Testament und Erbschaftsteuer

  • Folgende Sachlage:

    Oma ist verstorben und hat im Testament die Tochter festgelegt.

    Tochter möchte einen Teilbetrag der Enkelin zukommen lassen

    (unterhalb deren Freibetrag zur Oma).


    Freibetrag Tochter-Enkelin ist bereits ausgeschöpft, bei Weitergabe

    (Oma-Tochter-Enkelin) würde zwischen Tochter-Enkelin also Erb-Steuer anfallen.


    Fragen:

    1. Kann vom Konto Oma - entgegen dem Testament - der Teilbetrag

    direkt an die Enkelin fließen?


    2. Wie verhält es sich mit der Erbschaftsteuererklärung, ist dieses Vorgehen

    legal und kann so gemeldet werden oder wird es als verkapptes Reihengeschäft gesehen und führt dann doch zu Steuern zwischen Mutter

    und Tochter?


    Für sachdienliche Hinweise...

  • Ich denke, wenn du ernsthaft glauben würdest, dass das legal so gehen könnte, würdest du nicht so fragen.


    Alles, was nach dem Tod der Oma verfügt wird, ist eine Verfügung der Erbin. Die Tochter kann der Enkelin so viel überweisen, wie sie will. Es ist dann aber ein Geschenk der Tochter an die Enkelin und entsprechend zu versteuern.


    Erbschaftsteuer zahlt die Tochter auf das gesamte Erbe, egal, wieviel sie davon jetzt verschenkt.


    Denkt daran, dass die Banken die Kontostände am Todestag dem Finanzamt gemeldet haben. Das Finanzamt weiß also bereits, wie viel Kontoguthaben vererbt wurde.

  • Wir hatten das Thema doch gerade kürzlich. :/

    Das Konstrukt nennt sich Kettenschenkung: https://www.finanztip.de/schenkungssteuer/kettenschenkung/


    Funktioniert im Prinzip mit JEDER Person der man Vertraut. Die Mutter würde also 20.000€ an einen Menschen verschenken dem Sie vertraut. Dieser Mensch schenkt dann die 20.000€ weiter an die Tochter. Voila. Steuerfrei und legal.


    Nur, wenn die Vertrauensperson das Geld der Mutter nicht weiter schenkt hat man Pech gehabt. Geschenkt ist Geschenkt!