Mitversicherung von Bergungskosten im Ausland in der GKV?

  • Hallo,


    im Finanztip- Artikel Rettung oder Bergung? Was die Krankenkasse zahlt – und was nicht (Stand 2020!) https://www.finanztip.de/blog/…asse-zahlt-und-was-nicht/ steht u.a.:


    „Aber was ist, wenn Sie einen Skiunfall haben, der nicht ganz so dramatisch ist – aber an einer Stelle abseits im Gelände, wo kein Krankenwagen hinkommt? Wenn Sie dann der Heli rausfliegt, spricht man nicht von einer Rettung, sondern von einer Bergung. Und die zahlt die normale Krankenversicherung in der Regel nicht, weder bei Unfällen in Deutschland noch im Ausland. Eine üble Kostenfalle.“


    Genau diese Situation hat ein Verwandter in einem EU- Land erlebt. Für einen kurzen Heli- Flug wurden knapp 5k berechnet. Zur Überraschung hat die GKV in Deutschland ca. 2/3 der Kosten erstattet (und den Rest die vorhandene Auslandskrankenversicherung).


    Frage: Hat es hinsichtlich der (teilweisen) Übernahme der Bergungskosten im Leistungskatalog der GKV inzwischen Verbesserungen gegeben? Kann man das irgendwo detailliert nachlesen?


    Gruß Pumphut

  • Also ich hatte die Diskussion (zum Glück nur theoretisch und nicht weil es konkret benötigt wurde) mit meiner Auslands-KV.

    Da war die Definition nah an der Unterscheidung im Feuerwehr-Deutsch. Sprich alles was ein Mensch ist und lebt, wird gerettet. Bei Bergung können dir selber in der Regel die Kosten egal sein, weil geborgen wird man nur tot.

    Bei der Feuerwehr wird aber auch eine leblosen Person (sprich auch ohnmächtige Personen) bereits geborgen.


    Vermutlich ist es am Ende wieder ein Auslegungsthema der deutschen Sprache und kann wahrscheinlich von Versicherung zu Versicherung unterschiedlich ausgelegt werden.

  • Bei dem Rest hast du aber recht, zumindest auf Feuerwehr bezogen. Menschen und Tiere werden gerettet, Sachen und Leichen werden geborgen. Hat letztlich auch mit Priorisierung zu tun

  • Bei dem Rest hast du aber recht, zumindest auf Feuerwehr bezogen. Menschen und Tiere werden gerettet, Sachen und Leichen werden geborgen. Hat letztlich auch mit Priorisierung zu tun

    Und das war halt bei mir damals auch die Aussage der Auslands-KV. Hatte da vorm Skiurlaub wegen der Kostenübernahme bei einem Skiunfall in Österreich gefragt und da hieß es dann, dass Rettungskosten unabhängig vom Einsatzgerät (Krankenwagen, Schneemobil, Helikopter) von denen übernommen werden, bei Bergungskosten ist die Übernahme gedeckelt.

  • Und das war halt bei mir damals auch die Aussage der Auslands-KV. Hatte da vorm Skiurlaub wegen der Kostenübernahme bei einem Skiunfall in Österreich gefragt und da hieß es dann, dass Rettungskosten unabhängig vom Einsatzgerät (Krankenwagen, Schneemobil, Helikopter) von denen übernommen werden, bei Bergungskosten ist die Übernahme gedeckelt.

    Also wenn Du während der Rettungsaktion noch im Heli den Löffel abgibst: Deckel druff! :(

    Besuche bereiten immer Freude. Wenn nicht beim Kommen, dann beim Gehen.

    Altes portugiesisches Sprichwort, Quelle unbekannt




  • Also wenn Du während der Rettungsaktion noch im Heli den Löffel abgibst: Deckel druff! :(

    Dann sind MIR die Kosten aber auch egal. Müssen sich ja dann die Hinterbliebenen drum kümmern. Und wenn die Aussicht da aufm Berg schön und es ein ruhiges Plätzchen ist, können die mich auch ruhig liegen lassen 8o


    Wobei die Frage schon irgendwie interessant ist. Weil die eigentliche Rettung ist ja erstmal abgeschlossen und in dem Fall ist es dann ja keine Bergung mehr, sondern die Überführung eines Leichnams, oder?!?

  • Hallo,


    ich glaube, die Diskussion läuft langsam etwas an meiner Frage vorbei. Nach meiner Kenntnis, so auch im verlinkten FT- Artikel dargestellt, ist für die Krankenversicherung der Rettungsflug derjenige, bei dem es aus medizinischen Gründen auf die kürzest mögliche Transportzeit zum Krankenhaus ankommt. Wenn der Transportflug „nur“ aus logistischen Gründen sinnvoll ist, reden die KV von Bergung.


    Stand 2020 war es wohl so, dass die GKV die Kosten für die so definierte Bergung im Ausland nicht übernommen hat. Nach der Erfahrung meines Verwandten hat entweder eine Erweiterung des Leistungskataloges stattgefunden oder die KV war super kulant. Kennt jemand die Antwort?


    Gruß Pumphut

  • Also ich hatte die Diskussion (zum Glück nur theoretisch und nicht weil es konkret benötigt wurde) mit meiner Auslands-KV.

    Da war die Definition nah an der Unterscheidung im Feuerwehr-Deutsch. Sprich alles was ein Mensch ist und lebt, wird gerettet. Bei Bergung können dir selber in der Regel die Kosten egal sein, weil geborgen wird man nur tot.

    Bei der Feuerwehr wird aber auch eine leblosen Person (sprich auch ohnmächtige Personen) bereits geborgen.


    Vermutlich ist es am Ende wieder ein Auslegungsthema der deutschen Sprache und kann wahrscheinlich von Versicherung zu Versicherung unterschiedlich ausgelegt werden.

    Zahlt eure Empfehlung der Auslandsreise Krankenversicherung z.b die Debeka auch Bergungskosten im nicht europäischen Ausland z.b Georgien auch aufgrund einer akuten Erkrankung wie zum Beispiel Herzinfarkt oder Schlaganfall - also nicht aufgrund eines Unfalls?

  • Ich versteh die Frage nicht. Eine Auslandskrankenversicherung ist ja nicht auf Unfälle beschränkt, sondern einfach eine zusätzliche Krankenversicherung, welche den Aufenthalt im Ausland abdeckt (soweit nicht durch die normale KV abgedeckt). Dabei gibt es logischerweise Einschränkungen, wie z.B. die Aufenthaltszeiträume. Sprich ich kann nicht in ein anderes Land auswandern und mir mit einer deutschen Auslands-KV eine entsprechend gute und günstige Versorgung holen.

    Eine Einschränkung nur auf EU gibt es auch nicht, da dort ja auch oft die normale deutsche GKV einiges abdeckt.