Zwei Minijobs neben Hauptjob

  • Moin!

    Ich habe einen sozialversicherungspflichtigen Hauptjob und einen Minijob, bei dem ich 450 EUR verdiene.

    Jetzt möchte ich - vor allem aus Gefälligkeit - einen weiteren Minijob annehmen, bei dem ich 30 EUR bekäme. Die Grenze von 538 EUR wäre in Summe also nicht überschritten.

    Von der Rentenversicherungspflicht habe ich mich beim ersten Minijob schon befreien lassen.

    Auf der Seite der Minijobzentrale steht, dass ein zweiter Minijob neben einem sozialversicherungspflichten Hauptjob nicht möglich ist. Das würde dann mit dem Hauptjob zusammen gerechnet.

    Mehrere Jobs - Minijob-Zentrale

    Jetzt frage ich mich, welche Belastungen dabei auf mich und den Arbeitgeber für den 2. Minijob zu kämen?

    • Krankenkasse
    • Rentenversicherung nicht, oder? (davon hab ich mich befreien lassen)
    • Pflegeversicherung
    • Arbeitslosenversicherung (laut dem Link muss das nicht gezahlt werden)?
    • Kirchensteuer zahle ich nicht, bin kein Mitglied in einer Kirche

    Wie läuft das Steuerlich? Müsste der AG des 2. Minijobs dann auch Lohnsteuer einbehalten? Das wäre ja für so einen winzigen Gefälligkeitsjob unverhältnismäßig viel Arbeitsaufwand. Oder wird das einfach mit meiner Lohnsteuererklärung nachversteuert? Wäre ich dann zur Abgabe einer Steuererklärung verpflichtet? (Würde mich aber nicht stören, mach ich sowieso jedes Jahr)

    Kann mich jemand, insbesondere hinsichtlich des Arbeitsaufwands für den 2. Arbeitgeber bezüglich der Steuer, aufklären?

    Danke!

  • Hallo.

    Hauptbeschäftigung: keine Änderung

    1. Minijob: keine Änderung

    2. Minijob:

    Pflichtig zur Krankenversicherung (wie Hauptbeschäftigung)

    Pflichtig zur Rentenversicherung (wie Hauptbeschäftigung)

    Keine Pflicht zur Arbeitslosenversicherung (wie 1. Minijob)

    Pflichtig zur Pflegeversicherung (wie Hauptbeschäftigung)

    Steuern: Kein Plan, ggf. Steuerklasse 6?

  • "Steuern: Kein Plan, ggf. Steuerklasse 6?"

    Sollte so sein.

    "Kann mich jemand, insbesondere hinsichtlich des Arbeitsaufwands für den 2. Arbeitgeber bezüglich der Steuer, aufklären?"

    Der ist unverhältnismäßig hoch. Wer das für eine monatliche 30 Euro Aushilfe macht, der muss einen "Nagel im Kopf" haben.

  • Der ist unverhältnismäßig hoch. Wer das für eine monatliche 30 Euro Aushilfe macht, der muss einen "Nagel im Kopf" haben.

    Blöd. Fällt jemandem eine andere Lösungsmöglichkeit ein?

    Ich erzähle mal einfach, warum wir auf die Idee gekommen sind. Eingangs hab ich geschrieben, dass ich das vor allem aus Gefälligkeit mache. Es geht mir nicht um die paar Kröten.

    Ich habe eine Eigentumswohnung in einem 6-Parteien-Haus. Einer der älteren Eigentümer macht hier Hausmeisteraufgaben (Hof fegen, Mülltonnen raus stellen, usw.). Dafür hat ihn die WEG mit einem Minijob angestellt.

    Nun wird der Herr aber älter und wünscht sich Unterstützung. Und ich persönlich fühle mich auch nicht wohl, wenn ich ihn auf einer Leiter rum turnen sehe, um die Dachrinnen zu reinigen oder ein Leuchtmittel zu wechseln. Er ist einfach nicht mehr so sicher auf den Beinen. Daher hab ich angeboten, dass ich ihm ein bisschen helfe und diese Aufgaben übernehme (wie zum Beispiel Aufgaben, die eine Leiter benötigen).

    Damit das auch alles auf offiziellem Weg passiert, und (vor allem) ich unfallversichert bin, dachte ich, dann bekomm ich halt auch einen Minijob und fertig. Dass mein schon bestehender Minijob dabei ein Problem ist, war mir nicht bewusst.

    Wenn das jetzt für unseren Hausverwalter (der das nur nebenbei macht) unverhältnismäßig viel Arbeit ist, ist das irgendwie sinnlos.

    Hat jemand eine Idee, wie man diese Konstellation sonst lösen kann?

    - Ich will die Arbeit nicht "schwarz" machen

    - Ich will dabei unfallversichert sein

    - der Verdienst, der dabei Netto bei mir ankommt, ist nebensächlich

  • Gesetzlich unfallversichert bist Du wohl nur, wenn Du als Arbeitnehmer tätig bist und dann ist das halt der dritte Job.

    Du kannst natürlich als Gewerbetreibender arbeiten und selbst eine private Unfallversicherung abschließen. Dann bist Du auch im eigenen Haushalt versichert, wo eh die meisten Unfälle passieren.

  • Ich dachte, eine kurzfristige Beschäftigung ist auch eine Form eines Minijobs!?!?

    Zumindest gehen die Meldungen über die Minijob-Zentrale.

    Fast.

    Es gibt geringfügige Beschäftigungen und dabei zwei Varianten:

    a) geringfügig entlohnte Beschäftigungen (vulgo "Minijob")

    b) kurzfristige Beschäftigungen.

    § 8 SGB IV - Geringfügige Beschäftigung und geringfügige... - dejure.org