Guten Abend zusammen,
wir erwarten im Februar 2025 das erste Mal Nachwuchs.
Nun sind wir verheiratet, beide hauptberuflich in Anstellung und haben beide noch Einkünfte aus selbstständiger Tätigkeit.
Unter dem Strich sind wir in 2024 voraussichtlich recht nah an den ominösen 200.000€ zu versteuerndem Einkommen.
Uns stellen sich trotz ausführlicher Recherche auf den einschlägigen Portalen inkl. bmfsfj.de usw. nun folgende Fragen:
1. Spricht etwas dagegen unser zu versteuerndes Einkommen z. B. durch eine entsprechend hohe Einmalzahlungen in ein Versorgungswerk gegen Jahresende zu senken? In unseren Augen der einfachste und klügste Weg nach Hochrechnung des voraussichtlich zu versteuernden Einkommens 2024 zum Jahresende.
2. Was wäre die Bemessensgrundlage für das Elterngeld, dass wir (möglicherweise) ab April/Mai 2025 beziehen würden? Doch der Einkommenssteuerbescheid 2023 (aufgr. der zusätzlichen Selbstständigkeit)? Die von 2024 läge ja im Februar-April 2024 aller Voraussicht nach noch nicht vor...muss diese dann nachgereicht werden und bis dahin bezogenes Elterngeld möglicherweise wieder zurückgezahlt werden, sofern die 200.000€ 2024 überschritten wurden?
Herzlichen Dank für Ihre Einschätzungen und Ihre Ratschläge
Paul