Einseitige Tilgung WEG-Kredit, Schenkung?

  • Moin,


    ich habe folgenden Sachverhalt:

    Meine Frau und ich wollen eine Wohnung im Haus ihrer Eltern kaufen. Dazu wurde das Haus nach WEG geteilt.


    Es sind Sanierungsmaßnahmen erforderlich (Dach, Fenster etc...).

    Die L-Bank bietet für WEGs mit mehreren Personen besondere Kredite mit 1% Zinsen für energ. Sanierungen an, das könnten wir vielleicht bekommen.


    Zahlen fürs Bsp:

    - Kaufpreis Wohnung: 400k€

    - Sanierungsmaßnahmen: 200k€ (100k€ / Wohnung).


    Kann ich nun folgendes machen:

    - Meine Frau u. ich kaufen die Wohnung für 300k€ von ihren Eltern (gemischte Schenkung, 100k€)

    - Die WEG nimmt einen 200k€ Kredit bei der L-Bank auf (für alle Sanierungsmaßnahmen, 1%)

    - Wir tilgen/bedienen den WEG-Kredit vollständig, der Vater zahlt nichts


    Durch die Übernahme der 100k€ Sanierungskosten des Vaters würden wir diesen Teil für 1% statt 3,x% bekommen.

    Frage: Ist das legal? Ist das eine Schenkung, wenn wir Maßnahmen bezahlen, die im Eigentum des Vaters sind? Also seine Fenster und ~50% des Daches?

  • Ist das legal?

    Was soll nicht legal sein. Wenn die WEG diesen Kredit vergibt, kann Eure WEG diesen auch aufnehmen. Haften für den Kredit tut die ganze WEG, also auch der Vater.

    Ihr nutzt den Kredit für die Sanierung, das ist wohl gemäß den Kreditbedingungen.


    Die Kreditkosten werden durch das Wohngeld der Eigentümer gezahlt. Das Hausgeld des Vaters willst Du übernehmen. Das ist wohl eine Schenkung. Solange die Schenkung unter den Freibeträgen bleibt, sollte das doch kein großes Problem sein.

  • Die Kreditkosten werden durch das Wohngeld der Eigentümer gezahlt. Das Hausgeld des Vaters willst Du übernehmen. Das ist wohl eine Schenkung. Solange die Schenkung unter den Freibeträgen bleibt, sollte das doch kein großes Problem sein.

    Achtung, von Kinder an ihre Eltern beträgt der Schenkungsfreibetrag nur 20.000 EUR alle 10 Jahre (anders als in die umgekehrte Richtung). Ebenso von der Schwiegertochter an die Schwiegereltern.


    janhieber Lasst euch (steuer-)rechtlich beraten, wie ihr das am sinnvollsten gestaltet!

  • Es geht im Kern darum, einen Teil der Finanzierung über den 1% Kredit zu bekommen.

    Aber das geht ja dann weit über die 20k€ hinaus und hat sich somit schon erledigt denke ich.

    Danke für eure Hilfe!

  • Aber das geht ja dann weit über die 20k€ hinaus und hat sich somit schon erledigt denke ich.

    Selbst wenn man über dem Schenkungsfreibetrag liegt, ist das ja nicht verboten, man muss dann ggf. Steuer zahlen (und durchrechnen, ob sich das trotzdem noch lohnt). Wie gesagt, lasst euch (steuer-)rechtlich beraten, manchmal gibt es Möglichkeiten, das so zu strukturieren, dass man keine oder möglichst wenig Schenkungssteuer zahlt.

  • Das haben wir verstanden.


    Nicht verstanden haben wir, warum erst der Vater eine Teil-Schenkung beim Kauf macht und danach ihr monatliche Schenkungen an den Vater macht.


    Wenn der erste Teil ein Verkäuferdarlehen vom Vater an Euch ist und die mtl. Zahlungen von Euch Tilgungen dieses Darlehens sind, habt ihr die gleichen Cashflows, aber ohne Schenkungsproblematik.