Wie Verlustvortrag aus Fond / Aktien Verkauf am sinnvollsten nutzen?

  • Hallo,


    durch ein Erbe habe ich ein Deka Depot übertragen bekommen und die Anteile darin zeitnah verkauft da die Rendite sehr gering und die Kosten sehr hoch waren.

    In dem Zusammenhang ist ein Verlust entstanden den ich von der Deka über Verlustbescheinigung fürs Jahr 2023 im Sinne des § 43a Abs. 3 Satz 4 EStG für alle Privatdepots bescheinigt bekommen habe.


    "Höhe des nicht ausgeglichenen Verlustes ohne Verlust aus der Veräußerung von Aktien 5.900 Euro / KAP: Zeile 12"


    Ebenso habe ich von Trade Republic eine Bescheinigung über eine "steuerliche Verrechnung" und Allgemeiner Verlusttopf bekommen in dem ca. 250 Euro Verlust ausgewiesen sind. Verkauft wurde ein Amundi Stoxx Europe 600 UCITS ETF Acc LU0908500753


    Das Deka Depot enthielt folgende Positionen, von denen alle verkauft wurden bis auf WestInvest InterSelect DE0009801423 und Deka-ImmobilienEuropa DE0009809566. Das sind Immo Fonds bei denen der Verkauf beauftragt wurde aber aufgrund der zwei Jahren Sperrfrist erst 2025 erfolgen wird.



    Deka-VarioInvest TF,
    Rentenfonds ultrakurz EUR
    DE0009771824
    WestInvest InterSelect,
    Immobilienfonds Europa
    DE0009801423
    Deka-ImmobilienEuropa,
    Immobilienfonds Europa
    DE0009809566
    90% Digi-Tresor-Anleihe 06/2027 der DekaBank
    bezogen auf den MSCI World Climate Change ESG Select 4.5% Decrement
    DE000DK00NQ7
    DekaBank Express-Zertifikat Relax 10/2027
    bezogen auf den MSCI EMU Climate Change ESG Select 4% Decrement
    DE000DK01HA1
    Deka-BasisAnlage
    ausgewogen Vermögensverwaltende Fonds Wachstum
    DE000DK2CFR7
    Deka-BasisStrategie Flexibel CF Mischfonds flexibel Welt klassisch DE000DK2EAR4
    Deka-Multi Asset Income CF (A) Mischfonds konservativ Welt klassisch DE000DK2J662
    Deka-FlexZins TF Rentenfonds ultrakurz EUR LU0268059614



    Nun ist die Frage wie nutze ich diese Verluste am sinnvollsten steuerlich?

    Ich habe aktuell mein Geld auf Tagesgeld / Festgeld und ein Depot mit einem Welt-ETF aufgeteilt.
    Soweit ich weiß, kann ich die Verluste nicht mit den Zinserträgen aus dem Tagesgeld / Festgeld verrechnen und das Depot mit dem Welt-ETF war eigentlich geplant weiter schön per Sparplan und regelmäßigen Einmaleinzahlungen weiter zu fükllen, und die nächsten 30 Jahre bis zur Rente nicht anzufassen.


    Wie gehe ich hier am sinnvollsten vor?


    Besten Dank für eure Tipps und Einschätzung.

  • Die Verlustbescheinigung für 2023 musst du auf jeden Fall mit der Steuererklärung für 2023 mit einreichen.


    Deine Annahme ist falsch.

    Richtig ist: Der allgemeine Verlusttopf kann mit allen Gewinnen verrechnet werden (Aktiengewinne, Fondsgewinne/-ausschüttungen, Zinsen, Dividenden).

    Diese musst du dann für 2023 und ggf. für die folgenden Jahre in der Steuererklärung erklären, damit sie mit den Verlusten aus der Bescheinigung von Deka verrechnet werden können.

  • Die Verlustbescheinigung für 2023 musst du auf jeden Fall mit der Steuererklärung für 2023 mit einreichen.


    Deine Annahme ist falsch.

    Richtig ist: Der allgemeine Verlusttopf kann mit allen Gewinnen verrechnet werden (Aktiengewinne, Fondsgewinne/-ausschüttungen, Zinsen, Dividenden).

    Diese musst du dann für 2023 und ggf. für die folgenden Jahre in der Steuererklärung erklären, damit sie mit den Verlusten aus der Bescheinigung von Deka verrechnet werden können.

    Da bin ich mir nicht sicher, normalerweise kann man Aktien und Fonds- Verluste/Gewinne nicht mit einander verrechnen. Wie das bei einer Erbschaft aussieht, weiß ich allerdings nicht.

  • Da bin ich mir nicht sicher, normalerweise kann man Aktien und Fonds- Verluste/Gewinne nicht mit einander verrechnen. Wie das bei einer Erbschaft aussieht, weiß ich allerdings nicht.

    Die Verrechnung ist nur in der einen Richtung eingeschränkt:

    Die Nutzung des Aktienverlusttopfes ist nur mit Aktiengewinnen möglich.


    In der "Gegenrichtung" kann man Aktiengewinne auch mit dem Verlusttopf Sonstiges nutzen.

  • Ich hatte da einen kleinen Denkfehler, das sind ja Verluste eben aus nicht Aktienverkäufen. Danke für den Hinweis! Richtig lesen muss man schon...


    Wenn ich das richtig sehe kann ich diese Verluste dann ja mit allen Kapitalerträgen im Jahr 2023 sowie zukünftigen Kapitalerträgen verrechnen, auch den Einnahmen aus Tagesgeld und Festgeld.


    Das hat wenn ich das richtig sehe also den gleichen steuerlichen Effekt, als wäre mein Sparerfreibetrag nicht 1.000 Euro sondern eben 6.900 Euro bis dieser aufgebraucht ist?


    Zählen ggf. auch Mieteinnahmen mit rein?

  • Das hat wenn ich das richtig sehe also den gleichen steuerlichen Effekt, als wäre mein Sparerfreibetrag nicht 1.000 Euro sondern eben 6.900 Euro bis dieser aufgebraucht ist?

    Denke daran, dass zuerst eine Verrechnung mit dem Verlusttopf erfolgt und erst dann mit dem Freistellungsauftrag. Wenn du die 5.900 Euro in 2023 nicht vollständig verbrauchst, verfällt dein Sparerpauschalbetrag.

  • Denke daran, dass zuerst eine Verrechnung mit dem Verlusttopf erfolgt und erst dann mit dem Freistellungsauftrag. Wenn du die 5.900 Euro in 2023 nicht vollständig verbrauchst, verfällt dein Sparerpauschalbetrag.

    Das ist bedauerlich, für 2023 aber wohl nicht mehr zu ändern.

    Für 2024 bin ich da mit den Kapitalerträgen drüber.