Absatzbarkeit von Ausgaben für Altersvorsorge

  • Guten Tag,

    ich werde im Februar 2025 in Rente gehen, also im nächsten Jahr offiziell noch einen Monat arbeiten. Nun zu meiner Frage: Kann ich im Steuerjahr 2025 dennoch Aufwendungen für die Altersvorsorge in Höhe von 52.000 Euro für Verheiratete absetzen, auch wenn ich nur einen Monat gearbeitet haben werde? Hintergrund: Ich will kurz vor dem Renteneintritt, also im Januar 2025, noch eine größere Summe freiwillig in die Rente einzahlen, um Abschläge wegen vorzeitiger Inanspruchnahme der Rente auszugleichen. Danke.

    Schöne Grüße, Ulle62

  • Ulle62 4. April 2024 um 09:02

    Hat den Titel des Themas von „Absatzbarkeit von Ausgaben für Alter svrsorge“ zu „Absatzbarkeit von Ausgaben für Altersvorsorge“ geändert.
  • Guten Tag,

    ich werde im Februar 2025 in Rente gehen, also im nächsten Jahr offiziell noch einen Monat arbeiten. Nun zu meiner Frage: Kann ich im Steuerjahr 2025 dennoch Aufwendungen für die Altersvorsorge in Höhe von 52.000 Euro für Verheiratete absetzen, auch wenn ich nur einen Monat gearbeitet haben werde? Hintergrund: Ich will kurz vor dem Renteneintritt, also im Januar 2025, noch eine größere Summe freiwillig in die Rente einzahlen, um Abschläge wegen vorzeitiger Inanspruchnahme der Rente auszugleichen. Danke.

    Schöne Grüße, Ulle62

    Rein steuerlich betrachtet sollte die geplante Zahlung für Altersvorsorgebeiträge bereits im Jahr 2024 meiner Meinung nach lohnender sein.

    Voraussetzung ist jedoch das im Jahr 2024 ein höheres zu versteuerndes Einkommen erzielt wird als mit dem Rentenbezug in 2025.

  • Rein steuerlich betrachtet sollte die geplante Zahlung für Altersvorsorgebeiträge bereits im Jahr 2024 meiner Meinung nach lohnender sein.

    Voraussetzung ist jedoch das im Jahr 2024 ein höheres zu versteuerndes Einkommen erzielt wird als mit dem Rentenbezug in 2025.

    Ja, das klingt sinnvoll, es sei denn der entsprechende Betrag wird 2024 bereits anderweitig ausgeschöpft.

  • Danke für Eure Antworten und Anregungen. Ich bekomme vor dem Ausscheiden eine Abfindung, die versteuert wird. Abfindung und Rente entsprechen in etwa dem Vorjahres Einkommen. Es lohnt sich also auch 2025 noch.

  • Dann würde die Zahlung in 2025 vermutlich weitestgehend ungenutzt verpuffen, außer du hast entsprechend hohe sonstige Einkünfte.

    Die 52.000 Euro sind zwar abzusetzen, aber ohne entsprechende Einkünfte wird sich da keine steuerliche Auswirkung ergeben.

  • ich werde im Februar 2025 in Rente gehen, also im nächsten Jahr offiziell noch einen Monat arbeiten. Nun zu meiner Frage: Kann ich im Steuerjahr 2025 dennoch Aufwendungen für die Altersvorsorge in Höhe von 52.000 Euro für Verheiratete absetzen, auch wenn ich nur einen Monat gearbeitet haben werde?

    Ja.

    Ich will kurz vor dem Renteneintritt, also im Januar 2025, noch eine größere Summe freiwillig in die Rente einzahlen, um Abschläge wegen vorzeitiger Inanspruchnahme der Rente auszugleichen.

    Rechne es Dir aus, es ist möglich, daß es für Dich günstiger ist, den Betrag zu teilen (also einen Teil der geplanten Zahlung noch 2024 zu leisten).

    Wie gesagt, Abfindung plus Rente werden in etwa dem Jahreseinkommen des Vorjahres entsprechen. Wieso "verpufft" da was?

    Man sollte sich nicht streiten über Dinge, die man ausrechnen kann. Du kennst Deine Zahlen, rechne es Dir aus. Ich habe mir hier für meine Zwecke ein Rechenblatt zusammengebaut, mit diesem hätte ich die gewünschte Auskunft in zwei Minuten.

    Generell ist es finanziell günstig, den Renteneintritt vorzuziehen. Es ist tendenziell günstig, Geld, das festverzinslich angelegt ist, in die Rente zu stecken. Günstiger als beides ist es aber vermutlich, Geld in einen ETF zu stecken.

  • Ich wollte mich gar nicht streiten, sondern nur verstehen. Danke für deine Frieden-stiftenden Worte.

    Das wird uns beide nicht entzweien! :)

    Ich rechne gern und habe daher schnell das Rechenblatt in der Hand. Von Begriffen wie "hohe Steuern" und "hohen Kosten" lasse ich mich nicht ins Bockshorn jagen und frage stattdessen immer: Um wieviel Geld geht es denn überhaupt?

    Mit Prozenten kann man die Leute leicht hinter die Fichte führen, mit absoluten Beträgen ist das schon schwieriger.