Pensionskasse (Metallrente) beitragsfrei stellen oder durchziehen

  • Werte Finanzfachleute,


    ich bin schon länger am überlegen, ob ich meine Pensionskasse beitragsfrei stellen lassen soll (u.a. wegen Doppelverbeitragung)

    Hab selber schon ein wenig rumgerechnet und bin zu dem Ergebnis gekommen, dass wenn ich den geringeren Nettobetrag in ETFs investiere und eine Rendite von 4,5% p.a. erwirtschafte ich ungefähr auf das gleich Ergebnis komme (Barwert-Methode).

    Bei der ETF-Variante (ohne Pensionskasse) bekomme ich dann aber natürlich noch mehr an gesetzlicher Rente, weil mehr eingezahlt wird.

    Wir sprechen von ca. 15 Jahren bis zu meiner Rente.

    (Metallrente 3,25% versprochen, keine KV-Ersparnis da Höchstbetrag)


    Was mich von der Beitragsfreistellung ein wenig nachdenklich stimmt, ist der Passus im Vertrag, dass bei Beitragsfreistellung Nachteile entstehen (keine Überschussbeteiligung) etc.


    Was würdet Ihr an meiner Stelle machen - siehe Screenshots:


    VG

    kapaul

  • Ich bin schon länger am Überlegen, ob ich meine Pensionskasse beitragsfrei stellen lassen soll (u.a. wegen Doppelverbeitragung)

    Was meinst Du mit "Doppelverbeitragung"?

    Hab selber schon ein wenig rumgerechnet und bin zu dem Ergebnis gekommen, dass, wenn ich den geringeren Nettobetrag in ETFs investiere und eine Rendite von 4,5% p.a. erwirtschafte, ich ungefähr auf das gleich Ergebnis komme (Barwert-Methode).

    Rechnungen über Jahrzehnte sind immer schwierig.


    "Kapitalgedeckte Altersversorgungen" investieren viel in festverzinsliche Papiere (etwa Bundespapiere), die haben seit jahrzehnten weniger Rendite als Aktien - dafür sind sie aber besser berechenbar. Anderes Anlageinstrument.


    Eine Rentenversicherung deckt das Langlebigkeitsrisiko ab, anders als ein Auszahlplan zahlt sie bis zum Lebensende (was auch immer das ohne Inflationsausgleich wert ist). Wer das haben will, kommt aber um die Rentenversicherung nicht herum.


    Wenn Du die Anlage selber übernehmen willst: Wärest Du konsequent genug, das Geld zurückzulegen und nicht für eine Fernreise nach Bali zu verbraten?


    Brauchst Du das Geld oder ist das für Dich Sahnehäubchen? Sprich: Kalkulierst Du den Betrag fest fürs Alter ein oder wäre es nicht schlimm, wenn es weniger wäre? Mit eigener Anlage in Aktien wirst Du in der Mehrzahl der Fälle mehr erwirtschaften als das, in der Minderzahl aber halt weniger - und das müßtest Du dann aushalten können.

    Wir sprechen von ca. 15 Jahren bis zu meiner Rente.

    (Metallrente 3,25% versprochen, keine KV-Ersparnis, da Höchstbetrag)

    Ich kenne die genauen Bedingungen der "Metallrente" nicht und lese mich auch nicht für Dich ein. Was gibt Dein Arbeitgeber dazu?


    So oder so: Die erwünschte klare Antwort wirst Du ohnehin nicht bekommen können, weil die Entscheidung abhängig von vielen Kriterien so oder so ausfallen kann.

  • Hallo.


    Gegen den 08/15-ETF-Sparplan kann die bAV eigentlich nur verlieren, es sei denn der AG buttert so richtig dazu.


    Hält Dich die Entgeltumwandlung vom Sparen bzw. Investieren ab? Würdest Du entsprechend (mehr) sparen bzw. investieren, wenn Du nicht in die bAV einzahlen würdest?

    Willst Du einen zusätzlichen Sicherheitsbaustein für später haben oder willst Du lieber flexibel sein? Was würde besser in Deinen Vorsorgeplan passen, bAV oder ETF-Sparplan?


    Es ist also eher eine Einstellungs- bzw. Aufstellungsfrage. :saint:

  • Eine weitere Option dürfte auch noch die Beitragsredizierung sein. Der monatliche Beitrag im Rahmen der Gehaltsumwandlung wird durch den AG zum einen in Form der vL bezuschusst und ggf. noch die 15% für geringeren SV-Anteil des AG. Die vL wird bei der IG Metall aber nur noch in Form von AVL gewährt, sprich du bekommst keinen Zuschuss für andere vL-Formen.

    Von daher könntest du den Beitrag auch auf das Minimum (=AG-Anteil für AVL) reduzieren und die bAV weiter laufen lassen.

  • Doppelverbeitrag heißt für mich: jetzt Höchstsatz für Krankenversicherung zahlen und bei Auszahlung nochmal.

    AG zahlt das Minimum also 15%.


    Der Rentenfaktor müsste dann ja 888 € * 10.000 / 172.588 € = 51. Das wäre ja super, oder??


    Benötige das Geld nicht jetzt, mir geht es um reine Rendite-Optimierung.

  • Benötige das Geld nicht jetzt, mir geht es um reine Rendite-Optimierung.

    Eine bAV schließt man nicht wegen der Rendite ab. Die gehört zu den Sicherheitsbausteinen, welche traditionell eine schlechte Rendite haben. Dafür ist bekannt, was man am Ende bekommt und läuft nicht in das Risiko eines Börsencrash zum falschen Zeitpunkt.


    Doppelverbeitrag heißt für mich: jetzt Höchstsatz für Krankenversicherung zahlen und bei Auszahlung nochmal.

    Ja, wenn man über der Beitragsbemeßungsgrenze für die KV verdient, spart man an der Stelle nichts ein. Hier reden wir aber über 7 bis 8 Prozent des Umwandlungsbetrags. Da ist der Steuer effekt deutlich größer (wenn auch der überschaubar ist).


    AG zahlt das Minimum also 15%.

    Also wenn dein AG im Arbeitgeber Verband organisiert ist und er den Tarifvertrag anwenden muss, dann liegt der Anteil vL bei 26,59 Euro pro Monat. Diesen hat der AG bei einer bAV zu zahlen, das ist tarifvertraglich geregelt. Dazu kommen dann noch die 15%, welche aber bei Mitarbeitern über der Beitragsbemeßungsgrenze theoretisch auch gekürzt werden können (da der AG weniger oder keine SV einspart).

    Die 26,59 bekommst du auf jeden Fall geschenkt, sprich die kannst du definitiv weiter einzahlen. Kündigst du die bAV, verlierst du auch die 26,59 Euro pro Monat. Klar, das ist nicht viel, aber auf die nächsten 15 Jahre gesehen immerhin auch knapp 4.800 Euro (plus ggf. Rendite aus der bAV). Im Zweifel als Einmalzahlung auszahlen lassen und dann in einen ETF umschichten.

  • Doppelverbeitrag heißt für mich: jetzt Höchstsatz für Krankenversicherung zahlen und bei Auszahlung nochmal.

    Schön für Dich. Wer nicht nur im aktiven Dienst, sondern auch im Ruhestand den Höchstbeitrag der gesetzlichen Krankenkasse zahlt, verdient sowohl im aktiven Dienst, als auch im Ruhestand eine Menge Geld.


    Ich habe mir Mühe mit meiner Antwort auf Deine Frage gemacht. Wenn Du weiter möchtest, daß ich mir in Deiner Sache den Kopf zerbreche, gib Dir mit Deiner Antwort bitte ähnlich viel Mühe.