Schlichtungsverfahren Bundesnetzagentur

  • Hallo zusammen,

    Gasvertrag mit Vattenfall 2022. Vattenfall berechnet im September 2022 den prognostizierten Jahresverbrauch für die Gaspreisbremse. Dann Januar, Februar 2023 in der Grundversorgung. Danach wieder Vertrag mit Vattenfall.

    Es wird nun allerdings nur 1/5 des prog. Jahresverbrauchs für die Gaspreisbremse angesetzt. Einspruch von mir mit Hinweis auf den von Vattenfall selbst ermittelten Wert.

    Vor einem Jahr Schlichtung angeregt über Bundesnetzagentur. Wieder Standardantwort mit Verweis darauf, das man gesetzlich angewiesen sei den Wert zu nehmen, den ihnen der Netzbetreiber schickt. Kulanzangebot über knapp die Hälfte des strittigen Betrags. Warum eigentlich? Wenn sie alles richtig gemacht haben?

    In meiner Info beziehe ich mich immer auf dieses von der Netzagentur.

    Entscheidend für die Gas-Preisbremse ist der Jahresverbrauch, den Ihr Gaslieferant im September 2022 für Ihre Entnahmestelle prognostiziert hat. In der Regel dürfte das der Verbrauch sein, der Ihrem Abschlag für September 2022 zugrunde gelegen hat. Es handelt sich um die Verbrauchsprognose, die auch für die Berechnung der Soforthilfe(Entlastung im Dezember 2022) relevant ist.

    Wenn Ihrem Lieferanten keine Jahresverbrauchsprognose aus dem Monat September 2022 vorliegt, kann er die Prognose des Netzbetreibers heranziehen.

    Bisher wurde nur auf Standardknöpfe gedrückt. Man hat das Gefühl, gelesen hat das niemand. Kann mans verdenken? Ich verstehe, daß die Politik hier allen Beteiligten ein dickes Ei ins Nest gelegt hat. Das der prognostizierte Jahresverbrauch vorliegt und zugrunde zulegen sei, darauf geht niemand ein. Auch nicht die Netzagentur. Auch wenn ich das Chaos verstehe, den die Politik angeregt hat, ich mag nicht, wenn so mit mir umgegangen wird.

    Bevor ich jedoch weitere Schritte einleite, möchte ich mich vergewissern, ob ich nicht vielleicht doch falsch liege mit meiner Einschätzung. Mittlerweile bin ich selber verunsichert. Ich lese, wenn die Jahresprognose von September 2022 vorliegt, muss der Versorger die auch zugrunde legen. Ist das falsch? Auch wenn ich mir den Original Gesetzestext ansehe, kann ich nichts anderes erkennen. Bin ich blind?


    Grüße

  • Ich habe gerade noch folgenden Finanztip gefunden


    Strom- und Gaspreisbremse falsch berechnet? Was Du jetzt tun solltest
    Millionen Menschen bekommen gerade Post von ihrem Energieanbieter: Du wirst informiert, wie viel Du ab März durch die Strom- und Gaspreisbremsen sparst. Die…
    www.finanztip.de


    Darin wird sogar darauf hingewiesen, daß man den Versorger um Korrektur bitten soll, falls das Entlastungskontigent falsch angesetzt wurde. Vattenfall teilt jedoch mit, daß der Gesetzgeber keine Korrektur vorgesehen habe. Unverständlich für mich. Wenn ein Fehler gemacht wird, muss man ihn korrigieren. Brauchts dazu einen Erlaß des Gesetzgebers?

  • Gasvertrag mit Vattenfall 2022. Vattenfall berechnet im September 2022 den prognostizierten Jahresverbrauch für die Gaspreisbremse. Dann Januar, Februar 2023 in der Grundversorgung. Danach wieder Vertrag mit Vattenfall.

    Es wird nun allerdings nur 1/5 des prog. Jahresverbrauchs für die Gaspreisbremse angesetzt. Einspruch von mir mit Hinweis auf den von Vattenfall selbst ermittelten Wert.

    KaBe123
    Ich habe mich hier im Forum intensiv mit der Frage beschäftigt, wie die Sept22Prognose (rechtssicher) zu ermitteln ist. Da sind viele Fragen offen geblieben. Aber zunächst empfehle ich mal unter berghaus nachzulesen.

    M.E. wird das Verfahren richtig in den Empfehlungen des Bundes der Energieversorger (!) beschrieben, wobei auch dort Fragen offen geblieben sind. Aber viele Versorger haben nichts verstanden und arbeiten nach Gutdünken und verteidigen sich mit dem Standard- Satz: "Der Gesetzgeber hast uns genau vorgeschrieben, wie die Prognose zu ermitteln ist.....
    Wir bedauern, dass wir sie nicht ändern können... Erklären, wie wir sie ermittelt haben, dürfen wir aber nicht..."

    Hier ein Link dazu:

    RE: Strom- oder Gaspreisbremse vom Anbieter noch nicht (richtig) umgesetzt

    Aus Deinen vorstehend zitierten Sätzen kann ich keine Erkenntnisse ableiten.

    Zitat
    Vattenfall berechnet im September 2022 den prognostizierten Jahresverbrauch für die Gaspreisbremse
    Wo taucht diese Prognose von Vattenfall mit welchem Wert bei Dir zum ersten mal auf?

    Meist erst im Januar 2023 oder später bei der Festlegung der wegen der Bremse verminderten Abschläge.
    Sodann bei der Abrechnung der Dezemberhilfe 2022 und in den Abrechnungen ab März 2023.

    In den Empfehlungen des BdEw wird m.E. richtig davon gesprochen, dass es um die "im September 2022 geltende Jahresprognose" geht, die, falls der Versorger keine Eigne hat, auch vom Netzbetreiber stammen kann, die dieser aus ganz anderen Gründen regelmäßig oder unregelmäßig ermittelt und mit den Versorgern austauscht.

    Nicht klären konnte ich die Frage, ob der Versorger die 'Eigene' anwenden muss oder nach Belieben auch die des Netzbetreibers.
    Es herrscht Chaos!

    Im vorliegenden Fall würde ich den Netzbetreiber danach fragen, ob und welche Prognose vorgelegen hat.

    berghaus 10.05.24

  • Hallo Berghaus,


    Vattenfall berechnet im September 2022 den prognostizierten Jahresverbrauch für die Gaspreisbremse
    Wo taucht diese Prognose von Vattenfall mit welchem Wert bei Dir zum ersten mal auf?

    Ich hatte 2022 einen Vertrag mit Vattenfall. Vattenfall berechnete korrekt die Jahresverbrauchsprognose September 2022 und wies sie korrekt in der Schlussrechnung zum 31.12.2022. Ebenso wurde die Dezemberhilfe korrekt angesetzt.


    Dann war ich Januar und Februar 2023 in der Grundversorgungung und ab März wieder

    bei Vattenfall. Über den Abstecher bei der Grundversorgung kamen die extrem falschen Werte rein. Von einem prognostizierten Jahresverbrauch von 99.000 kWh runter auf 23.000.


    Ich habe mir deinen Thread schon durchgelesen. Im Unterschied zu deinem Fall geht es bei mir darum, daß der Netzbetreiber und/oder Grundversorger dem korrekten prognostizieren Jahresverbrauch ein falsches „Update“ verschafft haben, was von da an wohl genutzt wurde.


    Letztlich stehen bei mir Datenübermittlungsprobleme dahinter. Hat Vattenfall den Verbrauch 2022 überhaupt an den Netzbetreiber übermittelt? Hat der Grundversorger ihn überhaupt abgerufen? Eine Nachfrage beim Netzbetreiber läuft.


    Makaber an meiner Sache ist nur, daß Vattenfall, obwohl sie selber 2022 einen korrekten Wert hatten, sich nun auf den falschen des Netzbetreibers stützen und mit Phantasie der auch genau deshalb zustande kam, weil man selber den Verbrauch nicht an den Netzbetreiber geschickt hat.


    Und - mittlerweile in Kenntnis des alten Vertrags - sich weigern, etwas zu ändern, weil der Gesetzgeber das nicht vorgesehen habe


    Ich hab mich hier durch diverse alte Threads zu dem Thema geklickt. Vielfach alte, damals noch offene Beiträge. Mich würde interessieren, gibt es jemanden, wo ein Versorger nachträglich die Jahresverbrauchsprognose Sept 2022 geändert hat? Gibt es abgeschlossene Schlichtungsverfahren und mit welchem Ergebniss?


  • Kann man trotz Zustimmung zu Schlichtungsvorschlag der Bundesnetzagentur Klage einreichen?


    Hintergrund: in oben genanntem Fall habe ich am Mittwoch dem Schlichtungsvorschlag zugestimmt. Nicht aus Überzeugung, sondern weil ich überall nur gegen Wände gelaufen bin.


    Heute erhalte ich eine Mail von Westnetz, wo die Jahresverbrauchsprognose korrigiert wird. Es waren wie vermutet Übermittlungsfehler. Gerade eine Mail an die Schlichtungsstelle geschrieben, aber ich vermute stark, die packen das nicht mehr an. Sie haben mir mitgeteilt, daß die Schlichtung endet, in dem Moment, wo ich zustimme.

  • Kann man trotz Zustimmung zu Schlichtungsvorschlag der Bundesnetzagentur Klage einreichen?

    Das weiß ich nicht. Eine ungünstige Vorgabe für eine Klage ist so eine Zustimmung aber allemal, selbst wenn eine Klage rechtlich noch möglich sein sollte.

    In oben genanntem Fall habe ich am Mittwoch dem Schlichtungsvorschlag zugestimmt. Nicht aus Überzeugung, sondern, weil ich überall nur gegen Wände gelaufen bin.

    Du hast dem Schlichtungsvorschlag zugestimmt. Aus welchen Motiven Du das gemacht hast, ist egal.


    Ich habe mal Rahmen eines Prozesses vorschnell einer Sache zugestimmt. Das hat mir hinterher zum Nachteil gereicht. Ich habe es mir hinter die Ohren geschrieben.

    Heute erhalte ich eine Mail von Westnetz, wo die Jahresverbrauchsprognose korrigiert wird. Es waren wie vermutet Übermittlungsfehler. Gerade eine Mail an die Schlichtungsstelle geschrieben, aber ich vermute stark, die packen das nicht mehr an. Sie haben mir mitgeteilt, daß die Schlichtung endet, in dem Moment, wo ich zustimme.

    So wird es wohl sein.


    Du bist offensichtlich zu impulsiv. :) Es könnte sinnvoll sein, sich anzugewöhnen, Dinge erst mal zu überschlafen, bevor man reagiert.


    Wieviel Schaden bleibt Dir nun noch?

  • Ich bin nicht zu impulsiv. Bevor ich zugestimmt habe, habe ich viele Hebel in Bewegung gesetzt. Alles hat nicht funktioniert. Hab Kontakt mit der finanztip Redaktion gehabt. Wirklich, wirklich super, die haben glatt geantwortet. Hätte ich nie erwartet. Dickes Kompliment. Es wurde mir ein RA ganz in der Nähe genannt, den ich auch kontaktiert habe. Streitwert ca. € 450, da kriegst Du keinen.


    Ich habe Kontakt mit dem Netzbetreiber aufgenommen, ewig keine Antwort. Ich hab keine Antwort mehr erwartet. Und nun heute doch. Nicht antworten ist ja heute Standard.


    Der Schlichtungsgegener Vattenfall hat auf meinen letzten Vorschlag gar nicht mehr reagiert. Einfach keine Antwort mehr an die Schlichterin.


    Also ich habe mir die Annahme des Schlichtungsvorschlags echt lang überlegt. Na ja und dann kommt heute der alles entscheidende Hinweis von Westnetz. Da gabs wirklich Fehler.


    Der finanzielle Schaden ist überschaubar. Was mich aber richtig fuchst, ist dieses Laufen gegen Wände, immer wieder diese automatisierten Antworten, niemand schaut genau hin ….. auch die Schlichtung fand ich nicht überzeugend.


    Ich denke, wenn ich mich abgeregt habe, werde ich alles vermutlich akzeptieren. Aber was bleibt, ist das ich wirklich eine Art von Hoffnung auf Gerechtigkeit hatte.

  • Zumindest würde ich noch mal schreiben.


    Zunächst an Vattenfall und da gar nicht von der Schlichtung sprechen.
    Die Forderung benennen und bei Nichtantwort mal einen Mahnbescheid erwirken.
    Das kostet nicht die Welt.
    Dann mal sehen, ob Vattenfall sich überhaupt auf die Schlichtung beruft.


    Mich würde interessieren, was die Schlichtungstelle geschrieben hat.

    berghaus 31.05.24

  • Ich bin nicht zu impulsiv.

    Es ist letztlich egal, ob Du es bist, oder ob ich nur den Eindruck habe.


    Am Mittwoch hast Du einem Schlichtungsvorschlag zugestimmt, schon heute legt Westnetz eine korrigierte Verbrauchsmeldung vor, also eine Information, die vermutlich im Schlichtungsverfahren angefordert wurde. Warum hast Du dem Schlichtungsvorschlag zugestimmt, obwohl Westnetz sich nicht geäußert hatte?


    Vermutlich weil Du die Nase voll hattest. Ich kann das verstehen, aber damit hast Du letztlich akzeptiert, daß der Netzbetreiber pflichtwidrig eine Information nicht herausrückt, die er von Rechts wegen herausrücken muß.

    Bevor ich zugestimmt habe, habe ich viele Hebel in Bewegung gesetzt. Alles hat nicht funktioniert. Hab Kontakt mit der finanztip-Redaktion gehabt. Wirklich, wirklich super, die haben glatt geantwortet. Hätte ich nie erwartet. Dickes Kompliment. Es wurde mir ein [Rechtsanwalt] ganz in der Nähe genannt, den ich auch kontaktiert habe. Streitwert ca. € 450, da kriegst Du keinen.

    Logisch. Honorarvolumen 50 € oder so. Mich hat neulich mal einer unrechtmäßig verklagt, da fürchtete ich auch schon, ich fände keinen Anwalt. Eine Kanzlei um die Ecke hat das trotzdem (erfolgreich) für mich gemacht. Glück gehabt. Man verliert als Laie vor Gericht schnell mal allein wegen Formfehlern.

    Ich habe Kontakt mit dem Netzbetreiber aufgenommen, ewig keine Antwort. Ich hab keine Antwort mehr erwartet. Und nun heute doch. Nicht antworten ist ja heute Standard.


    Der Schlichtungsgegner Vattenfall hat auf meinen letzten Vorschlag gar nicht mehr reagiert. Einfach keine Antwort mehr an die Schlichterin.

    Der Netzbetreiber ist in diesem Fall ein unbeteiligter Zeuge. Zu einem ordentlichen Verfahren (ob das nun Schlichtungsverfahren oder Gerichtsverfahren heißt) gehört es, daß man eine solche Information erhebt. Die BNetzA ist ja auch für den Netzbetreiber weisungsberechtigte Aufsichtsbehörde.


    So ist es aber in der Realität. Formaljuristisch muß die Gegenseite antworten, er tut es aber nicht und sein Verhalten geht straflos durch. Das kann einen berechtigt ärgern - aber ändern wird sich das nicht.

    Ich habe mir die Annahme des Schlichtungsvorschlags echt lang überlegt. Na ja und dann kommt heute der alles entscheidende Hinweis von Westnetz. Da gabs wirklich Fehler.
    Der finanzielle Schaden ist überschaubar. Was mich aber richtig fuchst, ist dieses Laufen gegen Wände, immer wieder diese automatisierten Antworten, niemand schaut genau hin ….. auch die Schlichtung fand ich nicht überzeugend.

    Wohlgemerkt: Ich bin auf Deiner Seite. Ich sehe das wie Du. Ich bin überzeugt davon, daß Dir Unrecht geschehen ist - aber es kräht halt kein Hahn danach. Formal ist Dein Verfahren abgeschlossen, niemand wird das Päckchen auf eine E-Mail von Dir wieder aufschnüren. Die Presse könnte mal in der Schlichtungsstelle anfragen - vielleicht Finanztip? Ich würde gern mal im wöchentlichen Newsletter lesen, wie ein Fall wie Deiner in der Realität abgelaufen ist.

    Ich denke, wenn ich mich abgeregt habe, werde ich alles vermutlich akzeptieren. Aber was bleibt, ist das ich wirklich eine Art von Hoffnung auf Gerechtigkeit hatte.

    Und die wurde ja nun enttäuscht.


    Es heißt: sich ärgern. Du ärgerst Dich. Dein Blutdruck steigt, wenn Du an die Sache denkst. Für Vattenfall bist Du allenfalls eine Nummer, wenn überhaupt.


    Je schneller Du die Sache vergißt (oder lernst, darüber zu schmunzeln), desto besser ist das für Dich. Und das sage ich nicht etwa deswegen, weil ich gegen Dich wäre, sondern deswegen, weil ich als Außenstehender vielleicht eher übersehe, daß Du in diesem Streit einfach nicht gewinnen kannst. Die Schlichtung mag Dir ein Stück entgegengekommen sein, vielleicht hat sie Deinen Schaden halbiert oder so. Gerechtigkeit hat sie Dir wahrscheinlich nicht gebracht, was Dich völlig zu Recht erbost.


    Die Welt ist nicht gerecht. :(

  • also eine Information, die vermutlich im Schlichtungsverfahren angefordert wurde. Warum hast Du dem Schlichtungsvorschlag zugestimmt, obwohl Westnetz sich nicht geäußert hatte?

    Nein, leider hat die Schlichtung dies nicht angefordert. Hätte ich mir sehr gewünscht hat, war aber nicht so. Hab ich selber gemacht.

    Zu einem ordentlichen Verfahren (ob das nun Schlichtungsverfahren oder Gerichtsverfahren heißt) gehört es, daß man eine solche Information erhebt. Die BNetzA ist ja auch für den Netzbetreiber weisungsberechtigte Aufsichtsbehörde.

    Eben genau das ist nicht erfolgt

    Je schneller Du die Sache vergißt (oder lernst, darüber zu schmunzeln), desto besser ist das für Dich. Und das sage ich nicht etwa deswegen, weil ich gegen Dich wäre, sondern deswegen, weil ich als Außenstehender vielleicht eher übersehe, daß Du in diesem Streit einfach nicht gewinnen kannst.

    Genau so ist es. Klar könnte ich Finanztip nochmal anschreiben. Die waren echt toll. Aber ich hab die Schnauze voll.


    Für mich ein Ergebnis moderner „Systeme“. Alles automatisiert. Auch bei der Schlichtung. Die hätten in der Tat mal bei dem Netzbetreiber anfragen können. Haben sie nicht. Alles wird nach Regeln und Schemata abgearbeitet. Selber denken? Das Problem erfassen? Nee, Regeln abarbeiten. Für diejenigen, die den Anfang des Threads nicht gelesen haben. Vattenfall hat selber im September 2022 einen korrekten Jahresverbrauch ermittelt, dann zwei Monate Grundversorger, da ist der Fehler passiert, dann wieder neue Vertrag mit Vattenfall mit einem Fünftel der Jahresverbrauchsprognose. Mein Hinweis auf den alten Vertrag wurde regelmäßig überlesen. Standardantwort. Wir nehmen die (falschen) Werte des Netzbetreibers.


    Ich werde auf die Angelegenheit einen Deckel tun. Was hat ich gelernt? In Zukunft am besten die Stadtwerke, egal wie teuer sie sind. Da kann ich wenigstens hingehen und mit Menschen reden und sie ggf. verhauen. Ich bin nicht mehr scharf auf die günstigsten Preise. Ein guter Umgang miteinander, ein zuhören, ein Gespräch mit einem Menschen ist mir tausendmal mehr wert.

  • Ich denke, weil da schon ein Stück Aufgeben drin war. Irgendwann ist die Energie raus.


    Für deinenTip danke ich dir jedoch. Ich werde als letzten Versuch Vattenfall mal anschreiben, gar nicht auf die Schlichtung Bezug nehmen, sondern nur auf die geändertenWerte durch Westnetz verweisen. Viel Hoffnung hab ich nicht. In den Daten ist sicher das Schlichtungsverfahren vermerkt.


    Klar könnte man hier die Presse, finanztip scheint mir gar nicht mal die richtige Adresse, die geben mehr Tips statt Schieflagen anzuprangern, einschalten. Aber irgendwann hab ich auch keine Lust mehr.

  • Ich denke, weil da schon ein Stück Aufgeben drin war. Irgendwann ist die Energie raus.

    Fühl Dich nicht gedrängelt. Was Du machst, ist Deine Sache. Und wenn Du jetzt keine Lust mehr hast, ist das auch Deine Sache.


    Nur: Wenn Du hier im Forum Dein Leid klagst, hilft das weder Dir, noch der Sache insgesamt.


    Ich würde an Deiner Stelle zusammenschreiben, was Dir passiert ist, und zwar in möglichst neutralem Ton. Den Großteil, nämlich die Beschreibung der Sachlage, solltest Du bereits zusammengeschrieben haben zur Eingabe an den Schlichter. Fehlt dann also nur noch der Schlichterspruch und meinetwegen Dein Kommentar dazu.


    Das mag Dir dann nicht mehr helfen, aber der nächste mit dem gleichen Problem hat eine Orientierung


    Und sollte sich die Sachlage tatsächlich anders darstellen, wenn man nun weiß, daß die Verbrauchsangabe des Netzbetreibers fehlerhaft war, dann mag irgendein Pressemensch durch seine Anfrage beim Schlichter durchaus noch etwas erreichen können. Schlichter sind Richter und als solche unabhängig. Man mag ein Fehlurteil juristisch nicht angreifen können - aber kein Richter mag sein eigenes Fehlurteil in der Zeitung lesen, vor allen dann, wenn jeder Leser den Fehler erkennt.


    Dazu müßte man aber (siehe oben) den Vorgang im Detail kennen.


    Jetzt hast Du soviel Zeit und Mühe in die Sache gesteckt, jetzt kann es darauf nun auch nicht mehr ankommen.


    Aber, wie gesagt: Deine Sache, Deine Entscheidung.

  • Danke sehr. Sehr freundliche Worte. Lass es mal sacken. Aber je länger man drauf rumkaut, desto mehr hat man davon. Vielleicht besser, das Kapitel zuzumachen.


    Eigentlich sind die Probleme größer als nur dieser Schlichtungsfall. Es sind so sehr automatisierte Systeme. Manchmal wundere ich mich, wie wenig Leute sich daran stören. Wirklich gelesen wird immer weniger. Stichwort y, zack Knopf y gedrückt. Viel Potential, daß das dann flott eine KI übernimmt, wenn die Menschen selber schon wie eine KI funktionieren.

  • Überlaß es der Zeit


    Erscheint dir etwas unerhört,

    Bist du tiefsten Herzens empört,


    Bäume nicht auf, versuch's nicht mit Streit,

    Berühr es nicht, überlaß es der Zeit.


    Am ersten Tage wirst du feige dich schelten,

    Am zweiten läßt du dein Schweigen schon gelten,


    Am dritten hast du's überwunden,

    Alles ist wichtig nur auf Stunden,


    Ärger ist Zehrer und Lebensvergifter,

    Zeit ist Balsam und Friedensstifter.


    Theodor Fontane


    Wohlgemerkt: Ich kann Dich gut verstehen. Du fühlst Dich ungerecht behandelt, was vermutlich objektiv gesehen sogar zutrifft. Du hat die Ungerechtigkeit der Welt am eigenen Leib erlebt. Mich würde das vermutlich genauso ärgern wie Dich, ich bin lediglich im konkreten Fall nicht betroffen. Aber es bringt nichts: Du ärgerst nur Dich selber (hast also selber den emotionalen Schaden) und bekommst im schlimmsten Fall einen Herzinfarkt davon. Das wäre schade und für Dich selber ggf. fatal.


    Mich würde der Fall interessieren, vermutlich etliche Mitleser auch. Schreib ihn doch einfach auf, wenn Du Dich in der Lage dazu fühlst und poste ihn hier. Wenn die Beschreibung gar zu lang wird, kannst Du ja bei Book on Demand anklopfen.


    Die Ungerechtigkeit schmerzt. Die Tatsache, daß man keinen Ansprechpartner hat, der einem zuhört, der feststellt, daß da tatsächlich etwas schiefläuft und es als höhere Instanz geradezieht, läßt den Betroffenen am Rechtsstaat zweifeln. Aber im Endeffekt geht es nur um ein paar hundert Flocken. Hätte man sich auch nur den Kotflügel eingedellt, wäre der Schaden größer.


    Ich könnte eine Geschichte von einer Ungerechtigkeit erzählen, die mir widerfahren ist. Sie ist vermutlich von einer anderen Nummer als Deine, wenngleich auch meine Story immer noch nicht wirklich schlimm ist. Und doch hat sie mich so manche schlaflose Nacht gekostet. (Ich erzähle sie in vertrauter Runde, aber poste sie nicht im Forum). Ein Zeitungsartikel hat mich gerade heute wieder daran erinnert. Mittlerweile befällt mich heitere Gelassenheit, wenn ich an die Sache zurückdenke.


    Diese Gelassenheit wirst auch Du mit der Zeit entwickeln. Ganz sicher. :)

  • KaBe123

    Guck doch mal, ob es in Deiner Nähe eine Vertretung der https://www.verbraucherzentrale.de/ gibt. Ich weiss, dass die sich mit Fällen beschäftigt haben und Leute beraten haben, die Probleme mit ihrer Gasabrechnungen hatten. Für jeden einzelnen Betroffenen ist das eine neue Situation, mit der er da konfrontiert wird. Da muss man sich dann erst mal reindenken. Die Verbraucherzentrale hilft aber vielen, die in dieser Situation sind, und hat daher Erfahrung und Routine. Als ich sie das letzte mal in Anspruch genommen habe, da könnte man sich in einem Gespräch von 30 Minuten für ca 20 Euro eine Beratung holen. Bei mir reichte das auch aus, um den Vorgang zu klären.

    Ich weiss nicht, ob sie Dir in Deinem Fall noch helfen können. Vielleicht ist da noch etwas zu machen, obwohl Du dem Schlichtungsvorgang bereits zugestimmt hast. Hast Du dem schriftlich zugestimmt? Oder per E-Mail? Vielleicht hängt es von der Form der Zustimmung ab, ob man da noch etwas machen kann. Ich weiss es nicht.

    Möglicherweise ist es aber wenigstens hilfreich, zu wissen, dass es den Verbraucherschutz gibt, falls mal ein ähnlicher Fall passiert, der einem Kopfschmerzen macht. Du könntest Deinen Fall aber auch mit denen besprechen, um zu sehen, was sie Dir geraten hätten und ob Vorort kompetente Leute sitzen, auf die man beim nächsten Problem - das hoffentlich nicht auftritt - dann zurückkommen kann.

    Der https://www.verbraucherzentrale.de/ kann einem bei privatrechtlichen Dingen helfen.

    Der https://www.vdk.de/ wiederum ist eine mögliche Anlaufstelle für sozialrechtliche Fragen und Probleme.

  • KaBe123

    Guck doch mal, ob es in Deiner Nähe eine Vertretung der https://www.verbraucherzentrale.de/ gibt. Ich weiss, dass die sich mit Fällen beschäftigt haben und Leute beraten haben, die Probleme mit ihrer Gasabrechnungen hatten.

    Nach abgeschlossener Schlichtung der Bundesnetzagentur ist der Verweis auf die Verbraucherzentrale Schnee von gestern. Nach meiner Erfahrung werden Verbraucherzentralen ohnehin vielfach überbewertet.

  • Eigentlich sind die Probleme größer als nur dieser Schlichtungsfall. Es sind so sehr automatisierte Systeme. Manchmal wundere ich mich, wie wenig Leute sich daran stören. Wirklich gelesen wird immer weniger. Stichwort y, zack Knopf y gedrückt. Viel Potential, daß das dann flott eine KI übernimmt, wenn die Menschen selber schon wie eine KI funktionieren.

    Ich verstehe sehr gut, was Du meinst und war sehr froh bei den Stadtwerken vor Ort zu sein. Die haben sich nämlich bei der Strompreisbremse hier auch gewaltig verrechnet: statt Entlastung ging der Abschlag immer mal wieder spontan von 98, auf 355,-€ hoch, weil da irgendeine Prognose von NetzeBW eingespielt wurde. Wurde aber jedes Mal manuell erstattet, weil ich mit jemand reden konnte (die kannte mich dann irgenwann schon😂)


    Auf das generelle Problem bezogen: Ich arbeite selber im Kundenservice. Das ist eine sehr zweiseitige Sache. Man kriegt ein Problem geschildert, erkennt an den Daten auf den ersten Blick , dass da etwas nicht stimmt, aber eben nicht sofort die Ursache, genauen Folgen oder muss mal nachrechnen (aus dem Kopf kriegt sowas wie die Preisbremsen vermutlich keiner direkt hin) . Bittet man dann um etwas Zeit sich ein paar Minuten hineinzudenken, oder bietet bei komplexen Fällen Rückruf oder eine Mail später an, nachdem man geprüft hat, kriegt man dann sehr schnell "Inkompetenz" an den Kopf geworfen. Ganz schlecht kommt auch an, wenn man den Fehler zwar erkennt, ihn aber auf die Schnelle nicht korrigieren kann und um 2 oder 3 Tage vertrösten muss. Da hilft dann auch der in meinen Augen sinnvolle Hinweis nicht, dass eine hingepfuschte Korrektur nur zu neuen Fehlern führen kann ,die dann tatsächlich keiner mehr blickt. All das verleitet dann zum "Knöpfchen-Drücken", solang der Kunde nur Ruhe gibt.


    Das bezieht sich natürlich nicht auf Dich - Du wärst vermutlich froh gewesen über so eine Reaktion. Aber der Zug der Zeit zur Hektik ist durchaus auch von Kundenseite spürbar.

  • Nach meiner Erfahrung werden Verbraucherzentralen ohnehin vielfach überbewertet.

    Ich habe da gute Erfahrungen gemacht. Vielleicht hängt's davon ab, welche Leute da Vorort am Thema arbeiten.


    Nach abgeschlossener Schlichtung der Bundesnetzagentur ist der Verweis auf die Verbraucherzentrale Schnee von gestern.

    Ich persönlich würde das Anliegen als Anlass nehmen, um abzuklopfen, ob das Personal bei der Verbraucherzentrale Vorort hilfreich ist. Vor allem mit der Erfahrung und dem Wissen, das KaBe123 nun gemacht hat. Dann hat er diese Option ggf. "in petto", falls noch mal ein ähnliches Thema hochkommen sollte.