Vorabpauschale ETF

  • Hi,


    ich habe eine Frage zu der Vorabpauschale auf ETFs. Ich habe es leider im letzten Jahr verpasst, einen Freistellungsauftrag für die Vorabpauschale für meine ETFs zu erstellen. Nun wurde mir die Vorabpauschale im Januar 2024 von meinem Verrechnungskonto abgebucht.

    Nun zu meiner Frage:


    Muss ich die angefallene Vorabpauschale in diesem Jahr in meiner Steuererklärung (also für das Steuerjahr 2023) angeben, um mir diese zurückzuholen? Oder ist das erst in der Steuererklärung im nächsten Jahr (also dann für das Steuerjahr 2024) möglich?


    Vielen Dank im Voraus und viele Grüße!

  • In der Regel kannst du einen Freistellungsauftrag für 2024 auch noch nachträglich einstellen und die Steuer auf die Vorabpauschale wird dann neu berechnet.


    PS: Es ist nicht die Vorabpauschale von deinem Verrechnungskonto abgebucht worden, sondern die Steuer auf die Vorabpauschale.

  • Was spricht dagegen einfach den Freistellungsauftrag ab 01.01.2024 nachzureichen?

    Die Bank sollte dir dann die zum 02.01. einbehaltenen Steuern auf die Vorabpauschale wieder gutschreiben.