Bausparvertrag auflösen oder weiter besparen

  • Hallo zusammen,


    meine Frau hat im März 2013 einen Bausparvertrag abgeschlossen. Sparsumme 20.000€. Konkret ist das der Fuchs-Spezial von Schwäbisch-Hall mit einem Guthabenzinssatz von 1%.

    Der Arbeitnehmer überweist zusätzlich pro Monat 5€ vermögenswirksame Leistungen.

    Bei Darlehensverzicht unter bestimmten Voraussetzungen gibt es wohl noch zusätzlich 1% Treueprämie.


    Nun frage ich mich ob es Sinn macht, diesen Vertrag weiter zu besparen oder diesen aufzulösen und das Geld auf ein Tagesgeldkonto zu packen. Ein Haus bauen werden wir definitiv nicht. Allerhöchstens würden wir über die Anschaffung einer neuen Küche reden (Modernisierung), wofür wir eventuell ein Darlehen benötigen würden.


    Habt oder hattet ihr auch diesen Bausparvertrag und wie ist eure Entscheidung? Die Voraussetzung für die Treueprämie müsste ich mir nochmal genauer anschauen.


    Grüße

    Michael

  • Ich würde den Auflösen. Der kostet glaube ich auch noch ein paar Gebühren pro Jahr. Aktuell gibt's bessere Zinsen. Außerdem fallen auf den Treuebonus im Auszahlungsjahr dann Kapitalertragssteuer an und du kannst deinen Freibetrag nicht nutzen.


    Für den Treuebonus brauchst du glaube ich 1 Jahr Ruhezeit. Ist natürlich die Frage wie die Zinsen in einem Jahr stehen. Und unbedingt bei der Bausparkasse fragen, was Du machen musst, damit Du den Bonus nicht verlierst.


    Solltest Du nicht auflösen, musst Du aufpassen, dass Du den nicht voll besparst. Dann gewährt Dir die Schwäbisch Hall ggf. den Bonus nicht mehr. Die argumentieren, den Bonus gibt's nur wenn man auf das Darlehen verzichtet - und da Bausparvertrag voll, kannst Du nicht mehr verzichten. Das hat meine Mama und meinen Papa je ca. 5k Bonus gekostet. Darüber bin ich immer noch stinksauer und werde niemals mehr in meinem Leben irgendwas bei der Schwäbisch Hall abschließen.


  • Nun frage ich mich ob es Sinn macht, diesen Vertrag weiter zu besparen oder diesen aufzulösen und das Geld auf ein Tagesgeldkonto zu packen. Ein Haus bauen werden wir definitiv nicht. Allerhöchstens würden wir über die Anschaffung einer neuen Küche reden (Modernisierung), wofür wir eventuell ein Darlehen benötigen würden.

    Küchenmodernisierung zählt zu den wohnwirtschaftlichen Maßnahmen, somit Bauspardarlehens fähig.

    Kündigen würde die Abschlussgebühr und den Zinsverlust in der Ansparphase realisieren, ohne das "günstige" Darlehen (das Du ja brauchst) zu realisieren.

    Wie groß ist der Vertrag? Und wie viel soll die Küche kosten?

  • ? Glaube? Welche Gebühren meinst Du? Kontogebühren. Gerichtlich abgeschafft. Und falls doch erhoben, zurückfordern!!!!

    Hast Recht - hab nachgeschaut, auf meinem letzten Auszug waren keine Gebühren mehr drauf - sry, hatte das so im Kopf abgespeichert.

  • Hallo,

    je nach Laufzeit des Vertrages und Höhe der Treueprämie, würde ich noch ein Jahr warten und mir den Vertrag mit Treueprämie auszahlen lassen. Das Jahr beginnt jedoch erst, wenn die Bewertungszahl bei 44 liegt und die "Treue" erklärt wird mit Darlehensverzicht. Die Treueprämie wird im Jahr der Auszahlung kapitalertragssteuerpflichtig. Durch einen entsprechenden Freistellungsauftrag fallen jedoch keine Steuern an. Am besten zur Bank oder Berater der Bausparkasse und hierüber beraten lassen.

  • Hallo zusammen,


    schonmal Danke für die vielen Rückmeldungen.


    Die Vertragssumme ist 20.000€ und aktuell liegt der Kontostand bei ca. 14.000€. Wieviel genau die neue Küche kosten wird, weiß ich leider nicht. Jedoch denke ich vom Gefühl her sollten die 14.000€ schon ausreichend sein und ein Darlehen wird nicht benötigt.


    Daher dürfte es Sinn machen, auf das Darlehen zu verzichten, den Treuebonus mitzunehmen und das Geld auf ein Tagesgeldkonto packen.


    Nun der Knackpunkt mit diesem "Treuejahr". Seit 31.07.2021 ist der Vertrag zuteilungsfähig. Einen Verzicht auf das Darlehen haben wir noch nicht angemeldet.

    Läuft sozusagen erst mit der Anmeldung auf den Verzicht das Treuejahr los? Dürfen weiter EInzahlungen getätigt werden in diesem "Treuejahr"?


    Wenn ich die ABB richtig interpretiere, müssen wir dem Vertragspartner mitteilen, dass wir die Treueoption wählen möchten und ab dann das Treuejahr startet.

    Die Bewertungszahl liegt bei 113.


    Die ABB besagt folgendes:

    (2) Der Bausparer kann eine Treueoption wählen.

    Nach einer Vertragslaufzeit zum Zeitpunkt der Zuteilung von mindestens 7 Jah-

    ren sowie einer Treuezeit von mindestens 12 Monaten kann der Bausparer eine

    Treueprämie erhalten, sofern er dann auf die Inanspruchnahme des zugeteilten

    Bauspardarlehens verzichtet.

    Die Wahl der Treueoption ist frühestens 5 Jahre nach Vertragsbeginn möglich. Die

    Treuezeit beginnt an dem Bewertungsstichtag (§ 4 Abs. 2a), an dem die Zielbe-

    wertungszahl (§ 4 Abs. 2d) und mindestens ein Bausparguthaben von 25 % der

    Bausparsumme (in der Variante XM: 40 % der Bausparsumme) erreicht sind, und

    eine Erklärung des Bausparers vorliegt, in der die Treueoption erklärt wurde.


    Viele Grüße

    Michael

  • Hallo,

    das Treuejahr beginnt ab der Erklärung an die Bausparkasse - mit Darlehensverzicht. Während des Jahres kann weiter bespart werden. Achtung: Inkl. Zinsen dürfen nicht mehr als 19 T€ angespart werden. Die Treueprämie zählt nicht dazu. Evtl. nach Treueerklärung ein Zwischenkredit Guthaben bei der Bausparkasse beantragen, wenn das Geld früher benötigt wird - je nach Zins für den Zwischenkredit.

    Viel Erfolg!