Hi,
darf man (wenn man in der Wohlverhaltensphase ist) auch mehr als den pfändbaren Betrag an den Insolvenzverwalter abgeben, um so sein Verfahren zu verkürzen?
Hi,
darf man (wenn man in der Wohlverhaltensphase ist) auch mehr als den pfändbaren Betrag an den Insolvenzverwalter abgeben, um so sein Verfahren zu verkürzen?
Hallo.
Vermutlich ja. Aber für fachlich fundierte Informationen verweise ich auf den Youtube-Kanal des Rechtsanwalts Ulrich Horrion, der liefert gut portioniert Insolvenz-Wissen.
darf man (wenn man in der Wohlverhaltensphase ist) auch mehr als den pfändbaren Betrag an den Insolvenzverwalter abgeben...
Sehr wahrscheinlich.
...um so sein Verfahren zu verkürzen?
Nein.
Nein.
Warum soll das nicht gehen? Einerseits heißt es, man könnte mehr an den Treuhänder zahlen und was ist, wenn man es innerhalb der 3 Jahre schaffen sollte, alle Rückstände und Verfahrens-/Verwalterkosten zu begleichen?
was ist, wenn man es innerhalb der 3 Jahre schaffen sollte, alle Rückstände und Verfahrens-/Verwalterkosten zu begleichen?
Ich wollte es eigentlich noch dazu geschrieben haben: Wenn alle Schulden, alle Zinsen und alle Verfahrenskosten bezahlt sind, wird das Verfahren wohl vorzeitig beendet. Dazu habe ich aber keine praktische Erfahrung.
Ich wollte es eigentlich noch dazu geschrieben haben: Wenn alle Schulden, alle Zinsen und alle Verfahrenskosten bezahlt sind, wird das Verfahren wohl vorzeitig beendet. Dazu habe ich aber keine praktische Erfahrung.
Es soll wohl möglich sein, auch nach neuer Rechtslage ein Insolvenzverfahren vorzeitig zu verkürzen, wenn alles (Schulden, Verwalter-/Verfahrenskosten) gezahlt wurde.
Es soll wohl möglich sein, auch nach neuer Rechtslage ein Insolvenzverfahren vorzeitig zu verkürzen, wenn alles (Schulden, Verwalter-/Verfahrenskosten) gezahlt wurde.
Aber hast du denn soviel Geld? Wenn ja warum dann überhaupt die Privatinsolvenz? Die ist ja eigentlich für Fälle gedacht, wo jemand derartige Schulden hat, dass er sie realistischerweise nicht mehr aus eigener Kraft abzahlen kann.