Heute komme ich einmal mit einer Frage, zu der ich so keine qualifizierte Einschätzung im Netz gefunden habe.
Aufgrund meines fortgeschrittenen Alters (Jahrgang 68) konnte ich noch zu Beginn meiner beruflichen Tätigkeit als bAV eine Direktversicherung sowie bei meinem aktuellen Arbeitgeber eine Pensionskasse abschließen, beide jeweils vor 2005, d. h. sie werden pauschal mit 20 % in der Ansparphase versteuert, später in der Auszahlungsphase sollten sie dann steuerfrei sein. Die Direktversicherung bietet keine Verrentung des Kapitals an, wohl aber die Pensionskasse (als Option neben der einmaligen Kapitalzahlung).
Nun hat ja unsere ehemalige rot-grüne Regierung rückwirkend zu unseren Ungunsten in den Vorsorgevertrag eingegriffen, indem festgelegt wurde, dass auf die Auszahlungen Sozialversicherungsbeiträge - und zwar den Arbeitgeber- und den Arbeitnehmerteil - für eine Dauer von 10 Jahren, unabhängig davon, ob die Versicherung auf einen Schlag oder verrentet ausbezahlt wird.
Zusätzlich, so habe ich gefunden, wir bei der Verrentung der Pensionskasse bei den jeweiligen Auszahlungen ein Ertragsanteil versteuert, der zwar gering ist (Größenordnung ca. 20 %), aber doch immerhin vorhanden. Natürlich kann niemand der Langlebigkeitsrisiko tatsächlich zuverlässig beziffern, aber ist in diesem Fall nicht die Verrentung die eindeutig ungünstigere Lösung oder unterliege ich da der deutschen Phobie, Steuern zu zahlen?
Wäre es - neben dem Umstand, dass die Rentenzahlungen ja dauerhaft inflationsbedingt auch immer weniger werden - daher nicht auf jeden Fall günstiger, die Einmalzahlung vornehmen zu lassen?