Absetzbarkeit von Krankheitskosten - Zahlen?

  • Gibt's Zahlen zu der Entwicklung der Absetzung von Krankheitskosten über die Einkommensteuer?

    Also ob und wieviel Krankheitskosten die Steuerzahler über die Einkommensteuer abgesetzt (zurückerhalten) haben?

    Das müsste ja in etwa ein Indikator dafür sein, ob und wie sich die privaten Kosten für Krankheitskosten entwickeln.

    Auch wenn z.B. https://www.vlh.de/krankheit-v…-der-steuer-absetzen.html


    Zitat

    Krankenzusatzversicherung nur theoretisch steuerlich absetzbar

    Alle Zusatzkrankenversicherungen, die Niklas abschließt, kann er in die Anlage Vorsorgeaufwand seiner Einkommensteuererklärung eintragen. Das Problem ist allerdings, dass für sonstige Vorsorgeaufwendungen, wozu Krankenzusatzversicherungen zählen, eine Absetzungsgrenze von 1.900 Euro für Arbeitnehmende und Beamte bzw. Beamtinnen gilt. Mit seiner Basiskrankenversicherung und den Beiträgen für die gesetzliche Pflegeversicherung hat Niklas diesen Höchstbetrag bereits ausgeschöpft. Das heißt: Alle weiteren Versicherungsbeiträge werden vom Finanzamt nicht mehr berücksichtigt.

  • Erstmal geht's mir um die Krankheitskosten.


    Die Versicherungskosten sind einerseits ein separates Thema, andererseits ist eine Zunahme von privaten Zusatzversicherungen, die aber gedeckelt nicht steuerlich berücksichtigt werden (Stichwort "Zahnzusatzversicherung") da verzerrend bzw. für mich nicht stimmig in der steuerlichen Behandlung.

    Aber das sollte man vielleicht separat (on top) diskutieren.


    Also erst mal die absetzbaren Krankheitskosten.

  • Krankheitskosten können als außergewöhnliche Belastung abgesetzt werden. Dabei gilt aber eine Zumutbarkeitsgrenze, die vom Einkommen und familiären Verhältnissen abhängig ist. Somit kann das ja eigentlich kein klarer Indikator sein, da mit steigendem Einkommen auch die Zumutbarkeitsgrenze steigt.

  • Diese Zahlen müssten doch auch gerade für die Versicherungsbranche interessant sein (noch eine Verbindung zwischen Krankheitskosten und Versicherungen)

    Ich bin mir sicher, dass Versicherungen noch ganz andere Datengrundlagen verwenden und sehr genau Bescheid wissen, über die Entwicklung der Krankheitskosten.

  • Krankheitskosten können als außergewöhnliche Belastung abgesetzt werden. Dabei gilt aber eine Zumutbarkeitsgrenze, die vom Einkommen und familiären Verhältnissen abhängig ist. Somit kann das ja eigentlich kein klarer Indikator sein, da mit steigendem Einkommen auch die Zumutbarkeitsgrenze steigt.

    Das soll nur ein erster Indikator sein. Wenn dieser schon etwas anzeigt, dann sind die Kosten für die Bürger - wegen der von Dir beschriebenen Bedingungen - vermutlich sogar noch stärker gestiegen. Es stehen in den Einkommensteuererklärungen auch alle Kosten drin, wenn sie jemand versucht abzusetzetn. Also haben wir hier etwas mehr Genauigkeit. Allerdings werden viele gar nix eintragen (oder alles wieder löschen), wenn sie feststellen, dass sie unter der Zumutbarkeitsgrenze liegen.