Guten Tag,
ich werde im Februar 2025 in Rente gehen, also im nächsten Jahr offiziell noch einen Monat arbeiten. Nun zu meiner Frage: Kann ich im Steuerjahr 2025 dennoch Aufwendungen für die Altersvorsorge in Höhe von 52.000 Euro für Verheiratete absetzen, auch wenn ich nur einen Monat gearbeitet haben werde? Hintergrund: Ich will kurz vor dem Renteneintritt, also im Januar 2025, noch eine größere Summe freiwillig in die Rente einzahlen, um Abschläge wegen vorzeitiger Inanspruchnahme der Rente auszugleichen. Danke.
Schöne Grüße, Ulle62