Deutsche Rentenversicherung: Arbeiten in Europa – Ihr Rentenanspruch nach dem Europarecht

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    Für die Rente: 32 europäische Staaten arbeiten jetzt digital zusammen | Ihre Vorsorge
    Die Rentenversicherungsträger der 27 EU-Staaten, der vier EFTA-Länder und Großbritanniens nutzen jetzt gemeinsam das europäische System „Elektronischer…
    www.ihre-vorsorge.de


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    Arbeiten in Europa –  Ihr Rentenanspruch nach dem Europarecht
    Im Europarecht verständigen sich die Länder der Europäischen Union auf einheitliche Regeln zur sozialen Sicherheit. Das bringt Vorteile für die Rente.
    www.deutsche-rentenversicherung.de


    Was ist denn da in Arbeit? Bezieht man dann die Renten (Mehrzahl) nicht aus den jeweiligen Ländern einzeln, sondern zentral von "seiner" (Hauptwohnsitz) GRV?

    Und wieso ist Deutschland auf der Liste "Für wen gilt das Europarecht?" (noch) nicht mit dabei?

  • Was ist denn da in Arbeit? Bezieht man dann die Renten (Mehrzahl) nicht aus den jeweiligen Ländern einzeln, sondern zentral von "seiner" (Hauptwohnsitz) GRV?


    Und wieso ist Deutschland auf der Liste "Für wen gilt das Europarecht?" (noch) nicht mit dabei?

    Deutschland ist doch in der Liste dabei.

    Es gibt nur keine Broschüre "Arbeiten in Deutschland", die man hätte verlinken können. ;)

  • Referat Janders

    Danke! Der fehlende link hat mich verwirrt.

    Aber was bedeutet folgende Aussage aus dem Text von dem ersten link (ihre-vorsorge)

    Zitat

    Die DRV zahlte nach eigenen Angaben zuletzt rund 2,7 Millionen Renten, bei denen Zeiten in den anderen EWR-Staaten sowie der Schweiz für die Berechnung der Rente berücksichtigt wurden.

    Geht's da nur um die Anrechnungszeiten zur Erreichung des Renteneintrittsalters?

    Oder rechnet die DRV da auch Entgeltpunkte für Arbeit im europäischen Ausland an?

  • Geht's da nur um die Anrechnungszeiten zur Erreichung des Renteneintrittsalters?

    Oder rechnet die DRV da auch Entgeltpunkte für Arbeit im europäischen Ausland an?

    Eigentlich nur die erste Variante, aber die zwischenstaatliche Berechnung kann zu einer geringfügig höheren Rente führen. (Aber das ist eher im Bereich von Rundungsdifferenzen.)