Wasserschaden

  • Guten Tag,

    in meiner vermieteten Wohnung lief das Wasser der Badewanne unter den Estrich und versickerte wohl dort.

    Leitungswasserschaden ist nicht versichert.

    Hausverwaltung verlangt, daß ich den Bereich untersuchen lasse und ggf. trocknen lassen muss.

    Ist das richtig ? Obwohl es sich hier um Gemeinschaftseigentum handelt ?

  • Hallo Jella,


    wir müssen die Fragestellung etwas sortieren. Sie sind der Eigentümer einer vermieteten Eigentumswohnung; richtig?


    Was ist die Ursache? Die Badewanne ist einfach übergelaufen oder gab es an der Wanne selber bzw. den Zu- und Ablaufleitungen ein Leck?

    Der Estrich und die Zwischendecke selber sind sicherlich Gemeinschaftseigentum. Die darüber befindlichen Fliesen vermutlich Ihr Sondereigentum?

    Wer hat keine Leitungswasserversicherung: Der Mieter, Sie als Sondereigentümer oder die Wohneigentümergemeinschaft?


    Je nach Beantwortung der Fragen entscheidet sich, wer was machen und noch wichtiger bezahlen muss.


    Gruß Pumphut

  • Ich kann mir nicht vorstellen, dass es keine Gebäudeversicherung gibt, die auch Leitungswasserschäden abdeckt. Und wenn es unter dem Estrich versickert ist, dann ist das im Prinzip auch eine Sache für die Gebäudeversicherung.


    Aber ein Leitungswasserschaden ist ein Schaden, der durch Wasser entsteht, das aus einer defekten Wasserleitung ausläuft. Wenn das Wasser aus der Badewanne gelaufen ist, dann dürfte das typischerweise kein Leitungswasserschaden sein.


    Ansonsten, wie schon von Pumphut angefragt, sind weitere Informationen zur Konstellation nötig.

  • Hallo,

    es handelt sich um eine Bodenentwässerung, die wohl verstopft war. Mieterin hatte nach dem Baden den Stöpsel gezogen und ist in Urlaub gefahren.

    Bei ihrer Rückkehr war die anliegende Wand nass, Tür verzogen, Laminat und Wand im Flur verfärbt.

    Die Hausverwaltug meint, daß dies alles meine Sache wäre. Ich vermute, daß es bei der Wohngebäudeversicherung der Gemeinschaft einen Ausschluss von Leitungswasserschäden gibt.

  • Badewanne und Fliesen habe ich schon entfernen lassen.

    Vorher war die Badewanne eingebaut, aber mit einem Loch mit Blick auf die Bodenentwässerung. Dies hat der hauseigene Installateur gemacht, da schon mal nach einem Wasserschaden gefahndet wurde.

  • Hallo Jella,


    Sie haben selber viele Vermutungen.


    War es denn eine Rohrverstopfung und wenn ja wo? Die Frage ist ganz entscheidend, ob die WEG die Kosten trägt (wenn Verstopfung in der Hauptleitung) oder Sie (Verstopfung in einer Leitung in Ihrem Sondereigentum).


    Wenn die Ursache eine Verstopfung war, würde eine normale Wohngebäudeversicherung (schließt Leitungswasser mit ein) den Fall vermutlich decken. Es wäre schon eine grobe Missachtung von Hausverwalterpflichten, wenn es keine Wohngebäudeversicherung gäbe. Vielleicht will der Verwalter diese nur nicht belasten. Eine gute Wohngebäudeversicherung einer WEG schließt auch das fest verbaute Sondereigentum (bei Ihnen Innentür und Fliesen) mit ein.


    Wenn die Versicherung aus irgendwelchen Gründen nicht greift, müssen Sie als Wohnungseigentümer schon für die Schäden am Gemeinschaftseigentum einstehen, wenn die Schadenursache in Ihrem Sondereigentum lag. Es sollte allerdings im Interesse des Verwalters und der WEG sein, dass er die Koordinierung der Arbeiten übernimmt. Nur so kann ja gegenüber der Gemeinschaft sichergestellt werden, dass die Arbeiten fachgerecht und ohne Dauerschäden erfolgen.


    Ob Sie ggf. noch bei Ihrer Mieterin Regress nehmen können, ist eine zweite Frage.


    Als erstes würde ich den Verwalter aber auffordern, die Wohngebäudeversicherung zu informieren. Die entscheidet dann auch, ob es ein versicherter Sachverhalt ist oder nicht. Lassen Sie sich von der Verwaltung nicht abspeisen.


    Gruß Pumphut

  • Vielen Dank Pumphut,

    Verstopfung kann man nicht beweisen. Anders ist es aber nicht möglich.

    HV möchte Versicherung nicht belasten. Ich vermute aber, daß Leitungswasser ausgeschlossen ist.

    HV reagiert weder auf Offenlegung der Versicherungsbedigungen,

    noch auf Koordinierung der Arbeiten.

    Auch auf den Hinweis ,die Versicherung zu informieren, wird nicht eingegangen.

    Egal. Jetzt hat HV verlangt, daß ich die Feuchtigkeit unter der Badewanne prüfen lassen muss.

    Dann ist das Thema hoffentlich erledigt und meine nette Mieterin hat wieder eine Badewanne.

    Viele Grüße und Danke

    Jella

  • Verstopfung kann man nicht beweisen. Anders ist es aber nicht möglich.

    Wurde die denn beseitigt oder läuft beim nächsten Bad wieder alles unter den Estrich? Falls beseitigt, was hat der Rohrreiniger in seinen Bericht geschrieben? Und falls noch nicht, unbedingt eine Kamerafahrt machen lassen. Man kann heute auch sehr gut lokalisieren, wo genau der Fehler liegt


    Bezüglich der Hausverwaltung würde ich einen Beratungstermin beim Fachanwalt vereinbaren und dann weitere Schritte entsprechend des Beratungsergebnisses ergreifen