aaaah. Danke Dir. Also könnte man z.B. wenn man vorgezogen in Rente geht die max. 14,4% Rentenabschläg in Rentenpunkte ausgleichen. Richtig?
Das ist richtig!
aaaah. Danke Dir. Also könnte man z.B. wenn man vorgezogen in Rente geht die max. 14,4% Rentenabschläg in Rentenpunkte ausgleichen. Richtig?
Das ist richtig!
aaaah. Danke Dir. Also könnte man z.B. wenn man vorgezogen in Rente geht die max. 14,4% Rentenabschläg in Rentenpunkte ausgleichen. Richtig?
So ist es. Zumindest über diese Vorschrift.
Wer im Rahmen des Versorgungsausgleiches nach einer Scheidung Punkte abgeben musste, kann diese wieder auffüllen.
Wer nicht laufend pflichtversichert ist, kann laufend freiwillige Beiträge zahlen.
Für bestimmte Sachverhalte kann man freiwillige Beiträge nachzahlen. (Wie laufende freiwillige Versicherung eben nur für Zeiträume, die weiter zurückliegen.)
Vielleicht noch als letzte Info, wenn du die 14,4% ausgeglichen hast, ist es nicht notwendig in Rente zu gehen. Pro Monat länger als 63 arbeiten, steigert die Rente um die 0,3%. Heißt bis zum offiziellen Eintritt steigt die Rente um 14,4%, plus die Einzahlungen in den Jahren, auch die (eventuelle) jährliche Erhöhung des Wertes der Rentenpunkte macht sich bemerkbar.
Vielleicht noch als letzte Info, wenn du die 14,4% ausgeglichen hast, ist es nicht notwendig in Rente zu gehen. Pro Monat länger als 63 arbeiten, steigert die Rente um die 0,3%. Heißt bis zum offiziellen Eintritt steigt die Rente um 14,4%, plus die Einzahlungen in den Jahren, auch die (eventuelle) jährliche Erhöhung des Wertes der Rentenpunkte macht sich bemerkbar.
Ich danke Dir für die Erläuterungen. Mal schauen, wie die Regelungen in 14 Jahren aussehen. Dann wäre ich ein Kandidat für 58+ bei meinem Arbeitgeber. Bis dahin wird sich eh noch einiges ändern. Würde mich nicht wundern, dass sich das Konzept bis dahin in 60+ X umbenannt hat.
Vielleicht noch als letzte Info, wenn du die 14,4% ausgeglichen hast, ist es nicht notwendig in Rente zu gehen. Pro Monat länger als 63 arbeiten, steigert die Rente um die 0,3%. Heißt bis zum offiziellen Eintritt steigt die Rente um 14,4%, plus die Einzahlungen in den Jahren, auch die (eventuelle) jährliche Erhöhung des Wertes der Rentenpunkte macht sich bemerkbar.
Es wird ja nur der Abschlag ausgeglichen, nicht die z. B. vier Jahre an fehlenden Einzahlungen.
Wenn man die Abschläge ausgleicht, nicht vorzeitig in Rente geht, sondern weiterarbeitet und später in die Regelaltersrente geht, dann erhöhen die Sonderzahlungen eben eine abschlagsfreie Rente.
Dieser Umweg ist der Weg für laufend Pflichtversicherte, die noch etwas an der Rentenhöhe drehen wollen. (Freiwillige Beiträge funktionieren ja nicht neben Pflichtversicherung.)
Rentenrecht und Steuerrecht sind getrennt zu betrachten. Wenn es um Beitragspflicht (Gehalt, etc.) geht, da laufen die beiden auch einmal parallel, aber ansonsten reden wir von unterschiedlichen Sportarten.
Abschläge kann man auch nach Rentenbeginn noch ausgleichen, aber nur bis Erreichen der Regelaltersgrenze.
Mann kann aber auch nach Rentenbeginn (bei Teilrentenbezug sogar noch nach Erreichen der Regelaltersgrenze) freiwillige Beiträge zahlen, sofern man nicht laufend pflichtversichert ist. Falls der Bedarf besteht.
Herzlichen Dank
Herzlichen Dank
Guten Abend, ich muss doch nochmal nachfragen. Wenn ich z.B. 2026 schon in Rente bin aber die Regelaltersgrenze noch nicht erreicht habe, gesetzlich versichert bin und dann noch eine Teilzahlung an die DRV leiste, erhalte ich dann eine Steuererstattung so wie als Arbeitnehmerin? Ich habe meine Steuersoftware fiktiv mit Rente und Ausgleichszahlung gefüttert und es kam 0 heraus. Habe ich oben etwas missverstanden? Macht es Sinn die Ausgleichszahlungen nur dann zu leisten wenn ich noch Gehalt beziehe um eine Steuererstattung zu erhalten? Vielen Dank
Guten Abend, ich muss doch nochmal nachfragen. Wenn ich z.B. 2026 schon in Rente bin aber die Regelaltersgrenze noch nicht erreicht habe, gesetzlich versichert bin und dann noch eine Teilzahlung an die DRV leiste, erhalte ich dann eine Steuererstattung so wie als Arbeitnehmerin? Ich habe meine Steuersoftware fiktiv mit Rente und Ausgleichszahlung gefüttert und es kam 0 heraus. Habe ich oben etwas missverstanden? Macht es Sinn die Ausgleichszahlungen nur dann zu leisten wenn ich noch Gehalt beziehe um eine Steuererstattung zu erhalten? Vielen Dank
Je höher die Steuerlast zum Zeitpunkt der Zahlung ist, desto besser ist es natürlich.
Wenn man aus der Rente keine oder nur wenig Steuern zahlen muss, dann machen Sonderzahlungen in die Rente zumindest steuermäßig keinen Sinn.
Je höher die Steuerlast zum Zeitpunkt der Zahlung ist, desto besser ist es natürlich.
Wenn man aus der Rente keine oder nur wenig Steuern zahlen muss, dann machen Sonderzahlungen in die Rente zumindest steuermäßig keinen Sinn.
Oh Danke für die schnelle Antwort, jetzt habe ich es verstanden