Noch eine Anmerkung zum Honoraranlageberaterregister. Das ist ein bürokratisches Monstrum, denn nur ein Berater mit eigener KWG Lizenz darf den Titel auch führen. Ein Berater, der als Tied Agent unter einem als Honorarberater eingetragenen Haftungsdach arbeitet, darf sich trotzdem nicht Honoraranlageberater nennen.
aber wer kann sich schon eine eigene KWG Lizenz leisten, wenn er alleine arbeitet.
Deshalb geht der VDH mit seinem Haftungsdach den Umweg über Luxemburg. Gleiches Recht, da europaweit geregelt, aber der BAFIN Eintrag läuft unter gebundener Vermittler und nicht unter dem neuen Honoraranlageberaterregister.. Man darf sich dann aber Honorarberater nennen.
was haben sich die Politiker nur dabei gedacht?