Als Beamter aussteigen, bemerkt es die PKV?

  • Meine Situation ist folgende:

    Ich werde am 31.07 eine Ausbildung als Beamter abbrechen, und am 01.09 eine sozialversicherungspflichtige Angestellten Stelle annehmen. ( diese Entscheidung macht sehr Sinn für mich, bitte nicht dazu Ratschläge geben)

    Folgendes Problem: Im August bin ich demnach nicht mehr Beihilfe berechtigt und meine private Krankenversicherung würde für eine Vollversicherung plötzlich 800€ pro Monat verlangen, anstatt 150€ (50 % Absicherung) wie während meiner Beamtenausbildung. Das kann ich schwer bezahlen zurzeit. Die gesetzliche Krankenversicherung nimmt mich nicht für August auf, da ich kein Anspruch auf Arbeitslosengeld habe. ( weil "Beamter" gewesen). Ab September kein Problem mehr, dann bin ich Pflichtmitglied in der gesetzlichen Kasse.

    Hätte jemand einen Ratschlag für mich diese immensen Kosten für einen Monat zu umgehen?

    Würde die private Krankenversicherung "bemerken" wenn mir für einen Monat die Beihilfe nicht zusteht? oder würde ich damit durchkommen einen Monat nur zu 50% versichert zu sein über die Private Krankenversicherung, obwohl ich kein Beamter mehr wäre? das Risiko würde ich eingehen, da es sich nur um einen Monat handelt.


    vielen dank und viele Grüße

  • Das wäre natürlich eine gute Idee, welche Bedingungen muss der Job erfüllen um Sozialversicherungspflichtig zu sein?


    Andererseits wollte ich auch gerne mal die Chance auf Freizeit nutzen, hatte ich die letzen 5 Jahre nicht und wird dann wahrscheinlich auch die nächsten 20-30 Jahre das letzte mal sein dass ich 2 Monate ab Stück frei habe ( mit Resturlaub)

  • Mehr als 538 Euro sollten es sein und er sollte nicht auf nur kurze Zeit abgeschlossen sein.


    § 8 SGB IV - Geringfügige Beschäftigung und geringfügige... - dejure.org


    Wenn ich recht überlege, müsste der Job eigentlich nur über 538 Euro liegen und Du müsstest zeitgleich arbeitslos gemeldet sein (Leistungsbezug nicht notwendig).

    Dann sollte Versicherungspflicht (wegen Berufsmäßigkeit) eintreten und die pKV sollte sich erledigt haben.


    Disclaimer: Keine Gewähr für gar nichts. Bitte selber Rechtsauskünfte einholen. Ich kann hier maximal Idee präsentieren. :saint:

  • Du musst für diesen einen Monat ja nicht aufstocken, sondern kannst abwarten respektive zocken. Wenn der Monat rum ist und deine Versicherungspflicht beginnt, ist alles in Butter. Kein Hahn kräht und kein Aas fragt danach, warum du die Aufstockung vergessen hast.


    Sollte eine Situation auftreten, in der der Mehrbeitrag für die restlichen Tage gegenüber der plötzlich relevanten Leistungslücke keine Rolle mehr spielt, kannst du immer noch aufstocken rückwirkend zum 1.8. - wenn Du dann noch kannst, aus gesundheitlichen Gründen, versteht sich.


    Wenn du das dann nicht (mehr) könntest, dann könntest du mit einiger Sicherheit auch deinen neuen Job nicht antreten, und du hättest ohnehin ein ganz anderes Problem.


    Das du dann aber auch haben dürftest, wenn du dich im August z. B. durch einen Midi-Job in die Versicherungspflicht hineinmanövriert hättest.


    Sorry, am Schluss ganz viel Konjunktiv. Aber so soll es es ja auch nicht kommen, sondern so wie im 1. Absatz. :thumbup:

    Besuche bereiten immer Freude. Wenn nicht beim Kommen, dann beim Gehen.

    Altes portugiesisches Sprichwort, Quelle unbekannt




  • Ich kenne mich mit PKV nicht aus, aber sofern die am 31.07. endet, könntest du dich für August freiwillig gesetzlich versichern, das sind ohne Einkommen für Kinderlose mit Kranken- und Pflegeversicherung etwa 200 EUR.
    Ohne Krankenversicherung zu sein, würd ich aus eigener Erfahrung nicht empfehlen ;)

  • Ich kenne mich mit PKV nicht aus, aber sofern die am 31.07. endet, könntest du dich für August freiwillig gesetzlich versichern, das sind ohne Einkommen für Kinderlose mit Kranken- und Pflegeversicherung etwa 200 EUR.
    Ohne Krankenversicherung zu sein, würd ich aus eigener Erfahrung nicht empfehlen ;)

    Der freiwillige Beitritt ist in diesem Fall ausgeschlossen. Es liegen weder die Voraussetzungen des § 9 SGB V noch des § 188 SGB V vor.


    Der TE müsste schon den Eintritt in die Versicherungspflicht bewirken wie z. B. durch die Aufnahme eines Midi-Jobs wie weiter vorne im Thread von Referat Janders vorgeschlagen und erläutert.

    Besuche bereiten immer Freude. Wenn nicht beim Kommen, dann beim Gehen.

    Altes portugiesisches Sprichwort, Quelle unbekannt