Welche Versicherung Pflicht / sinnvoll bei vermieteter Eigentumswohnung?

  • Hallo in die Runde!


    Ich habe eine Frage, die ich bis jetzt nicht richtig klären konnte:


    Wir wohnen selbst noch zur Miete und vermieten seit Dez. letzten Jahres eine Eigentumswohnung. Wir sind noch neu in diesem "Geschäft", deshalb hier meine o.g. Frage. Die Abrechnung der BK übernehmen wir selbst, ansonsten läuft es über die WEG.


    1. Diese ist doch verplichtet eine Grund-und Eigentümerhaftpflicht abzuschließen(?). Mir ist nicht ganz klar, welche Schäden diese nicht abdeckt.

    2. Wir als Familie haben seit Januar 2023 eine PHV bei der Neodigital-Versicherung (Tarif: SDK Neva Plus). Die Antwort der Versicherung auf meine Frage nach dem darin enthaltenen Versicherungsschutz für die vermietete ET-Wohnung, füge ich hier für die Experten mit an.


    Gäbe es also noch weitere sinnvolle Versicherungen oder sollten wir ggf. die PHV wechseln? Danke an alle hier, die sich an diesem Forum beteiligen und einen schönen Sonntag!


    Thommy

  • Die wirklich wichtigen Versicherungen sollte die WEG abgeschlossen haben. Das ist neben der Grundbesitzerhaftpflicht hoffentlich auch die Gebäudeversicherung.


    Ihr könntet überlegen ob eine Rechtsschutzversicherung oder eine Mitgliedschaft bei Haus und Grund evtl. Sinnvoll sein könnten.

  • Man kann ja nicht oft genug betonen wie wichtig eine vernünftige Berufsunfähigkeitsversicherung ist.

    Dr. Schlemann unabhängige Finanzberatung GmbH & Co. KG
    Von Finanztip empfohlene Spezialisten für Berufsunfähigkeit und private Krankenversicherung | Angaben gem. § 11 VersVermV, § 12 FinVermV: https://schlemann.com/erstinformationen | Beiträge in der Finanztip Community erstelle ich mit größtmöglicher Sorgfalt, jedoch ohne Gewähr für Richtigkeit, Vollständigkeit und Aktualität. Deren Nutzung erfolgt auf eigene Gefahr.

  • Stimmt , aber die Frage "Gäbe es also noch weitere sinnvolle Versicherungen" rief irgendwie nach dieser Antwort. :)

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  • Vielen Dank soweit. Wie sieht es mit einer sog. "Vermieterhaftpflicht-Versicherung" aus? Ist damit die Grundbesitzerhaftpflicht gemeint? Sollte die PHV um bestimmte Bausteine ergänzt werden? In diese Richtung zielte meine Frage.

  • Ist damit die Grundbesitzerhaftpflicht gemeint?

    Nein. Eine Grundbesitzerhaftpflicht solltest Du auch für ein unvermietetes Grundstück haben. Beispiel: Es stürzt im Winter jemand auf Deinem ungenutztem Baugrundstück, weil Du keinen Schnee gefegt hast.

    Bei Deiner Wohnung hat die WEG eine solche Versicherung.

    Wie sieht es mit einer sog. "Vermieterhaftpflicht-Versicherung" aus?

    Das bieten manche Haftpflichtversicherer als Zusatz zur Privathaftpflicht an. Soll Dich schützen, wenn Du als Vermieter für einen Schaden verantwortlich gemacht wirst. Mir fällt da eigentlich nur der Fall ein, dass Du bei einer Neuvermietung Dich bei einem Interessenten der Diskriminierung schuldig machst und auf Schadensersatz verklagt wirst.

    Halte ich für entbehrlich.

  • In der PHV ist auch die Grundbesitzerhaftpflicht für das selbstgenutzte Grundstück enthalten, also wenn jemand vor Deinem Heim stürzt, weil Du kein Schnee gefegt hast.


    Wenn Du in Deinem Haus ein einzelnes Zimmer vermietest, ist die Vermieterhaftpflicht auch abgedeckt. Aber nicht für eine vermietete Wohnung.

  • Hallo,


    mal nur bezogen auf das Thema Eigentumswohnung und unabhängig von privaten Bedarfen wie Haftung, Arbeitskraftverlust etc:


    1. Risiko aus Haftung. Ihr habt durch die Vermietung ein Haftungsrisiko aus dem bloßen Eigentum von Grund und Boden. Hier empfiehlt sich eine Haus- und Grundbesitzerhaftpflichtversicherung. Diese ist in den hochwertigen Privathaftpflichttarifen am Markt enthalten. Laut dem Anhang, ist es auch in eurem Tarif enthalten

    2. Mietausfallrisiko / Mietnomadenrisiko. Hier sollten eher entsprechende Rücklagen da sein, da eine Mietausfallversicherung von Eigentümern häufig eher als zu teuer eingeschätzt wird.

    3. rechtliches Risiko als Vermieter und Miteigentümer. Eine gute Vermieterrechtsschutzversicherung hat sich schon häufig bezahlt gemacht. Anwaltskosten hauen eben ganz schön rein :) Bitte aufs Kleingedruckte achten, gerade bei Rechtsschutztarifen! Auch auf Konflikte in der WEG achten, auch das kann teuer werden!

    4. Vorsorgevollmacht ist sinnvoll (Testament sowieso immer, genauso wie Patientenverfügung, Notfallordner, etc.). Wer entscheidet, wenn ihr es nicht könnt wegen OP, Unfall etc... Hier bitte darauf achten, dass formfrei für den Immobilienbereich /Grundbuchänderungen und ähnliches) nicht reicht. Hier muss beglaubigt werden. Dann kann die bevollmächtigte Person euch vertreten, wenn ihr nicht in der Lage dazu seid. Auch an Kontovollmacht denken, die Banken wollen oft ihr eigenes Formular.

    5. Bei Sanierungen/Baustellen habt ihr noch eine Haftung als Bauherr, das ist meistens bis zu bestimmten Summen in der PHV enthalten. Seht es mir nach, dass ich jetzt nicht für euren Tarif nachsehe, es ist schon spät :) Wenn eine Sanierung ansteht, könnt ihr fragen, dann kann ich fix nachsehen


    Grundsätzlich sollten die daran anknüpfenden Dinge beachtet werden, BU, Kontensystem, Risikoleben bei Paaren die auf beide Einkommen für die Tilgung angewiesen sind und und und, aber ihr wolltet ja erstmal nur die Themen die direkt betroffen sind wissen.

    Ich hoffe das hat geholfen. euch einen schönen Abend :)

    Azad Senem


    Dalbergsweg 1

    99084 Erfurt


    Versicherungsmakler mit Erlaubnis §34 d Abs. 1 GewO

    Eintragung in das IHK-Vermittlerregister

    D-4CR6-D4RCV-79

    Finanzanlagenvermittler mit Erlaubnis §34 f Abs. 1 GewO

    Eintragung in das IHK-Vermittlerregister

    D-F-145-HV4T-42

    Immobiliardarlehensvermittler mit Erlaubnis § 34i Absatz 1 Satz 1 GewO.

    Eintragung in das IHK-Vermittlerregister

    D-W-145-QTG8-20

    Immobilienmakler und Darlehensvermittler mit Erlaubnis § 34c Absatz 1 GewO.

  • Für eine vermietete Wohnung ???

    Hallo,

    Danke fürs Aufmerksam machen! und entschuldige bitte!
    Die Versicherungsbedingungen sind tatsächlich ziemlich irreführend was das angeht und ich würde meine letzte Antwort um folgendes Ergänzen:

    Die gesetzlichen Haftungsansprüche aus Immobilieneigentum sind gemäß A1-6.3.1 grundsätzlich versichert.

    Gemäß A1-6.3.2 sind spezifische Leistungen als Ergänzung zu A1-6.3.1 aufgezählt, bei welchen die vermietet "ganze Wohnung" ausgeschlossen wird.


    Da die Bedingungen hier unvorteilhaft formuliert sind, würde ich den Versicherer wechseln, um Streitigkeiten zu vermeiden, sollte es zum Leistungsfall kommen! Da die Neodigital als Insurance Startup immer noch jedes Jahr satte Verluste macht, würde ich in der Schadenregulierung auch nicht auf Kulanz hoffen. Für die Zwischenzeit bis der alte Vertrag abgelaufen ist, am besten eine Umbrelladeckung oder Summen- und Differenzdeckung beim neuen Versicherer mit beantragen.


    Wenn für den Wechsel eine Tarifempfehlung gebraucht wird, brauche ich allerdings mehr Infos, da die HuG Haftpflicht nur einen kleinen Teil einer PHV ausmacht. Ich zeige aber gerne mal besser formulierte Bedingungen als Beispiel:


    achtet auf A1-6.3.2 (5) so wäre es deutlich sicherer für den Schadenfall!



    A1-6.3 Haus- und Grundbesitz


    A1-6.3.1 Versichert ist die gesetzliche Haftpflicht des Versicherungsnehmers als Inhaber, Eigentümer oder Mieter


    (1) einer oder mehrerer in Europa oder der Schweiz, Norwegen, Island und Liechtenstein gelegener Wohnungen einschließlich Ferienwohnungen (bei Wohnungseigentum als Sondereigentümer).

    Bei Sondereigentümern sind Haftpflichtansprüche der Gemeinschaft der Wohnungseigentümer wegen Beschädigung des Gemeinschaftseigentums versichert. Die Leistungspflicht erstreckt sich jedoch nicht auf den Miteigentumsanteil an dem gemeinschaftlichen Eigentum.


    (2) von zwei in Europa oder der Schweiz, Norwegen, Island, Liechtenstein gelegenen Ein- oder Zweifamilienhäusern oder einem Mehrfamilienhaus. Bei Miteigentum an zum Ein- / Zwei- oder Mehrfamilienhaus gehörenden Gemeinschaftsanlagen, z. B. gemeinschaftliche Zugänge zur öffentlichen Straße, Wäschetrockenplatz, Garagenhöfe oder Abstellplatz für Mülltonnen.

    (3) von zwei in Europa oder der Schweiz, Norwegen, Island, Liechtenstein gelegenen Wochenend- / Ferienhäusern, (auf Dauer und ohne Unterbrechung fest installierte Wohnwagen sind einem Wochenendhaus gleichgestellt), sofern sie vom Versicherungsnehmer zumindest teilweise zu Wohnzwecken verwendet werden, einschließlich der zugehörigen Garagen und Gärten, Wassertanks auch Zisterne (bis zu 3.000 Liter), Swimmingpools oder eines Teiches sowie eines Schrebergartens.


    (4) von in Europa oder der Schweiz, Norwegen, Island, Liechtenstein gelegenen, unbebauten Grundstücken bis

    höchstens 25.000 qm Gesamtgröße. Wenn die Gesamtfläche überschritten wird, entfällt dieser Versicherungsschutz. Es gelten dann die Bestimmungen über die Vorsorgeversicherung A1-9.


    Mitversichert sind vom Versicherungsnehmer selbst genutzte kaufmännische Büros sofern der Anteil der gewerblich genutzten Fläche nicht mehr als 50 Prozent beträgt und nicht anderweitig Versicherungsschutz besteht.


    (5) von Flüssiggastanks mit einer Gesamtlagermenge bis zu drei Tonnen, sofern sich diese auf dem Grundstück einer gemäß A1-6.3.1 mitversicherten Immobilie befinden. Die Bestimmungen über die Vorsorgeversicherung (A1-


    9) und Erhöhungen / Erweiterungen (A1-8) finden keine Anwendung.


    A1-6.3.2 Der Versicherungsschutz erstreckt sich für die in A1-6.3.1 genannten Risiken auch auf die gesetzliche Haftpflicht


    (1) aus der Verletzung von Pflichten, die dem Versicherungsnehmer in den oben genannten Eigenschaften obliegen (z. B. bauliche Instandhaltung, Beleuchtung, Reinigung, Streuen und Schneeräumen auf Gehwegen). Das gilt auch für die durch Vertrag vom Versicherungsnehmer ausschließlich als Mieter, Pächter oder Entleiher übernommene gesetzliche Haftpflicht für Verkehrssicherungspflichten des Vertragspartners (Vermieter, Verleiher, Verpächter) in dieser Eigenschaft;


    (2) aus der Vermietung von Wohnräumen und/oder einer Einliegerwohnung und/oder einer Wohnungen (sowie der / den dazugehörigen Garage/n in einem Ein- oder Zweifamilienhaus, in dem der Versicherungsnehmer selbst eine Wohnung bewohnt.


    (3) aus der Vermietung von Räumen und Garagen, die nicht zu gewerblichen Zwecken verwendet werden.


    (4) aus der Vermietung von Zimmern an Urlauber im selbst genutzten Risiko, sofern kein Ausschank nach dem Gaststättengesetz erfolgt.


    (5) aus der Vermietung von Eigentumswohnungen (auch Ferienwohnungen sowie der / den dazugehörigen Garage/n, nicht jedoch zu gewerblichen Zwecken;


    (6) aus der Vermietung von maximal zwei in Europa oder Schweiz, Norwegen, Island und Liechtenstein-Staaten gelegenen Wohneinheiten, Wochenend- / Ferienhäusern, nicht jedoch zu gewerblichen Zwecken (auf Dauer und ohne Unterbrechung fest installierte Wohnwagen sind einem Wochenendhaus gleichgestellt);


    (7) aus der Vermietung eines außerhalb Europas gelegenen Wochenend- / Ferienhauses, nicht jedoch zu gewerblichen Zwecken, bis zu einem Bruttojahresmietwert von


    50.000 Euro (auf Dauer und ohne Unterbrechung fest installierte Wohnwagen sind einem Wochenendhaus gleichgestellt);


    (8) aus der Verpachtung von unbebauten Grundstücken;


    (9) aus der Vermietung von gewerblichen Räumen (Büroräume, Praxisräume) im selbst genutzten Gebäude sofern der Anteil der gewerblich genutzten Fläche nicht mehr als 50 Prozent beträgt und nicht anderweitig Versicherungsschutz besteht.

    Azad Senem


    Dalbergsweg 1

    99084 Erfurt


    Versicherungsmakler mit Erlaubnis §34 d Abs. 1 GewO

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