Abgeltungssteuer

  • Hallo,


    Ich habe bei deutschen Banken zu viel Kapitalerträge erhalten. Die Bank führt ja die Abgeltungssteuer beim

    Finanzamt ab..

    Muss ich die Kapitalerträge auch in der Einkommenssteuererklärung angeben??

    Bitte um Info

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  • Was heißt "zu viel Kapitalerträge erhalten"? Wenn du dich daran störst, dass du mehr als 1.000 Euro Kapitalerträge hast und jetzt Steuern zahlen musst, dann schichte vielleicht auf das Girokonto um (oder du kannst das Geld auch mir überweisen 8o)


    Aber Scherz beiseite. Hast du deinen FSA von 1.000 Euro voll ausgeschöpft und die Abgeltungssteuer nur auf die Kapitalerträge >1.000 Euro gezahlt? In dem Fall musst du nichts machen. Wenn du den FSA jedoch ungünstig verteilt hast und daher noch etwas vom FSA übrig hast, kannst du dir die Steuer auf diesen Betrag zurückholen. Dann musst du aber auch "die Hosen runter lassen" bzgl. deiner Kapitalerträge.

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    Du musst die Kapitalerträge nicht in der Einkommensteuererklärung angeben, weil die Banken die Kapitalerträge bereits ans Finanzamt abgeführt haben.

    Sofern die Kapitalerträge aber unter 1000 Euro lagen, kann es sich trotzdem lohnen, eine Steuererklärung abzugeben und zu viel bezahlte Steuer zurückzuholen.

  • Wenn alles bei deutschen Banken gelaufen ist musst du nichts angeben, alle Steuern werden pflichtgemäß abgeführt. Diese werden dir in der jährlichen Steuerbescheinigung der Banken mitgeteilt. Damit ist der Käs gegessen und das Finanzamt zufrieden. Sollte noch Platz im Freistellungsauftrag gewesen sein, Alleinstehende 1000€, verheiratet das doppelte kannst du das in der Steuererklärung eintragen und bekommst den offenen Betrag zurück inklusive Soli und eventuell Kirchensteuer.

  • Ich habe bei deutschen Banken zu viel Kapitalerträge erhalten.

    Kein Problem. Ich nehme sie Dir gern ab, wenn Dich das erleichtert.

    Ich habe bei deutschen Banken zu viel Kapitalerträge erhalten. Die Bank führt ja die Abgeltungssteuer beim Finanzamt ab.

    Muss ich die Kapitalerträge auch in der Einkommenssteuererklärung angeben?

    Du sprichst in Rätseln.


    Die Bank führt von den Kapitalerträgen die Abgeltungsteuer ab. Damit ist dieses Thema erledigt. Du brauchst dann die Kapitalerträge nicht beim Finanzamt anzugeben.


    Du hast das Recht (!), als Lediger 1000 € Kapitalerträge steuerfrei zu erhalten. Schlauerweise stellt man hierzu bei seiner Bank einen sog. Freistellungsantrag, dann zieht die Bank die Steuer von den ersten 1000 € Kapitalerträge gleich garnicht ab.


    Wenn Du das versäumt hast und die Bank gleich vom ersten Euro Kapitalertrag Steuer einbehalten hat, kannst Du Dir diese Steuer vom Finanzamt zurückholen, indem Du Deine Kapitalerträge dann eben doch erklärst. Müssen mußt Du aber nicht. Du kannst dieses Geld dem Staat auch schenken.

  • Wenn alles bei deutschen Banken gelaufen ist musst du nichts angeben, alle Steuern werden pflichtgemäß abgeführt. Diese werden dir in der jährlichen Steuerbescheinigung der Banken mitgeteilt. Damit ist der Käs gegessen und das Finanzamt zufrieden. Sollte noch Platz im Freistellungsauftrag gewesen sein, Alleinstehende 1000€, verheiratet das doppelte kannst du das in der Steuererklärung eintragen und bekommst den offenen Betrag zurück inklusive Soli und eventuell Kirchensteuer.

    Wenn der persönliche Steuersatz unter der pauschal erhobenen Kapitalertragsteuer liegt kann sich je nach Höhe der abgeführten Kapitalertragssteuer, des Solidaritätszuschlages und ggf. der Kirchensteuer ebenfalls die Abgabe einer Steuererklärung lohnen.

  • Wenn der persönliche Steuersatz unter der pauschal erhobenen Kapitalertragsteuer liegt kann sich je nach Höhe der abgeführten Kapitalertragssteuer, des Solidaritätszuschlages und ggf. der Kirchensteuer ebenfalls die Abgabe einer Steuererklärung lohnen.

    Bei einem Ledigen liegt die Kante bei etwa 23.000 € "normalem" zu versteuerndem Einkommen. Wer die hat, braucht sich nicht weiter zu bemühen. Drunter hat man pro 1000 weniger "normalem Einkommen" für etwa das Doppelte an Kapitalerträgen Platz.