Hallo zusammen,
Gasvertrag mit Vattenfall 2022. Vattenfall berechnet im September 2022 den prognostizierten Jahresverbrauch für die Gaspreisbremse. Dann Januar, Februar 2023 in der Grundversorgung. Danach wieder Vertrag mit Vattenfall.
Es wird nun allerdings nur 1/5 des prog. Jahresverbrauchs für die Gaspreisbremse angesetzt. Einspruch von mir mit Hinweis auf den von Vattenfall selbst ermittelten Wert.
Vor einem Jahr Schlichtung angeregt über Bundesnetzagentur. Wieder Standardantwort mit Verweis darauf, das man gesetzlich angewiesen sei den Wert zu nehmen, den ihnen der Netzbetreiber schickt. Kulanzangebot über knapp die Hälfte des strittigen Betrags. Warum eigentlich? Wenn sie alles richtig gemacht haben?
In meiner Info beziehe ich mich immer auf dieses von der Netzagentur.
Entscheidend für die Gas-Preisbremse ist der Jahresverbrauch, den Ihr Gaslieferant im September 2022 für Ihre Entnahmestelle prognostiziert hat. In der Regel dürfte das der Verbrauch sein, der Ihrem Abschlag für September 2022 zugrunde gelegen hat. Es handelt sich um die Verbrauchsprognose, die auch für die Berechnung der Soforthilfe(Entlastung im Dezember 2022) relevant ist.
Wenn Ihrem Lieferanten keine Jahresverbrauchsprognose aus dem Monat September 2022 vorliegt, kann er die Prognose des Netzbetreibers heranziehen.
Bisher wurde nur auf Standardknöpfe gedrückt. Man hat das Gefühl, gelesen hat das niemand. Kann mans verdenken? Ich verstehe, daß die Politik hier allen Beteiligten ein dickes Ei ins Nest gelegt hat. Das der prognostizierte Jahresverbrauch vorliegt und zugrunde zulegen sei, darauf geht niemand ein. Auch nicht die Netzagentur. Auch wenn ich das Chaos verstehe, den die Politik angeregt hat, ich mag nicht, wenn so mit mir umgegangen wird.
Bevor ich jedoch weitere Schritte einleite, möchte ich mich vergewissern, ob ich nicht vielleicht doch falsch liege mit meiner Einschätzung. Mittlerweile bin ich selber verunsichert. Ich lese, wenn die Jahresprognose von September 2022 vorliegt, muss der Versorger die auch zugrunde legen. Ist das falsch? Auch wenn ich mir den Original Gesetzestext ansehe, kann ich nichts anderes erkennen. Bin ich blind?
Grüße