Hallo zusammen,
ich habe sehr intensiv die anderen Beiträge zum Them Berufsunfähigkeitsversicherung verfolgt und gelesen, habe mit mehreren Versicherern für BU und Rechtsschutz diskutiert und möchte in diesem Thread meine geplantes Vorgehen skizzieren. Vielleicht ergibt sich daraus ja noch eine Optimierung des Vorgehens für die Beantragung im Ablauf und dessen Vorbereitung:
Vorab bekannt:
- Persönliche Lebenssituation
- Die Entscheidung, eine BU-Rente abschließen zu wollen inkl. folgender Kenngrößen:
- Höhe der monatlichen BU-Rente
- Versicherungsdauer sowie Leistungsdauer
- 50/50 Prinzip oder nicht.
Das grundsätzliche Vorgehen ist glaube ich bekannt:
- Rechtsschutzversicherung abschließen
- 3-6 Monate warten (Wartezeit je nach Rechtsschutzversicherer)
- BU-Antrag
Zu 1. Hier wurde ja auch schon viel über die Rechtsschutzversicherung diskutiert. Ich nehme hier an, dass eine abgeschlossen werden soll, sonst überspringen.
Bei der Auswahl einer geeigneten Versicherung habe ich noch folgende Punkte, die ich anmerken möchte:
- Nie die Rechtsschutzversicherung bei dem BU-Versicherer abschließen.
- Den skizzierten Fall der Versicherung schildern und dann mit dem Berater versuchen zu klären, welche Bausteine benötigt werden. Hier habe ich beispielsweise sehr unterschiedliche Auffassungen der unterschiedlichen Versicherer mitbekommen. Anbei zwei Beispiele:
- Versicherer A: (Sinnliche Wiedergabe des Vorfalls)
- Im Gespräch: "Ich möchte den Fall absichern, dass eine BU die Leistung verweigert, welche Bausteine benötige ich da?"
- Zusammenfassend hat sich ergeben, dass ich beim Versicherer die Pakete "Beruf" und "Privat" benötigen würde, da der Versicher das ursächlichste Ereignis prüft, was zum Rechtsstreit führt. Das könnte bei einem berufsbedingten Unfall (am Arbeitsplatz) dazu führen, dass diese Versicherung dann nicht greift.
- Höhe der Selbstbeteiligung: "Mir reichen da 1000 Euro Selbstbeteiligung, da der Streitwert im Falle der BU-Versicherung deutlich höher wird"
- Versicherer: "Bei 1000 Euro Selbstbehalt bringt Ihnen die Versicherung ja fast nichts mehr".
- Versicherer B:
- Hier wird nur "Privat" benötigt, da es sich um einen Streitfall im Vertragsrecht handelt. Der Baustein "Beruf" wäre jedoch automatisch dabei, da dieser nicht abgewählt werden könne.
- Die Höhe der Selbstbeteiligung von 1000 Euro war zwar "selten", jedoch für den geschilderten Fall in Ordnung.
- Versicherer B hat mich jedoch auf eines aufmerksam gemacht: Die Rechtssschutzversicherung von B greift nur dann, wenn es sich um Streitigkeiten von Verträgen handelt, dessen Streitfall nach Beginn des Vertrags entsteht. Gerade die vorvertragliche Anzeigepflichtverletzung ist ja bei BU-Versicherungen ein Hauptproblem. Fehlt also beispielsweise eine Angabe auf dem Gesundheitsfragebogen, würde die Versicherung B nicht zahlen. ... Hier spielt es übrigens keine Rolle, ob die Krankheit, die hätte angegeben werden müssen (sagen wir mal, es wäre eine Bandscheiben-OP am 1.1.2015 gewesen) vor oder nach Abschluss der Rechtsschutzversicherung eingetreten ist. Es zählt alleinig die Tatsache, dass dieses Ereignis vor dem Vertrag gewesen ist, der jetzt bestritten wird.
- Versicherer A: (Sinnliche Wiedergabe des Vorfalls)
- Darauf achten, dass vorvertragliche Ereignisse durch die Versicherung gedeckt werden (s.o.) Es gibt dazu jedoch (im Gespräch mit Versicherer B) noch eine Option:
- Wenn es dazu kommen sollte, dass die BU wegen der vorvertraglichen Anzeigepflichtverletzung die Leistung verweigert (was ich persönlich für den wahrscheinlichsten Fall halte, dass eine Leistung verweigert wird) führt das dazu, dass man die Gesundheitsfragen "sorgfältig" ausfüllen muss. Dazu später mehr.
Zum Antragsverfahren einer BU-Versicherung wurde auch bereits viel geschrieben. Ich möchte folgendes anmerken:
- Mehrere Versicherer auswählen und möglichst zeitgleich eine anonyme Risikovoranfrage machen. Sollte dies nicht bei allen möglich sein, kann man den Antrag gleichzeitig bei mehrerer Versicherern einreichen und später eine widerrufen. Das hat den Vorteil, dass man dem anderen Versicherer nicht mitteilen muss, ob man bereits woanderes eine Versicherung unter (erschwerten) Bedingungen bekommen oder beantragt hat, da dies ja gleichzeitig geschieht.
Zu den Gesundheitsfragen:
Ich habe mich zunächst die Annahme getroffen hat, dass im Leistungsfall die Versicherung alles mögliche prüfen wird. Dazu gehören anscheinend:
- Krankenakten aller Ärzte, die genannt worden sind und darüber hinaus jene, die aus anderen Krankenakten verwiesen wird und nicht genannt worden sind.
- Liste aller Arbeitsunfähigkeitsbescheinigungen der Krankenkasse(n).
Es gibt noch die Möglichkeit, die Abbuchungen der Krankenkassenkarte aus den letzten 18 Monate als Kopie zu bekommen (bekommt man von der Krankenkasse, die es bei der kassenärztlichen Vereinigung beantragt). Die 18 Monate werden im Leistungsfall nicht mehr den Zeitraum abdecken, der in der vorvertraglichen Anzeigezeit benötigt wird.
Als zweites habe ich im Versicherungsrecht nachgeschlagen (juristischer Laie) und dabei folgendes gelesen:
- Wer sich einen Vertrag unter "vorsätzlicher, arglistiger Täuschung" erschleicht, bekommt nicht nur kein Geld vom Versicherer, sonder dieser kann davon zurücktreten (Geld ist weg und es gibt noch nicht mal einen Vertrag, den man bestreiten könnte).
- Danach gibt es noch die Abstufungen fahrlässig und grob fahrlässig. Der Versicherer müsste nun prüfen, ob er den Vertrag damals unter den gleichen oder anderen Bedingungen geschlossen hätte und wie sich das auf die Prämie bzw. die Leistungen ausgewirkt hätte. Jedoch ist es so, dass die Versicherungen dies nur in den ersten Jahren (ich meine 5 Jahre) durchführen können. Danach ist das ganze verjährt und der Vertrag besteht.
Das hat mich zur Frage geführt, wann man "fahrlässig" oder "grob fahrlässig" agiert hat. Dies wird ja dann vor Gericht geklärt werden müssen, ich habe dazu keine Urteile gefunden. Wäre es also fahrlässig, einen leeren Gesundheitsbogen abzugeben und sich keine Krankenakten anzufofdern?
Ich bin dabei dann auf ein Vorgehen gekommen, was mir im Zweifelsfall Beweise sichert:
- Schriftliche nette Anfragen an alle Ärzte schicken, bei denen man in Behandlung gewesen ist und um Kopie der Krankenakte für die letzten x Jahre bitte (meistens ja 5, für stationäre Sachen meistens 10)
- Bei der Krankenkasse den Auszug der Arbeitsunfähigkeitsbescheinigungen anfragen.
- Bei der Krankenkasse einen Auszug anfordern, wo die Abbuchungen der letzten 18 Monate der Krankenkassenkarte hervorgehen. Damit könnte man dann Ärzte auftun, die man sonst vergessen hätte und die Versicherung könnte keine "Ärzte" hinzuerfinden, die aber nie abgerechnet haben. Da es diesen Auszug nur 18 Monate rückwirkend gibt und ja die letzten 5 Jahre benötigt werden, könnte man natürlich mit ausreichend Vorlauf das Spiel mehrmals im richtigen Abstand spielen).
Das führt dazu, dass ich das mir mögliche getan habe, um vorab die Gesundheitsfragen beantworten zu können.
Nun folgt noch ein Hinweis des Rechtsschutzversichers B von oben. Man muss bei der Beantragung ja alle Ärzte angeben, bei denen man gewesen ist und diese dann von der Schweigepflicht entbinden. Hier ist es wohl aus Sicht von B (ich kann dem wohl zustimmen) so, dass man das ausdrücklich auch machen sollte, da dann die Versicherung im Zweifelsfall in der Lage gewesen wäre, selbst nochmal alle Akten anzufordern und nachzuprüfen. So liegt dann wohl bei der Versicherung ein Versäumnis vor, wenn dies nicht erfolgt ist. Hier ist nur wichtig, tunlichst alle Ärzte anzugeben, damit die Versicherung auch in der Lage ist, vollständig zu prüfen.
Wenn die Versicherung also nicht nachprüft und daher nicht herausfindet, dass das obige Beispiel "Bandscheibenop" vorgefallen ist, dann liegt ja das Versäumnis bei der Verischerung und die Rechtschutzversicherung B würde wieder bezahlen, da dann nicht das "Vergessen" einer Angabe wichtig ist, sondern das Versäumnis der Kasse, dieses nachzuprüfen.
Zusammenfassend erscheint es wohl sinnvoll, im Antrag für die BU die Versicherung nochmals explizit aufzufordern, bei den Ärzten nachzuprüfen.