Vorabpauschale nicht eingezogen - "Reparatur" möglich?

  • Hallo zusammen,


    als meine Depotbank hat die Consorsbank Anfang des Jahres versucht die Vorabpauschale für 2023 einzuziehen. Das ist ihr auch teilweise gelungen, weil der Freistellungsauftrag noch gereicht hat. Irgendwann war der Freistellungsauftrag aber aufgebraucht und das Verrechnungskonto sollte belastet werden. Dieses war - wie eigentlich immer bei mir - leer und hat dazu geführt dass die Consorsbank eine entsprechende Meldung ans Finanzamt gemacht hat. (Von der Consorsbank hätte ich mir an dieser Stelle mal eine echte Email gewünscht, die darauf hinweist, dass der Einzug wiederholt nicht funktioniert. Meine Postbox checke ich ja nur alle paar Monate. Aber nunja, ist natürlich trotzdem mein Fehler).


    Unabhängig von dem ganzen Vorgang habe ich mein Depot zu TR übertragen, was den netten Nebeneffekt hatte, dass ich mal Einblick in die Steuerdaten der entsprechenden Positionen bekommen habe. So konnte ich dann nachvollziehen, dass Vorabpauschalen für Vorjahre hinterlegt sind (sofern es welche gab), für 2023 aber eben nicht. Logisch, die habe ich ja auch noch nicht bezahlt.


    Nun werde ich die nicht eingezogenen Vorabpauschalen 2023 über meine Enkommensteuererklärung 2024 ja doch über Umwege zahlen (der Mechanismus ist mir aber noch unklar). Sollte ich die Positionen aber mal irgendwann verkaufen, weiß die Depotbank ja nichts von der gezahlen Vorabpauschale, was zu einer Doppelbesteuerung führt. Wie vermeide ich das?


    Idealerweise könnte man die dann gezahlte Vorabpauschale noch zu den steuerlichen Daten der Positionen hinzufügen, das wäre aber ein händischer Vorgang und ich bezweifle, dass das irgendeine Depotbank (und vor allem nicht TR) tut. Vermutlich muss ich mir die dann gezahlte Vorabpauschale also jahrelang "merken" und noch ein zweites Mal in einer Einkommenssteuererklärung nach Verkauf anführen (das Vorgehen wäre mir aktuell ebenfalls unklar). Hat diesbezüglich schon jemand Erkenntnisse?

  • Okay, bin fündig geworden:


    Vorabpauschale: Meldung an das Finanzamt
    Moin zusammen, in vielen Beiträgen zum Thema Vorabpauschale wird immer groß darauf hingewiesen Achtung! Wenn Sie X nicht machen, erfolgt eine Meldung an das…
    www.wertpapier-forum.de


    Kurz gesagt: Wenn eine Meldung an das Finanzamt wegen mangelnder Liquidität erfolgt, hat man die gleichen Scherereien mit der Vorabpauschale wie Steuerausländer. Sprich: Die Vorabpauschale muss im Folgejahr manuell per Steuererklärung versteuert werden und bei Verkauf (in evtl. ferner Zukunft) muss man sich die doppelt bezahlte Steuer noch einmal per Steuererklärung zurückholen (ggf. mit den entsprechenden Komplikationen beim Finanzamt).


    Soviel zum Thema "Die Vorabpauschale wird automatisch berücksichtigt, man muss sich um nix kümmern", was ja auch bei Finanztip immer propagiert wird. Gilt eben nur, wenn immer alles glatt läuft...

  • Soviel zum Thema "Die Vorabpauschale wird automatisch berücksichtigt, man muss sich um nix kümmern", was ja auch bei Finanztip

    Naja, Finanztip hat auch mehrfach darauf hingewiesen, dass man das Geld für die Steuer auf die Vorabpauschale Anfang Januar auf seinem Verrechnungskonto haben sollte (wenn der FSA nicht ausreicht). Die haben sogar erst eine vereinfachte, überschlägige Rechenformel und dann sogar noch einen kompletten Vorabpauschalen-Rechner zur Verfügung gestellt. Wer es dann nicht auf die Kette bekommt, das nötige Kleingeld auf dem Verrechnungskonto zu haben, auf die trifft halt deine Selbsterkenntnis voll zu:

    Aber nunja, ist natürlich trotzdem mein Fehler


    Von daher Daten in der nächsten Steuererklärung (die für 2024) nachmelden und dann halt beim Verkauf daran denken, dass da noch was war. Oder das ganze Thema abhaken und sagen "für meine eigene Dummheit schenke ich dem Staat halt die doppelte Steuer auf die Vorabpauschale" (quasi als Lehrgeld und Selbstgeißelung).

  • Vielleicht die Position verkaufen und sofort neu kaufen, um das glatt zu ziehen? Dann schleppt man das nicht als Merkposten die nächsten Jahre mit sich herum. (Natürlich nur, wenn das nicht wieder andere Komplikationen verursacht...)

  • Die Idee hatte ich auch schon. Verkauf ist natürlich immer doof, weil man sich Steuerstundungs- und Zinseszins- Effekt ein Stück weit zerschießt.


    Man könnte es aber auch mal zum Rebalancing nutzen. Und dann ist da noch so eine ungeliebte Position mit roten Zahlen, die über den Verlusttopf immerhin auch noch ihren Dienst tun würde... Nunja, kann ich mir bis Silvester noch durch den Kopf gehen lassen.

  • Die Idee hatte ich auch schon. Verkauf ist natürlich immer doof, weil man sich Steuerstundungs- und Zinseszins- Effekt ein Stück weit zerschießt.

    Die Frage ist, über welche absoluten Beträge wir da reden. Also:

    - angefallener Gewinn

    - abzüglich Teilfreistellung soweit anwendbar

    - auf der Basis Kapitalertragsteuer berechnen

    - auf die so errechnete Steuer möglicher Gewinn über die nächsten xx Jahre

    - dabei aber wieder voraussichtliche Vorabpauschale abziehen (denn die würde ja auch anfallen, wenn man heute nicht verkauft)


    Klar, wenn Du ein Depot von 500.000 EUR hast und davon 400.000 EUR Gewinn, dann tut es weh. Hast Du letztes Jahr mit ETF-Sparen angefangen und hast ein Depot von 20.000 EUR, davon 4.000 EUR Gewinn, dürfte da nicht allzu viel rauskommen.

  • Vielleicht die Position verkaufen und sofort neu kaufen, um das glatt zu ziehen? Dann schleppt man das nicht als Merkposten die nächsten Jahre mit sich herum.

    Die Idee hatte ich auch schon. Verkauf ist natürlich immer doof, weil man sich Steuerstundungs- und Zinseszins- Effekt ein Stück weit zerschießt.

    Rechenexempel.

    Interessehalber: Um wieviel Geld geht es eigentlich?

  • Die "befleckten" Positionen schlagen mit ca. 10k Buchungsgewinn zu. Die relevantere MSCI World Position hats ja zum Glück nicht erwischt. Kann man sich also alles überlegen...

  • Die "befleckten" Positionen schlagen mit ca. 10k Buchungsgewinn zu. Die relevantere MSCI World Position hats ja zum Glück nicht erwischt. Kann man sich also alles überlegen...

    Letztes Jahr war ein gutes Börsenjahr mit etwa 15% Gewinn. Also steht ein Jahresanfangswert dieses Postens von etwa 55 T€ dahinter, somit eine Vorabpauschale von etwa 700 € und eine Steuer von um die 200 €.


    Ist vermutlich besser, man läßt das stehen. Den Posten zu drehen wäre vermutlich teurer.


    Zum kommenden Jahreswechsel weißt Du das dann vermutlich.


    Da kommt mir ein lateinisches Sprichwort in den Sinn. Irgendwas mit nocet. Die Leute hier verstehen aber kein Latein. :(