In unserem Fall geht es allerdings um einen Todesfall mehr als 10 Jahre nach der Schenkung, Du bestätigst mit Deinem Link, daß der Wegfall des Nießbrauchs in dieser Konstellation nicht steuerbar ist.
Ich bestätige erstmal, dass grundsätzlich Steuern anfallen können! Und das unabhängig von den 10 Jahren. Wie gesagt: Die zeitanteilige Aufteilung und der Restwert (Nettobarwert) des Nießbrauchrechts macht sich am Alter fest und das sollte man mal genau ausloten und sich ggf. dazu schlau machen. Völlig offen bei den Freibeträgen wäre ja auch noch, was eben sonst noch an Erbmasse da ist…