Hallo zusammen,
als meine Depotbank hat die Consorsbank Anfang des Jahres versucht die Vorabpauschale für 2023 einzuziehen. Das ist ihr auch teilweise gelungen, weil der Freistellungsauftrag noch gereicht hat. Irgendwann war der Freistellungsauftrag aber aufgebraucht und das Verrechnungskonto sollte belastet werden. Dieses war - wie eigentlich immer bei mir - leer und hat dazu geführt dass die Consorsbank eine entsprechende Meldung ans Finanzamt gemacht hat. (Von der Consorsbank hätte ich mir an dieser Stelle mal eine echte Email gewünscht, die darauf hinweist, dass der Einzug wiederholt nicht funktioniert. Meine Postbox checke ich ja nur alle paar Monate. Aber nunja, ist natürlich trotzdem mein Fehler).
Unabhängig von dem ganzen Vorgang habe ich mein Depot zu TR übertragen, was den netten Nebeneffekt hatte, dass ich mal Einblick in die Steuerdaten der entsprechenden Positionen bekommen habe. So konnte ich dann nachvollziehen, dass Vorabpauschalen für Vorjahre hinterlegt sind (sofern es welche gab), für 2023 aber eben nicht. Logisch, die habe ich ja auch noch nicht bezahlt.
Nun werde ich die nicht eingezogenen Vorabpauschalen 2023 über meine Enkommensteuererklärung 2024 ja doch über Umwege zahlen (der Mechanismus ist mir aber noch unklar). Sollte ich die Positionen aber mal irgendwann verkaufen, weiß die Depotbank ja nichts von der gezahlen Vorabpauschale, was zu einer Doppelbesteuerung führt. Wie vermeide ich das?
Idealerweise könnte man die dann gezahlte Vorabpauschale noch zu den steuerlichen Daten der Positionen hinzufügen, das wäre aber ein händischer Vorgang und ich bezweifle, dass das irgendeine Depotbank (und vor allem nicht TR) tut. Vermutlich muss ich mir die dann gezahlte Vorabpauschale also jahrelang "merken" und noch ein zweites Mal in einer Einkommenssteuererklärung nach Verkauf anführen (das Vorgehen wäre mir aktuell ebenfalls unklar). Hat diesbezüglich schon jemand Erkenntnisse?