Wieviel Steuern fallen bei Nebenjob (Kleinunternehmerregelung) an?

  • Hallo zusammen! Ich finde nirgendswo Informationen darüber:

    Wenn ich zusätzlich zum Hauptjob mit 60k Brutto einen Nebenjob mit Kleinunternehmerregelung ausübe und wirklich nur wenige Tausend Euro jährlich dazu verdienen möchte, wie hoch wird das versteuert? Mein Durchschnittssteuersatz beträgt für die (60k Brutto abzügl. 11,604 Euro Steuefreibetrag = 48,4k Brutto) ca. grob 21%. Wenn ich nun aber alle weiteren Sozialabgaben (PV, AV, KV...) berücksichtige, lande ich bei insg. 39% Abgaben. Wenn ich nun kleine Nebenjobs ausführe (möchte den Stundenlohn berechnen), welche Abgaben fallen nun an? in meinem Falle ja nur Einkommenssteuer (Gewerbe- und Umsatzsteuer entfällt). Aber was heißt das nun? Wenn ich eine Rechnung von zb. 500 Euro schreibe, muss ich dann obige 21% oder 39% (oder noch mehr wenn ich durch den Zusatzverdienst theoretisch ein noch höheres Bruttoeinkommen habe?) später bei der Steuererklärung wieder abführen? Fallen für die Nebentätigkeit also nur die reine Steuerabgabe an oder auch alle anderen Sozialabgaben zusätzlich? Ich finde dazu nirgendswo etwas.

    Bin Dankbar für jede Hilfe!

  • Bei der Steuer geht es um den Grenzsteuersatz, also mit wieviel Prozent ein zusätzlicher Euro besteuert wird. Das kann man mit dem BMF Steuerrechner berechnen. https://www.bmf-steuerrechner.de/ekst/eingabeformekst.xhtml. Habe das mal mit 48 k gemacht, da kommen 22,1 % im Durchschnitt und 36,29 % Grenzsteuer raus.


    Sozialausgaben kenne ich mich nicht aus, in wie weit die auch steigen, würde aber vermuten, dass nicht. Referat Janders ?


  • Ins Kalkül sollte man noch ggf. BG-Beitrag einbeziehen sowie prüfen, ob die Privathaftpflcht die Haftpflicht als Kleinunternehmer einschließt. Für erstere zahlen wir aktuell rund 150 € Mindestbeitrag, hängt aber von der BG ab. Letztere kostete uns vor Jahren im unteren dreistelligen Bereich, hängt von der Branche ab.

  • Ins Kalkül sollte man noch ggf. BG-Beitrag einbeziehen sowie prüfen, ob die Privathaftpflcht die Haftpflicht als Kleinunternehmer einschließt. Für erstere zahlen wir aktuell rund 150 € Mindestbeitrag, hängt aber von der BG ab. Letztere kostete uns vor Jahren im unteren dreistelligen Bereich, hängt von der Branche ab.

    Ja, die BG wird gerne vergessen.

  • Danke euch für die Antworten!

    Ich habe nun im Januar eine Einmalzahlung zus. zum Gehalt bekommen, die reinen Steuern die dafür abfallen liegen bei genau 28,3% und dann kommen noch RV (Rentenvers.) und AV (Arbeitslosenver.) hinzu und dann steigt es auf 39% Abgaben insg.

    Das alles verwirrt mich maximal. von 22, 28, 36 und 39% ist alles dabei.

    Ich glaube ich gehe dann bei meinem Wunsch-Stundenlohn einfach von 39% oder sogar 42% Abgaben aus (falls die Einnahmen noch etwas höher werden)....

  • Beitragspflicht zur gesetzlichen Unfallversicherung (Berufsgenossenschaft) besteht nur, wenn Arbeitnehmer beschäftigt werden.

  • Das kann er ja, aber das ist dann eine freiwillge Entscheidung. Sinnvoll wird es bei einer kleinen Nebentätigkeit in der Regel nicht sein.

  • Unsere BG ETEM spricht von einer Pflichtversicherung kraft Satzung. Nachgelesen: es gibt eine Möglichkeit sich bei weniger als 100 AT befreien zu lassen.

    ja das habe ich auch gelesen. an was man alles denken muss.... alles muss man selber einreichen und sich kümmern, nur da wo sie geld haben wollen kommt automatisch :) habe vor paar Wochen erstemal vom Steuerfreibetrag gelesen, habe seit Ewigkeiten massiv Geld verschenkt durch Unwissen. wer weiß was es sonst noch alles für Möglichkeiten gibt. Mal sehen ob es irgendwo Lektüre gibt wo soetwas genau beschrieben ist.