1. Mitglieder
    1. Letzte Aktivitäten
    2. Benutzer online
    3. Team
    4. Mitgliedersuche
  2. Forum
    1. Unerledigte Themen
  • Anmelden oder registrieren
  • Suche
Dieses Thema
  1. Finanztip Forum
  2. Finanztip
  3. Gesprächsecke

Erbe

  • margit4681
  • 21. Februar 2024
  • Erledigt
  • margit4681
    Neuling
    Beiträge
    1
    • 21. Februar 2024
    • #1

    Wir waren eigentlich 3 Geschwister. Unsere 1 Schwester ist inzwischen schon verstorben. Bei ihrem Tod haben ihre 2 Kinder ihr Erbe ausgeschlagen.

    Jetzt sollen wir aus unserer entfernten Familie unserer Mutter ein Erbe bekommen was Guthaben hat.

    Bekommen jetzt die beiden Kinder unserer Schwester daraus ein Erbteil, obwohl sie das vorherige Erbe beim Tod ihrer Oma ausgeschlagen haben.

  • Online
    Pumphut
    Koryphäe
    Reaktionen
    950
    Trophäen
    3
    Beiträge
    2.022
    • 21. Februar 2024
    • #2

    Hallo margit4681,

    Zitat von margit4681

    Bekommen jetzt die beiden Kinder unserer Schwester daraus ein Erbteil, obwohl sie das vorherige Erbe beim Tod ihrer Oma ausgeschlagen haben.

    Ja. Einschlägig dürfte hier § 1951/1 BGB sein. (Laienmeinung)


    Gruß Pumphut

  • WerAuchImmer
    Koryphäe
    Reaktionen
    900
    Trophäen
    2
    Beiträge
    2.144
    • 21. Februar 2024
    • #3
    Zitat von margit4681

    Jetzt sollen wir aus unserer entfernten Familie unserer Mutter ein Erbe bekommen was Guthaben hat.

    Wer genau ist verstorben und hinterlässt ein Erbe?

  • itschytoo
    Koryphäe
    Reaktionen
    1.527
    Trophäen
    2
    Beiträge
    2.202
    • 21. Februar 2024
    • #4

    Ich glaube Du musst das nochmal deutlicher schreiben. Haben Die Kinder Deiner Schwester nun das Erbe ihrer Mutter oder ihrer Oma ausgeschlagen?

    Und wer ist jetzt gestorben?

  • Online
    Pumphut
    Koryphäe
    Reaktionen
    950
    Trophäen
    3
    Beiträge
    2.022
    • 21. Februar 2024
    • #5

    Hallo,

    Zitat von itschytoo

    Ich glaube Du musst das nochmal deutlicher schreiben. Haben Die Kinder Deiner Schwester nun das Erbe ihrer Mutter oder ihrer Oma ausgeschlagen?

    Und wer ist jetzt gestorben?

    Ich habe zumindest herausgelesen, dass zwei unterschiedliche Personen gestorben sind und „die 2 Kinder“ das Erbe nach dem ersten Todesfall ausgeschlagen haben. Diese Ausschlagung hat keinerlei Auswirkungen auf spätere Erbschaften. So lese ich zumindest § 1951/1 BGB. Alle weiteren Details der Erbfolge sind damit egal.


    Gruß Pumphut

  • WerAuchImmer
    Koryphäe
    Reaktionen
    900
    Trophäen
    2
    Beiträge
    2.144
    • 21. Februar 2024
    • #6
    Zitat von margit4681

    Jetzt sollen wir aus unserer entfernten Familie unserer Mutter ein Erbe bekommen

    Aber es muss ja erst mal geklärt werden wer verstorben ist und wie das Verwandschaftsverhältnis war. Laut dem Satz ist ja nicht die Mutter selbst verstorben.

Teilen

  • Facebook
  • Twitter
  • Reddit
  • LinkedIn
  • Pinterest

Ähnliche Themen

  • Kauf einer Immobilie mit Immobilienkredit 450k - jedoch erhalte ich die nächsten 5 Jahre ein Erbe von 200k - Frage: Welchen Zeitraum der Zinsbindung oder einfach für die 200k eine Vorfälligkeitsentschädigung zahlen?

    • Moerlix
    • 4. Januar 2024
    • Kredit & Bauen
  • Plötzlich Erbe - Unklare Lebens- und Vermögenssitutation

    • Bigimot
    • 27. Januar 2024
    • Vorsorge
  • Nachfrage zur Vorab-Pauschale

    • Fido
    • 25. Dezember 2023
    • Geldanlage
  • Verkaufen oder behalten

    • jus52
    • 15. Juli 2023
    • Geldanlage
  1. Leitfaden
  2. Datenschutzerklärung
  3. Impressum
  1. Finanztip
  2. Finanztip Schule
  3. Finanztip Stiftung
  1. App
  2. Newsletter
  3. Über Finanztip
  4. ePaper Altersvorsorge
  • Alles
  • Dieses Thema
  • Dieses Forum
  • Forum
  • Artikel
  • Seiten
  • Erweiterte Suche
Zitat speichern