Versicherungsberater und Versicherungsmakler Versicherungsvermittler: Drei Berufe, verschiedene Rollen

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Inhalt
Wer eine Berufsunfähigkeitsversicherung abschließen möchte, eine Versicherung fürs Haus oder eine neue Haftpflichtversicherung sucht, geht nicht mehr unbedingt zum Versicherungsvertreter an der Ecke. Heute gibt es verschiedene Berufszweige und Möglichkeiten, eine Versicherung abzuschließen, die wichtige Unterschiede haben. Diese solltest Du kennen, um den passenden Ansprechpartner zu finden.
Unter diesem Begriff werden drei Berufsgruppen zusammengefasst:
Alle drei haben umfassende Kenntnisse zum Thema Versicherungen und deren Vermittlung. Um den Beruf ausüben zu dürfen, mussten sie eine Sachkundeprüfung ablegen, zum Beispiel bei der Industrie- und Handelskammer (IHK).
Jeder Versicherungsvermittler oder -berater muss Dir beim ersten Kontakt wichtige Informationen offenlegen. Dazu gehört neben der Zulassung außerdem: Von wem und wofür bekommt er sein Geld.
Je nachdem, in wessen Auftrag Versicherungsvermittler arbeiten, ergeben sich weitere rechtlichen Bedingungen, zum Beispiel die der Haftbarkeit Dir gegenüber.
Bei den Versicherungsvertretern gibt es zwei Arten:
Beide bekommen ihr Geld von Versicherern. Diese machen den Vermittlern Vorgaben, welche Versicherungsprodukte in welchem Umfang verkauft werden soll.
Das ist der klassische Versicherungsmensch, der Dir am Küchentisch Versicherungen vermittelt oder eine Versicherungsagentur um die Ecke hat. Hier bekommst Du keine Konkurrenzangebote. Es gibt ausschließlich Produkte eines einzigen Versicherers. Daher gibt es auch den Begriff „Ausschließlichkeitsvertreter“.
Im Gegensatz zu Einfirmenvertretern arbeitet ein Mehrfachagent mit verschiedenen Versicherern zusammen. Der Mehrfachagent kann Dir zum Beispiel Versicherungsprodukte von zehn verschiedenen Gesellschaften anbieten.
Auch der Mehrfachagent ist den Versicherern verpflichtet und bekommt von ihnen Verkaufsvorgaben. Der Vermittler ist keinem Anbieter mehr oder weniger verpflichtet.
Als Kunde hast Du bei einem Mehrfachagenten also eine deutlich größere Auswahl als bei einem Einfirmenvertreter. Doch auch er vertritt vorrangig die Verkaufsinteressen der Anbieter, für die er steht.
So erhältst Du unter Umständen eine bessere oder günstigere Versicherung. Es muss aber nicht die beste oder günstigste sein, die es auf dem Markt gibt.
Alles, was Du dem Versicherungsvertreter sagst oder gibst, gilt als der Versicherung gesagt oder gegeben (§ 59 Abs. 2 VVG). Er ist das Auge und Ohr der Versicherung. Was er Dich fragt, gilt als direkt vom Versicherer gefragt. Das spielt zum Beispiel dann eine Rolle, wenn Du ihm von Vorerkrankungen erzählst oder die Kündigung eines Vertrages bei ihm abgibst.
Wenn ein Vertreter Dich falsch berät oder seine Dokumentations- und Informationspflichten verletzt, steht dafür die jeweilige Versicherungsgesellschaft gerade – auch finanziell.
Der Versicherungsmakler ist keiner Versicherung verpflichtet. Er arbeitet in Deinem Auftrag und kann Dir einen umfassenden Überblick über die entsprechenden Versicherungsangebote geben.
Umfassend heißt aber nicht lückenlos. Auch bei einem Makler bekommst Du nicht jeden möglichen Tarif angeboten. Der Makler muss Dich darüber informieren, warum er welche Anbieter nicht berücksichtigt.
Häufig liegt das daran, dass die ausgeschlossenen Versicherungsgesellschaften ausschließlich über ihren eigenen Außendienst Versicherungen verkaufen. Im Einzelfall kann es auch andere Gründe geben, lass Dir diese erklären.
Außerdem solltest Du im Hinterkopf behalten, dass der Makler nach Abschluss und Betreuung eines Vertrages von der Versicherung bezahlt wird. Sie zahlt dem Makler eine Provision.
Wie hoch diese Vergütung ist, hängt von der Art der Versicherung ab, variiert aber auch je nach Anbieter. Gerade bei teuren Verträgen mit einer langen Laufzeit, beispielsweise zur Altersvorsorge oder Berufsunfähigkeit, sind die Provisionen besonders hoch.
Übrigens sind Vergleichsportale im Internet in aller Regel ebenfalls Versicherungsmakler und unterliegen den entsprechenden rechtlichen Bedingungen. Mehr dazu und worauf Du bei der Nutzung dieser Portale achten solltest, erfährst Du in unserem Ratgeber zu diesem Thema.
Es gibt also einen Anreiz für Versicherungsmakler, Dir die Produkte zu verkaufen, mit denen er am meisten verdient. Lass Dir deshalb genau erklären, welche Vor- und Nachteile die Verträge verschiedener Anbieter haben und frag Deinen Makler, wie hoch die Anschluss- und Vertriebskosten bei den einzelnen Angeboten sind. Diese Kosten zahlst Du mit Deinen Beiträgen für Deinen Versicherungsvertrag mit.
In jedem Fall hellhörig werden solltest Du, wenn ein Makler all Deine bisherigen Versicherungen kündigen möchte, um neue Verträge abzuschließen. Gerade bei Lebens- und Rentenversicherungen lohnt sich ein Neuabschluss meist nicht. Auch eine Berufsunfähigkeitsversicherung solltest Du nicht leichtfertig kündigen.
Mit einem Makler bekommst Du ein großes Marktangebot und musst die Beratung nicht bezahlen. Du zahlst nur, wenn Du einen Vertrag abschließt, indirekt über die Beiträge die Provision mit. Das erleichtert es Dir, auch noch eine zweite oder dritte Meinung einzuholen, wenn Du unsicher bist, ob Dir Dein Makler wirklich das Richtige empfohlen hat.
Für die Betreuung durch einen Versicherungsmakler schließt Du einen Maklervertrag. Dieser muss nicht unbedingt schriftlich vereinbart sein, Du solltest darauf jedoch nicht verzichten. Denn: Was nicht eindeutig und klar formuliert ist, ist ebenso unwirksam wie Regelungen, die Dich zu sehr benachteiligen. Dagegen kannst Du vorgehen. Das geht einfacher, wenn Du etwas Schriftliches hast.
So ist es zum Beispiel verboten, dass Du zusätzlich zahlen sollst, wenn Du Deinen Versicherungsvertrag widerrufst und dem Makler dadurch Provision entgeht. Dieses Risiko der Stornohaftung ist das Betriebsrisiko des Versicherungsmaklers. Außerdem muss der Makler für eine falsche Beratung haften.
Deswegen muss er eine Berufshaftpflichtversicherung haben. Sollte Dir wegen der falschen Beratung ein finanzieller Nachteil entstehen, muss er dafür aufkommen.
Der Versicherungsberater berät Dich zu Deinem Versicherungsbedarf und ist dabei unabhängig von jeglichen Versicherern. Denn er erhält keine Provision, sondern Du zahlst ein Honorar (§ 34d Abs. 2 Gewerbeordnung). Damit kann er Dir auch komplett vom Abschluss einer bestimmten Versicherung abraten, ohne dass das schlecht für seinen Geldbeutel ist.
Für die Unabhängigkeit der Beratung musst Du zahlen, auch falls Du überhaupt keinen Vertrag abschließt. Die Kosten für die Beratung orientieren sich oft an der Gebührenordnung des Bundesverbandes unabhängiger Honorarberater e.V. Allerdings müssen sich Versicherungsberater nicht daranhalten.
Bei unserem Vergleich von Versicherungsberatern für die Berufsunfähigkeitsversicherung (BU) boten von 20 untersuchten Spezialisten elf eine Honorarberatung an. Die Stundensätze lagen zwischen 120 bis 240 Euro. Für die Beratung werden fünf bis zehn Stunden eingeplant.
Du musst also für eine Beratung rund um die BU mit 600 Euro bis maximal 2.400 Euro rechnen. Das Honorar für die Beratung und Abschluss liegt laut Bundesverband bei 960 Euro.
Die Dienste eines Versicherungsberaters sind relativ teuer. Dennoch kann es sich lohnen, einen zu beauftragen. Vor allem dann, wenn Du Dich zu einer ganz grundsätzlichen Frage beraten lassen willst, ohne deren Antwort du eventuell viel Geld verlierst.
Zum Beispiel ob der Wechsel in die private Krankenversicherung sinnvoll ist. Oder wenn Du ordentlich bei den Versicherungsprämien sparen willst. Gerade bei langfristigen Verträgen mit Absicherungsgedanken, zum Beispiel wenn Du auf der Suche nach einer BU oder einer Alternative dazu bist, lohnt sich das.
Bei bestimmten Versicherungen wie der BU kann Dir ein Berater auch helfen, überhaupt eine Versicherung zu finden, daher raten wir bei dieser Versicherung dazu. Wenn Du aufgrund von Vorerkrankungen oder eines gefährlichen Berufs keine bezahlbare Absicherung bekommst, kann Dir der Berater helfen, eine gute Alternative zu finden.
Bei anderen Verträgen wie der Privathaftpflicht oder der Kfz-Versicherung sparst Du nicht so viel, dass sich der finanzielle Aufwand für einen Versicherungsberater rechnet. Außerdem sind viele Versicherungen nicht so komplex, dass Du eine Beratung benötigst.
Versicherungsberater sind schwer zu finden. In Deutschland sind laut Industrie- und Handelskammer (DIHK) 2025 genau 326 Berater registriert. Über die Homepage des Bundesverbands der Versicherungsberater kannst Du einen Berater in Deiner Nähe suchen.
Das Erstgespräch mit einem Versicherungsberater sollte in der Regel nichts kosten. Es dient dazu, sich gegenseitig kennenzulernen, Deinen Bedarf und den Umfang der Beratung zu klären. Den Beratungsvertrag schließt Du erst danach.
Bevor die eigentliche Beratung beginnt, solltest Du einen Kostenvoranschlag über das voraussichtliche Honorar bekommen. Halte für Dich in eigenen Notizen fest, wann Du wie lange über welches Thema gesprochen hast – Stichpunkte reichen.
Die Rechnung nach Abschluss der Beratung sollte die konkret aufgewendete Zeit des Versicherungsberaters ausweisen. Prüf diese Angaben. Vergleich die Rechnung mit dem Kostenvorschlag und mit Deinen Notizen über die Beratung.
Versicherungsvertreter | Versicherungsmakler | Versicherungsberater |
---|---|---|
vertritt die Versicherungsgesellschaft(en), hat Verkaufsvorgaben eingeschränkter Marktüberblick | wird von den Versicherungen bezahlt sehr guter Marktüberblick | wird von Kunden bezahlt großer Marktüberblick, oft auf bestimmte Produktarten spezialisiert |
die beste Versicherung aus seinem Angebot muss nicht unbedingt die beste Versicherung am Markt sein | steht auf Deiner Seite, sucht für Dich ein passendes Angebot | steht auf Deiner Seite, berät Dich ohne Abschlussinteressen |
verfolgt auch eigene wirtschaftliche Interessen | Deine finanzielle Vorleistung lohnt sich nicht in jedem Fall | |
kann Dich auch gegen Honorar beraten, vermittelt Dir dann einen Vertrag ohne Provision | lohnt sich vor allem bei langfristigen Verträgen, die dann dauerhaft günstiger sind, weil die Provisionen fehlen |
Quelle: Eigene Recherche (Stand: 15. Juni 2025)
Es gibt einen nicht verhandelbaren Mindestinhalt eines jeden Gesprächs zwischen Dir und dem Versicherungsvermittler: Er muss Dich nach Deinen Wünschen und Bedürfnissen fragen. Dies ergibt sich aus dem Paragrafen 61 des Versicherungsvertragsgesetzes (VVG).
Wenn es eine Beratung gibt, muss diese entsprechend dokumentiert sein. Auch das ist in Paragraf 61 VVG vorgeschrieben. Aus dieser Beratungsdokumentation muss sich ein Außenstehender, der nicht bei dem Gespräch dabei war, ein Bild über das Gespräch machen können.
Die Dokumentation soll beispielsweise dabei helfen aufzuklären, ob Dein Vermittler Beratungsfehler gemacht hat und Dir Schadensersatz leisten muss. Das kann etwa der Fall sein, wenn Deine Versicherung unerwartete Lücken aufweist und Du im Schadensfall ohne Versicherungsschutz dastehst.
Achte deshalb darauf, dass der Vermittler den Inhalt und das Ergebnis der Beratung zutreffend dokumentiert. Verzichte nur in Ausnahmefällen auf die Beratung oder Dokumentation. Das ist beispielsweise denkbar, wenn es um sehr einfache Versicherungsprodukte geht, etwa, wenn Du nur das neue Moped-Kennzeichen abholst.
Wenn Du Dich vom Versicherungsvermittler oder -berater falsch beraten fühlst, kannst Du Dich beim Versicherungsombudsmann beschweren.
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