Bemessungsgrundlage Elterngeld

  • Guten Abend zusammen,


    wir erwarten im Februar 2025 das erste Mal Nachwuchs.

    Nun sind wir verheiratet, beide hauptberuflich in Anstellung und haben beide noch Einkünfte aus selbstständiger Tätigkeit.

    Unter dem Strich sind wir in 2024 voraussichtlich recht nah an den ominösen 200.000€ zu versteuerndem Einkommen.


    Uns stellen sich trotz ausführlicher Recherche auf den einschlägigen Portalen inkl. bmfsfj.de usw. nun folgende Fragen:


    1. Spricht etwas dagegen unser zu versteuerndes Einkommen z. B. durch eine entsprechend hohe Einmalzahlungen in ein Versorgungswerk gegen Jahresende zu senken? In unseren Augen der einfachste und klügste Weg nach Hochrechnung des voraussichtlich zu versteuernden Einkommens 2024 zum Jahresende.

    2. Was wäre die Bemessensgrundlage für das Elterngeld, dass wir (möglicherweise) ab April/Mai 2025 beziehen würden? Doch der Einkommenssteuerbescheid 2023 (aufgr. der zusätzlichen Selbstständigkeit)? Die von 2024 läge ja im Februar-April 2024 aller Voraussicht nach noch nicht vor...muss diese dann nachgereicht werden und bis dahin bezogenes Elterngeld möglicherweise wieder zurückgezahlt werden, sofern die 200.000€ 2024 überschritten wurden?



    Herzlichen Dank für Ihre Einschätzungen und Ihre Ratschläge

    Paul

  • svenja147

    Hat das Thema freigeschaltet.
  • Hallo Paulisttot,


    ich schließe mich der Frage an.

    Bei uns: Nachwuchs Ende Januar 25. Unser gemeinsames zu versteuerndes Einkommen liegt geschätzt bei 212.000€ für 2024, wir wären also raus.


    Ich überlege, meinen Bonus, welcher im Dezember ausbezahlt würde, iHv ca. 30k in die Deferred Compensation bzw. Entgeltumwandlung meines Arbeitgebers zu stecken und so unter die Grenze zu kommen.


    Also gleiche Frage: Senkt die Nutzung der Deferred Compensation das zu versteuernde Einkommen?


    Zu deiner zweiten Frage: Ich habe gelesen, dass man bei der Anmeldung zum Elterngeld angeben kann, welches zu versteuernde Einkommen für 2024 *erwartet* wird, wenn der Steuerbescheid noch nicht vorliegt. Falls unter der Grenze wird das Amt erstmal bewilligen, behält sich aber eine nachträgliche Prüfung und ggfs. eine Rückzahlung vor.


    Viele Grüße!

  • Würde eine unbezahlte Freistellung für einen Monat nicht auch das Jahresbrutto unter die 200k senken? Oder würde das nicht gelten? Immerhin hätte man in der Zeit Zeit organisatorisches und Kinderzimmermalern zu erledigen.


    Ich hab absolut keine Ahnung, aber das mit der unbezahlten Freistellung ist mir so in den Sinn gekommen.

  • Ich bin selbst auch nebenberuflich tätig (Softwaregewerbe) und ich verteile gern Minijobs an Bekannte um Ausgaben zu erhöhen. Die Abgaben auf Minijobs sind gering, man selbst spart die 47 % Grenzsteuer auf den Betrag und bis Ende des Jahres kann man auch die 3000 EUR Inflationsausgleichsprämie steuerfrei auszahlen.

  • Würde eine unbezahlte Freistellung für einen Monat nicht auch das Jahresbrutto unter die 200k senken? Oder würde das nicht gelten? Immerhin hätte man in der Zeit Zeit organisatorisches und Kinderzimmermalern zu erledigen.


    Ich hab absolut keine Ahnung, aber das mit der unbezahlten Freistellung ist mir so in den Sinn gekommen.

    Entscheidend ist ja das zu versteuernden Einkommen. Und wenn man einen Monat aussetzt, sollte das meiner Meinung nach passen. Man hat ja schließlich kein Gehalt bezogen, welches versteuert werden kann.


    Zum Thema Selbstständigkeit und Elterngeld kann ich leider nichts sagen. Wir hatten nur den klassischen Fall mit zwei Einkommen aus einem Angestelltenverhältnis.

  • Versorgungswerk, Rürup, GRV Einzahlungen für z.B. 1 Jahr Schulzeiten sind legitime Möglichkeiten das zvE zu senken. Die Höchstgrenze für Paare sind dabei zu beachten. Sind etwas über 40k, woran aber auch die normalen Beiträge schon knabbern.

    Darüber hinaus funktionieren auch andere Werbungskosten. Bei Arbeitnehmern oftmals etwas schwierig, u.a. Fachliteratur, Gewerkschaftsbeiträge, Fortbildungen sind möglich.


    Selbständige können einen Investitionsabzugsbetrag bilden, auch rückwirkend. Photovoltaik wird dort öfter benutzt, da dort auch Erträge entstehen und nicht nur reine Kosten. Ansonsten auch Firmenwagen oder ähnliches.


    Mit Krankengeld/Kuren kann man das zvE unter Umständen auch senken.


    Spenden gehen auch, davon hat man aber nichts. Am besten ist die Altersvorsorge vollzupumpen.

  • Nachtrag: Inhalt dieser Minijobs sind bei mit häufig Bürotätigkeiten und Archivierung. Selbstverständlich müssen diese Aufgaben mit dem gewerblichen Geschäftsbetrieb in Zusammenhang stehen, sonst sind diese keine Betriebsausgaben. Allerdings spricht nichts gegen eine gute Bezahlung für die geleistete Zeit.