Verlusttopt

  • Wie kann ich den Aktiengewinn mit einem aktienverlust verrechnen, wenn die Aktien in unterschiedlichen Depots liegen?

    Ich habe die wundervollen Windeln.de Aktien gehabt, die ich von Trade Republik an das deutsche Bank Depot übertragen hatte, weil sie bei Trade Republik nicht mehr handelbar waren. Nun ist Windeln.de insolvent und die aktien sind nun definitiv bei der Deutschen Bank ausgebucht worden.

    1. Frage: Wie kann ich diesen Verlust (deutsche Bank Depot) mit einem Gewinn bei Trade Republik verrechnen? Muss die deutsche Bank eine Bestätigung an Trade Republik schicken? Oder ich?

    2. frage: kann ich immer nur in einem Jahr verrechnen oder zusätzlich noch im Folgejahr, da der Verlust nicht sehr klein war?

    Zb wenn der Verlust 2000€ beträgt, ich diesjahr aber nur einen Gewinn von 600€ hätte, kann ich im Folgejahr erneut einen Gewinn verrechnen, Da noch 1400€ Verlust offen wären?

    Danke euch! :)

  • Bankenübergreifend geht dies nur über das Finanzamt. Dort werden auch Verlusttöpfe geführt. Innerhalb der gleichen Bank passiert die Verrechnung automatisch.


    Zum Jahresende kannst Du eine Verlustbescheinigung bei der DeuBa beantragen, diese dann beim FA mit der Steuererklärung einreichen, dann verrechnet das FA dies mit Gewinnen von anderen Banken wenn dort Steuern angefallen sind.


    Es gibt verschiedene Verlusttöpfe. Aktien Verluste können nur mit Aktien Gewinnen verrechnet werden!


    Dies ist keine Steuerbratung sondern nur meien Erfahrung.

  • Wie kann ich den Aktiengewinn mit einem Aktienverlust verrechnen, wenn die Aktien in unterschiedlichen Depots liegen?

    Das geht übers Finanzamt, ist aber nicht Deine eigentliche Frage.

    Wenn Du beim Verkauf einer Aktie Verlust machst, wird dieser Verlust bei Deiner Depotbank mit anderen Aktiengewinnen des gleichen Jahres verrechnet: Beim Verkauf der Aktie A im Februar hast Du 5000 € Gewinn gemacht und darauf KESt bezahlt. Im September verkaufst Du Aktie B mit 3000 € Verlust -> Die Bank zahlt Dir bei der Abrechnung die KESt für 3000 € zurück.


    Wenn Du die Aktie B aber erst im Januar des Folgejahres mit 3000 € Verlust verkaufst, dann ist die KESt des Vorjahres beim Finanzamt und dauerhaft weg. die 3000 € Verlust schreibt die Bank in den Verlusttopf Aktien, wo er ggf. auch über Jahresgrenzen liegenbleibt. Verkaufst Du 2 Jahre später Aktie C mit 3000 € Gewinn, zahlst Du darauf keine KESt, weil der Verlusttopf gegengerechnet wird.


    Wenn 2 Depotbanken ins Spiel kommen, wird die Sache schwieriger: Du hast bei Depotbank A einen Verlusttopf Aktien in Höhe von 3000 € stehen und verkaufst bei Depotbank B die Aktie C mit 3000 € Gewinn. Depotbank B zieht dafür KESt ab.


    Du hast nun 2 Optionen:

    a) Du machst nichts, dann bleibt alles so. Der Verlusttopf bleibt stehen, die KESt ist bezahlt und weg.


    b) Du möchtest die KESt erstattet haben.

    In diesem Fall forderst Du von Depotbank A zum Jahresende (spätestens 15.12.) eine Verlustbescheinigung an. Die bekommst Du. Der Verlusttopf wird damit auf 0 gestellt. Dieses Papier ist Geld wert, pimpele bitte nicht damit herum und laß es auch nicht jahrelang bei Dir zuhause liegen. Von Depotbank B bekommst Du eine Steuerbescheinigung über die gezahlte KESt. Im Folgejahr reichst Du beides mit der Steuererklärung ein, dann bekommst Du die KESt erstattet. Du kannst auch nur die Verlustbescheinigung einreichen. Dann bekommst Du kein Geld zurück, sondern einen Steuerbescheid über den Verlust. Der kann dann jahrelang beim Finanzamt liegenbleiben. Reichst Du 2 Jahre später oder 5 oder 10 eine Steuerbescheinigung über gezahlte KESt ein, bekommst Du das Geld eben dann wieder. Nur Vorsicht: Verluste aus Aktiengeschäften kannst Du nur mit Gewinnen aus Aktiengeschäften verrechnen. Einen Verlust etwa aus dem Verkauf eines ETFs (der keine Aktie ist) kannst Du mit beliebigen Kapitalerträgen verrechnen.


    In Deinem Fall ist es anders: Du hast durch einen Aktienhandel keinen Verlust erlitten, weil Du das Papier ja nicht verkauft hast. Das Finanzamt hat sich jahrelang geweigert, Verluste aus Ausbuchungen anzuerkennen. Die Banken haben dann als Hilfskonstruktion wertlose Papiere zu 0,1 ct pro Stück angekauft, also einen Verkauf quasi simuliert. Das wollte das Finanzamt immer noch nicht anerkennen mit dem Argument, ein Verkauf unterhalb der Transaktionskosten sei kein echter Verkauf. Mittlerweile ist das geklärt, bis zu 20.000 € Verlust muß das Finanzamt auch in einem solchen Fall den Verlust anerkennen. Lies mehr darüber etwa hier.


    Der Posten ist verloren, der Verlust ist erstmal real. Immhin: Du hast die Chance, ein Viertel des Verlusts mit einem anderen Aktiengeschäft wieder hereinzuholen. Muß ein Aktiengeschäft sein, mit einem ETF kannst Du den Verlust nach geltender Rechtslage nicht kompensieren.


    Lehre für Dich: Von komischen Aktien wie windeln.de hält man sich als Normalanleger sinnvollerweise fern.