Kapitalerträge / Einkommenssteuerbescheid

  • Liebes Finanztip-Forum,


    eine Frage zur GKV.


    Als freiwillig Versicherter muss man ja auch Kapitalerträge an die Krankenkasse melden, da diese den KV-Beitrag entsprechend erhöhen. Die endgültige Festsetzung der Beträge erfolgt ja dennoch auf Basis des Einkommenssteuerbescheids.


    Ist es "ratsam", Kapitalerträge erstmal nicht zu melden, da man weiß, dass man seine Einkünfte im Rahmen der Steuererklärung noch senken kann.


    Danke für die Info und viele Grüße!

  • Aus welchem Grund besteht nur die freiwillige Versicherung in der GKV?

    Wenn der Status bereits auf Grund von unselbstständiger Arbeit zu Stande kommt (Einkommen > Beitragabemessungsgrenze), dann sollten die Zinseneinnahmen nicht weiter relevant sein. Denn auch ein freiwillig Versicherter zahlt meines Wissens maximal bis zur Beitragsbemessungsgrenze.


    Bei Selbstständigkeit und Jahreseinnahmen < Beitragsbemessungsgrenze sieht es natürlich wieder anders aus. Was ich auf die Schnelle gefunden habe greifen hier aber die vollen Einnahmen ohne große Abzüge (also nur die Depotgebühren und Spesen sind wohl möglich) und eine Verlustverrechnungstopf zwischen den Einnahmearten ist ausgeschlossen.

  • Aus welchem Grund besteht nur die freiwillige Versicherung in der GKV?

    Wenn der Status bereits auf Grund von unselbstständiger Arbeit zu Stande kommt (Einkommen > Beitragabemessungsgrenze), dann sollten die Zinseneinnahmen nicht weiter relevant sein. Denn auch ein freiwillig Versicherter zahlt meines Wissens maximal bis zur Beitragsbemessungsgrenze.

    Ja, das ist so.


    Ein freiwillig in einer GKV versicherter Arbeitnehmer mit Gehalt über der Beitragsbemessungsgrenze zahlt letztlich auf den Betrag der Beitragsbemessungsgrenze seine 15,x % KV-Beitrag.

  • Aus welchem Grund besteht die freiwillige Versicherung in der GKV?

    Das ergibt sich bereits aus der Fragestellung. Einen freiwillig versicherten Angestellten würde die GKV nicht auffordern, seine Kapitaleinkünfte zu deklarieren, weil klar ist, daß er aus seinem Gehalt ohnehin schon den Maximalbeitrag zahlt.


    Wenn also die GKV einem freiwilligen Versicherten den Fragebogen "Kapitaleinkünfte" zuschickt, dann ist dieser nicht angestellt, sondern z.B. Selbständiger oder Rentner.


    Viel drehen kann man an den Kapitaleinkünften nicht (sofern man sie als solche behalten möchte). Die Frage wird in ähnlicher Weise immer wieder gestellt, es gibt darauf immer wieder die gleiche Antwort: Wer keine Kapitaleinkünfte hat, muß darauf weder Steuer, noch GKV-Beiträge zahlen.


    Ich halte mich selbst nicht eben für einen leidenschaftlichen Steuerzahler, und doch zahle ich gern viel Steuer auf Kapitaleinkünfte, weil das nämlich bedeutet, daß ich viele Kapitaleinkünfte hatte. Ok, mir bleiben davon etwa 3/4, dem freiwillig GKV-Versicherten etwas mehr als die Hälfte. Immerhin: Das Geld kommt der Solidargemeinschaft zugute, ist also für einen guten Zweck.

  • Hallo zusammen,


    vielen Dank allen für die Rückmeldungen.


    Ich bleibe weit unter der Beitragsbemessungsgrundlage, da ich ein sehr niedriges Einkommen habe (ca. 20.000).


    - Für dieses Jahr werde ich quasi alle Kapitalerträge mit Kapitalverlusten verrechnen können,
    weshalb die Vorausberechnung der Krankenkasse dann auf Grundlage der Unterlagen aus dem vergangenen Jahr meines Erachtens sowieso nicht korrekt wäre ("für den Beitrag ist grundsätzlich entscheidend, wie hoch Ihr Einkommen in den nächsten zwölf Monaten voraussichtlich sein wird")


    Ozymandias Der Stückzinstrick ist interessant, kann ich aber nun leider nicht mehr für die Kapitalerträge aus dem letzten Jahr nutzen.


    --> Ich suche also nach irgendeiner Möglichkeit, meine bereits angefallenen Kapitalerträge aus dem letzten Jahr für die Steuererklärung zu senken, wie. z. B. einen Verlustrücktrag, was ja aber nur möglich wäre, wenn ich so hohe Kapitalverluste in diesem Jahr erziele, die dann meine Einkünfte vollständig übersteigen – das habe ich tendenziell nicht vor ;)


    --> oder: eine Begründung, die von der Krankenkasse akzeptiert werden muss, dass ich derzeit keine Unterlagen einreichen muss. Die endgültige Beitragsfestsetzung erfolgt ja sowieso auf Grundlage des Einkommenssteuerbescheids und ggf. schaffe ich es noch anderweitig mein Gesamteinkommen im letzten Jahr zu senken.


    Achim Weiss Mit dem Gedanken der Solidargemeinschaft versuche ich mich zu trösten, wenngleich ich aufgrund meiner unregelmäßigen Kapitalerträge auch nicht zu solidarisch sein möchte ;)


    Vielen Dank nochmals und liebe Grüße!

  • Ich bleibe weit unter der Beitragsbemessungsgrundlage, da ich ein sehr niedriges Einkommen habe (ca. 20.000).

    Warum bist Du mit einem so niedrigen Einkommen dann freiwillig versichert?

    - Für dieses Jahr werde ich quasi alle Kapitalerträge mit Kapitalverlusten verrechnen können, weshalb die Vorausberechnung der Krankenkasse dann auf Grundlage der Unterlagen aus dem vergangenen Jahr meines Erachtens sowieso nicht korrekt wäre

    Es dürfte effizienter sein, das mit Deiner Krankenkasse auszukaspern als in einem Forum, zumal Du ja offensichtlich nicht bereit bist, Deine Verhältnisse so offenzulegen, daß man Deine Situation nachvollziehen kann.


    Wohlgemerkt: Das brauchst Du auch nicht, aber Du solltest dann auch nicht erwarten, daß die Foristen hier hellsehen können.

  • Warum bist Du mit einem so niedrigen Einkommen dann freiwillig versichert?

    Die Frage solltest du dir eigentlich schon selbst beantwortet haben, wenn du dir deinen Kommentar zu meinem Post anguckst.

    Er wird das Einkommen vermutlich aus nicht-selbständiger Arbeit oder einer anderen Einkunftsart haben. Ansonsten wäre er ja schließlich pflichtversichert (da der Status bei einem Angestellten auch wieder zurück geändert wird, wenn das Einkommen wieder unter die Beitragsbemessungsgrenze rutscht).

    Und bei dem Einkommen würde ich mich auch als Selbstständiger bestimmt keine PKV leisten.

  • Meins23: Der wesentliche Punkt ist an Dir vorbeigegangen.


    Freilich habe ich als Forenleser eine wohlpolierte Kristallkugel, die ich ja auch häufig brauche.


    Der Durchschnittsanfrager gibt nicht genügend Informationen für eine seriöse Beantwortung seiner Frage heraus und spart sich gern auch die Antwort auf berechtigte Nachfragen. So auch hier. Warum antwortest Du auf die Frage, die ich an den Threadersteller gestellt habe?

  • >Ich suche also nach irgendeiner Möglichkeit, meine bereits angefallenen Kapitalerträge aus dem letzten Jahr für die Steuererklärung zu senken


    Gibt es meines Wissens nicht. Verlustbescheinigungen kann man z.B. auch nur bis zum 15.12 beantragen. Stückzinstrick geht auch nur innerhalb des Jahres. Werbungskosten gibt es auch nicht bei der Abgeltungsteuer....