich 3 Geschwister. Unsere 1 Schwester ist inzwischen schon verstorben. Bei ihrem Tod haben ihre 2 Kinder ihr Erbe ausgeschlagen.

    Jetzt sollen wir aus unserer entfernten Familie unserer Mutter ein Erbe bekommen was Guthaben hat.

    Bekommen jetzt die beiden Kinder unserer Schwester daraus ein Erbteil, obwohl sie das vorherige Erbe beim Tod ihrer Oma ausgeschlagen haben.

  • Hallo,

    Ich glaube Du musst das nochmal deutlicher schreiben. Haben Die Kinder Deiner Schwester nun das Erbe ihrer Mutter oder ihrer Oma ausgeschlagen?

    Und wer ist jetzt gestorben?

    Ich habe zumindest herausgelesen, dass zwei unterschiedliche Personen gestorben sind und „die 2 Kinder“ das Erbe nach dem ersten Todesfall ausgeschlagen haben. Diese Ausschlagung hat keinerlei Auswirkungen auf spätere Erbschaften. So lese ich zumindest § 1951/1 BGB. Alle weiteren Details der Erbfolge sind damit egal.


    Gruß Pumphut