Ertragsbesteuerung - ist doch ungünstig, oder?

  • Heute komme ich einmal mit einer Frage, zu der ich so keine qualifizierte Einschätzung im Netz gefunden habe.


    Aufgrund meines fortgeschrittenen Alters (Jahrgang 68) konnte ich noch zu Beginn meiner beruflichen Tätigkeit als bAV eine Direktversicherung sowie bei meinem aktuellen Arbeitgeber eine Pensionskasse abschließen, beide jeweils vor 2005, d. h. sie werden pauschal mit 20 % in der Ansparphase versteuert, später in der Auszahlungsphase sollten sie dann steuerfrei sein. Die Direktversicherung bietet keine Verrentung des Kapitals an, wohl aber die Pensionskasse (als Option neben der einmaligen Kapitalzahlung).


    Nun hat ja unsere ehemalige rot-grüne Regierung rückwirkend zu unseren Ungunsten in den Vorsorgevertrag eingegriffen, indem festgelegt wurde, dass auf die Auszahlungen Sozialversicherungsbeiträge - und zwar den Arbeitgeber- und den Arbeitnehmerteil - für eine Dauer von 10 Jahren, unabhängig davon, ob die Versicherung auf einen Schlag oder verrentet ausbezahlt wird.


    Zusätzlich, so habe ich gefunden, wir bei der Verrentung der Pensionskasse bei den jeweiligen Auszahlungen ein Ertragsanteil versteuert, der zwar gering ist (Größenordnung ca. 20 %), aber doch immerhin vorhanden. Natürlich kann niemand der Langlebigkeitsrisiko tatsächlich zuverlässig beziffern, aber ist in diesem Fall nicht die Verrentung die eindeutig ungünstigere Lösung oder unterliege ich da der deutschen Phobie, Steuern zu zahlen?


    Wäre es - neben dem Umstand, dass die Rentenzahlungen ja dauerhaft inflationsbedingt auch immer weniger werden - daher nicht auf jeden Fall günstiger, die Einmalzahlung vornehmen zu lassen?

  • meines fortgeschrittenen Alters (Jahrgang 68)

    ^^

    bei der Verrentung der Pensionskasse bei den jeweiligen Auszahlungen ein Ertragsanteil versteuert,

    Diese pauschale Versteuerung des Ertragsteils soll ja nur eine Versteuerung der Erträge ab Rentenbeginn ersetzen.

    Wenn Du eine Einmalzahlung wählst, wirst Du den ja auch anlegen und die Folgeerträge versteuern.


    Der steuerliche Unterschied ist also nicht so riesig. Daher gilt es m.E., dieses erst nachrangig zu betrachten.


    Wichtiger ist Deine Gesamtsituation. Brauchst Du eher eine Rente für die laufenden Lebenshaltungskosten oder ist es eher Spielgeld für die Weltreise kurz nach Rentenbeginn.

  • Nun hat ja unsere ehemalige rot-grüne Regierung rückwirkend zu unseren Ungunsten in den Vorsorgevertrag eingegriffen,

    Auch wenn rein politische Diskussionen hier völlig zurecht verpönt sind, muss ich als selbst Betroffener doch eine kleine Lanze für die Entscheidung brechen: Das war rechtlich fragwürdig und gemein gegenüber den Anlegern. Allerdings betraf es ein fragwürdiges Konstrukt zugunsten Arbeitgebern, Versicherungen und tendenziell besserverdienenden Angestellten und zulasten des Versichertenkollektivs. Da Hand anzulegen, war überfällig. Die Folgen rein der Arbeitnehmerseite aufzubürden, war pragmatisch und ... gemein. Der damaligen Regierung kann man - mindestens - zugute halten, dass sie sich etwas getraut hat.

  • Pantoffelheld, So kann man es sehen, man könnte sich aber auch wundern, dass Erträge aus Vermögen (ETF-Sparplan) im Alter komplett sozialversicherungsbefreit sind (ebenso komisch: es fällt (noch) Solidaritätszuschlag auf die Erträge aus einem ETF an, auch wenn der Besitzer nicht zur Kaste der Höchstverdienenden gehört).


    Hornie, danke für den Hinweis, mir war nicht bewusst, dass die Versteuerung sich nur auf die Erträge NACH Rentenbeginn bezieht, die Erträge in der Ansparphase bleiben also offensichtlich unbesteuert, korrekt?

  • madize KdR ist m.E. nur aus der Historie zu erklären (dass Arbeitnehmer-Rentner früher regelmäßig keine Steuererklärung gemacht haben und es an einer vernünftigen Bemessungsgrundlage mangelte). Traut sich da wer ran?


    Und der Soli auf die Kapst, tja, immer noch besser als Ekst ohne Soli, oder? Da ist die Frage doch, wie lange wir lieber 25% von X machen statt die Steuer ganz normal erheben wie auf alle anderen die meisten viele andere Einnahmen auch. Traut sich da wer ran? Schon eher, vermute ich. Bei KdR träfe es die "kleinen Leute" (BILD-Alarm!), bei Kapst eher "die Reichen".

  • Ich weiß, wir driften ab (bin daran teilweise selber "schuld"), aber die 25 % auf Kapitalerträge haben ja schon einen Sinn, da die Gewinne auf die ETFs oder Aktien bereits auf Unternehmensebene besteuert wurden, die 25 % Steuer ist ja nur der Teil, den den Anleger versteuern muss. Wenn man dies auf den persönlichen Steuersatz erhöhen würde, sehe ich eine Klagewelle auf uns zukommen...

  • ...da lassen wir uns ein schickes Anrechnungsverfahren einfallen. Wahrscheinlich so gestrickt, dass sich Privat-AGs konstruieren lassen, die ihre eigenen Gewinne immer wieder im Kreis ausschütten und immer wieder von neuem die Anrechnung gutschreiben lassen...

  • Hornie, danke für den Hinweis, mir war nicht bewusst, dass die Versteuerung sich nur auf die Erträge NACH Rentenbeginn bezieht, die Erträge in der Ansparphase bleiben also offensichtlich unbesteuert, korrekt?

    Die Ertragsanteilbesteuerung von Leibrenten ist schlichtweg nur pauschal. Sie hat mit Sparphase und Leistungsphase nichts zu tun (oder vielleicht nur insoweit, daß man von einer Nicht-Zahlung nichts so leicht etwas wegnehmen kann, sehr viel leichter jedenfalls von einer Zahlung).


    Man sollte sich von dem Gedanken lösen, hinter jeder steuerlichen Bestimmung einen Sinn erkennen zu wollen.


    Die Ertragsanteilbesteuerung gilt für jede Leibrente, egal, wer die Sparbeiträge geleistet hat. Wenn Du vor 2005 etwa eine Rentenversicherung abgeschlossen hast, kannst Du die Kapitalabfindung steuerfrei kassieren. Wenn Du das Guthaben aber verrentest, zahlst Du auf die monatlichen Auszahlungen Steuer auf den (fiktiven) Ertragsanteil.

  • Verstehe (fast)...also ist doch die Auszahlung als Einmalbetrag zu bevorzugen (ohne Berücksichtigung der persönlichen Lebenssituation), da in diesem Fall "nur" die Sozialabgaben anfallen, korrekt?