Erstmaliger Abschluss einer KFZ-Versicherung

  • Hallo zusammen,


    meine 21-jährige Tochter, noch bei den Eltern wohnend, ist schon länger in meiner KFZ-Versicherung als zusätzlicher Fahrer meines Autos eingetragen. Bisher besitzt Sie noch kein eigenes Auto und es ist vorerst auch nicht geplant das Sie ein eigenes erwirbt.


    Was kann man tun damit Sie nicht bei Null anfängt wenn Sie irgendwann mal ein eigenes Auto besitzt?

    Gibt es sinnvolle Möglichkeiten?

  • Meine 21-jährige Tochter, noch bei den Eltern wohnend, ist schon länger in meiner KFZ-Versicherung als zusätzlicher Fahrer meines Autos eingetragen. Bisher besitzt Sie noch kein eigenes Auto und es ist vorerst auch nicht geplant, dass Sie ein eigenes erwirbt.


    Was kann man tun, damit Sie nicht bei Null anfängt, wenn Sie irgendwann mal ein eigenes Auto besitzt?

    Sinnvollerweise kauft sie sich kein eigenes Auto, sondern Du kaufst das und meldet es als Deinen Zweitwagen an. Auf diese Weise steigt das Fahrzeug schon in einer tieferen Klasse ein. Irgendwann einmal wird sie den Wagen oder den Vertrag übernehmen wollen. Sie kann aber nur maximal die Schadenfreiheitsklasse übernehmen, die sie sich selbst hätte erfahren können. Wenn sie das etwa mit 25 Jahren macht, kann sie zwar den Versicherungsvertrag des verstorbenen Opas übernehmen (der 40 Jahre unfallfrei gefahren ist), bekommt aber nur maximal 7 unfallfreie Jahre gutgeschrieben (25-18 Jahre).

  • Ggfs. beachten. Bei einer späteren Übertragung an jmd. aus der Verwandtschaft kann es je nach Versicherung sein, dass man (ohnehin) nicht die aktuelle SFK bekommt sd. ggfs. eine Klasse "hoch gestuft" wird. "Unsere" beiden Autos liefen jahrelang auf den Namen meiner "Ex" (Beamtin). Irgendwann habe ich mir die Verträge überschreiben lassen. Da ging es dann um eine SFK rauf. Ansonsten gilt, was A. Weiss geschrieben hat, Einstufung max. gemäß der Zeit in der sich ein junger Fahrer selbst die SFK hätte erfahren können.


    Ein weitere Überlegung im Hinblick auf die Tochter wäre, dass du (Zahlenspieler) Versicherungsnehmer bleibst und sie Halterin des Fahrzeugs wird. Das ist zwar etwas teuer als wenn Du Versicherungsnehmer und Halter bist, aber falls sie ggfs. in eine andere Stadt zieht landen etwaige Knöllchen gleich bei ihr im Briefkasten. Zudem kann man den Nachwuchs schonmal dafür sensibilisieren, auch gleich die KFZ-Steuer zu übernehmen. Denn die zahlt der Halter. :)


    Noch am Rande: Viele Versicherungen bieten "Komfort-Tarife" an. Hier unbedingt mal ins Kleingedruckte schauen. Ein Komfort-Tarif kann durchaus sinnvoll sein, da z.B. im Falle eines Unfalls die Rückstufung weniger stark ausfällt.

  • All das prüft man sinnvollerweise dann, wenn es um den Neuabschluß einer Versicherung geht anhand der Möglichkeiten, die es dann auf dem Markt gibt. Wozu sollte man sich darüber heute schon Gedanken machen? Aktuell fährt die Tochter ja noch mit dem elterlichen Auto.

  • Was kann man tun damit Sie nicht bei Null anfängt wenn Sie irgendwann mal ein eigenes Auto besitzt?

    Man kann Schadenfreiheits-Klassen übertragen:
    https://www.finanztip.de/kfz-v…iheitsrabatt-uebertragen/

    Wenn ich das richtig verstehe, geht es bei der Frage nicht darum, dass eure Tochter irgendwann euren Vertrag übernimmt, sondern einen zusätzlichen (eigenen) Vertrag abschließt. In diesem Fall sind Überlegungen zur Übertragung der anteiligen SF-Klassen von Eltern oder Großeltern obsolet.


    Existiert ein Kfz-Vertrag, der absehbar auf die Tochter übertragen werden kann (Großeltern fahren nicht mehr, Eltern schaffen Zweitwagen ab, etc.) ist darauf zu achten, dass der Vertrag nicht langfristig ungenutzt existiert. Nach -zugegebenermaßen recht großzügigen- Fristen (mir sind hier 10 - 12 Jahre im Kopf) erlischt die SF-Klasse.

    Sinnvollerweise kauft sie sich kein eigenes Auto, sondern Du kaufst das und meldet es als Deinen Zweitwagen an. Auf diese Weise steigt das Fahrzeug schon in einer tieferen Klasse ein.

    Heutzutage fängt quasi niemand mehr mit der SF0 an. Die Möglichkeiten der Sondereinstufungen für Neuverträge (inkl. Fahranfänger) vielfältig (Teilnahme am BF17, Dauer des Führerscheinbesitzes, weitere Verträge innerhalb einer Familie, ...). Versicherer sind hier wirklich einfallsreich im Werben um Neukunden.


    Achim Weiss hat Recht, dass zu Beginn in der Regel der Zweitwagen auf die Eltern die günstigste Variante ist. Durch die vorgenannten Sondereinstufungen wird die Differenz teils immens reduziert.


    All das prüft man sinnvollerweise dann, wenn es um den Neuabschluß einer Versicherung geht anhand der Möglichkeiten, die es dann auf dem Markt gibt. Wozu sollte man sich darüber heute schon Gedanken machen?

    Absolut richtig. Die Möglichkeiten der Sondereinstufungen variieren in unregelmäßigen Abständen. Beschäftigt euch mit dem Thema, wenn die Tochter sich Gedanken über das erste eigene Auto macht.


    Durch die vorgenannten Möglichkeiten der Sondereinstufungen ist es vor dem ersten eigenen Auto in jedem Fall eines Vergleiches zwischen Zweitwagen der Eltern und dem ersten eigenen Vertrag (mit entsprechender Sondereinstufung) sinnvoll. Erhält ein Zweitwagen und z.B. eine "BF 17-Regelung" gleichfalls die SF 2 oder 3, dürfte der Mehrbeitrag durch das Alter der VN/Halterin ggf. überschaubar sein.