als Rentner in die PKV

  • Hallo

    soweit ich informiert bin, kann man sich als Rentner von der Versicherungspflicht befreien lassen.

    Gilt das auch dann, wenn man während des Berufslebens versicherungspflichtig war?

    Kann man, wenn man als Student privatversichert ist, und nach dem Studium eine versicherungspflichtige

    Tätigkeit aufnimmt, 30 oder 40 Jahre eine große Anwartschaft laufen lassen und diese dann mit Renteneintritt aktivieren?

    Wäre das, unabhängig ob das sinnvoll ist, möglich?

  • Hallo Qwertz123 ,

    Du stellst bemerkenswerte Fragen, aber verboten ist das ja nicht. ;)

    soweit ich informiert bin, kann man sich als Rentner von der Versicherungspflicht befreien lassen.

    Gilt das auch dann, wenn man während des Berufslebens versicherungspflichtig war?

    Grundsätzlich kann man sich befreien lassen, aber wenn man vor dem Befreiuungsfall pflichtversichert war, gibts besondere Regeln, zu denen es auch sozialgerichtliche Blutgrätschen gegeben hat.

    Aber mir ist ein Fall bekannt, in dem der Befreiungsantrag gestellt wurde und auch erfolgreich war. Es handelte sich um eine verheiratete Neurentnerin, die statt der KVdR lieber via 70%iger Ehegattenbeihilfe in der PKV weiterversichert sein wollte. Sie hatte wohlweislich seit längere Zeit eine Anwaretschaft, der zuvor eine aktive PKV als Beihilfeberechtigte vorangegangen war.

    Die beiden möglichen Knackpunkte dabei - Übersteigen der Einkommensgrenze als Ehegatte und mögliche spätere Scheidung vom verbeamteten/pensionierten Gespons - waren von ihr nicht übersehen und wohl kalkuliert worden.

    Kann man, wenn man als Student privatversichert ist, und nach dem Studium eine versicherungspflichtige

    Tätigkeit aufnimmt, 30 oder 40 Jahre eine große Anwartschaft laufen lassen und diese dann mit Renteneintritt aktivieren?

    Kann man, aber ob man in diesem( von meinem Beispielfall oben abweichenden Fall) dadurch die grundsätzlich eintretende Versicherungspflicht in der GKV abwenden kann, wird zu gegebener Zeit mit einiger Sicherheit wieder ein Gericht entscheiden. Es sei denn, die mit dem Befreiungsantrag beglückte gesetzliche Kasse nimmt den einfach so an. Wo kein Kläger, da kein Richter.

    Wäre das, unabhängig ob das sinnvoll ist, möglich?

    Siehe oben.

    Auch das kleinere von zwei Übeln kann ein größeres sein.

  • Ich würde mich an die Frage gerne dranhängen. Ich bin als Professor verbeamtet und mit meinen Kindern bei der Barmenia im Beihilfe-Tarif. Meine Frau arbeitet Teilzeit und ist darüber in der gesetzlichen Krankenkasse pflichtversichert. Das Einkommen aus der Teilzeit-Stelle + Einkommen aus Vermietung überschreitet die Einkommensgrenzen der Beihilfe.

    Welche Möglichkeiten gibt es dann für meine Frau in die PKV zu kommen?

    Eine Anwartschaft scheidet zumindest laut meinem Makler aus, da diese bis 55 gezogen sein muss. Sie möchte eigentlich gerne arbeiten, bis sie abschlagsfrei in Rente gehen kann. Damit scheidet eine Anwartschaft, wie das Alexis geschildet hat leider aus.

    Mit 63 oder 65 wird es dann allerdings ungleich schwieriger eine PKV zu finden, da man dann ja möglicherweise das eine oder andere Wehwehchen hat. Ist es möglich dann noch die Öffnungsaktion zu ziehen, wenn sie da erstmalig beihilfeberechtigt wird, weil sie unter die Einkommensgrenze fällt?

    Welche Alternativen gibt es?

  • Vielleicht hilft diese Info weiter:

    Mein Vater war hauptberuflich angestellt und war nebenberuflich selbstständig.

    Zeitlebens war er in der GKV, hatte aber eine umfangreiche private Zusatzversicherung.

    Als er in Rente ging war er durch die bestehende Selbstständigkeit kein Fall für die Versicherung der Rentner. Die private Zusatzversicherung zu einer Vollversicherung umzuwandeln hätte wohl geklappt. Leider hatte das Leben oder besser gesagt der Tod eine andere Idee...

    In wieweit das jedoch allgemeingültig ist oder gar einen sicheren Weg zum Ziel bietet, weiß ich nicht. Da dürfte auch einiges vom Versicherungsunternehmen, der persönlichen Gesundheit und der eigenen finanziellen Schmerzgrenze abhängen...

    Grüße,

    Der Denker

  • Mein Vater war hauptberuflich angestellt und war nebenberuflich selbstständig.

    Zeitlebens war er in der GKV, hatte aber eine umfangreiche private Zusatzversicherung.

    Als er in Rente ging war er durch die bestehende Selbstständigkeit kein Fall für die Versicherung der Rentner.

    Die Selbständigkeit schließt die KVdR nicht aus. Er braucht für die KVdR aber eine gesetzliche Rente (und sei es eine kleine nebenher). Hat er denn über seine hauptberufliche Anstellung keinen Anspruch auf eine gesetzliche Rente erworben?

  • Die Selbständigkeit schließt die KVdR nicht aus. Er braucht für die KVdR aber eine gesetzliche Rente (und sei es eine kleine nebenher). Hat er denn über seine hauptberufliche Anstellung keinen Anspruch auf eine gesetzliche Rente erworben?

    Ja, er hatte Anspruch auf die Gesetzliche Rente. Die letzten 25 Jahre seines Berufslebens war er abhängig beschäftigt mit Renten-, Arbeitslosen-, Pflege- und Rentenversicherung (wie 90% der Arbeitnehmer) und hatte die Selbstständigkeit nebenbei.

    Trotzdem wurde von der Gesetzlichen Krankenversicherung nachher vorgerechnet, dass er durch seine Selbstständigkeit keinen Anspruch auf die Krankenversicherung der Rentner habe... Daher auch der Gedanke, komplett in die private Krankenversicherung zu wechseln. Durch die lange Zusatzversicherungszeit hätte das Versicherungsunternehmen sogar mitgemacht...

    Grüße,

    DerDenker

  • [Der Vater war jahrzehntelang abhängig beschäftigt. Im Ruhestand habe die GKV ihm den Status KVdR verwehrt aufgrund einer jahrelangen nebenberuflichen Selbständigkeit.]

    Ja, er hatte Anspruch auf die gesetzliche Rente. Die letzten 25 Jahre seines Berufslebens war er abhängig beschäftigt mit Renten-, Arbeitslosen-, Pflege- und Rentenversicherung (wie 90% der Arbeitnehmer) und hatte die Selbstständigkeit nebenbei.

    Trotzdem wurde von der gesetzlichen Krankenversicherung nachher vorgerechnet, dass er durch seine Selbstständigkeit keinen Anspruch auf die Krankenversicherung der Rentner habe. Daher auch der Gedanke, komplett in die private Krankenversicherung zu wechseln. Durch die lange Zusatzversicherungszeit hätte das Versicherungsunternehmen sogar mitgemacht.

    Ohne die Details zu kennen, kann das niemand nachvollziehen. Dennoch melde ich Zweifel an. Wer abhängig beschäftigt ist, zahlt allein aus seinem Gehalt aus abhängiger Beschäftigung Krankenversicherungsbeiträge. Eine nebenberufliche Selbständigkeit bleibt außer Betracht, wenn sie wirklich nebenberuflich ist (also weniger Arbeitszeit bindet als die Festanstellung).

    Die DAK schreibt:

    Hauptberuflich angestellt und nebenberuflich selbstständig

    Wenn Sie als Arbeitnehmer einer Hauptbeschäftigung nachgehen und nur nebenberuflich selbstständig tätig sind, sind sie über die Hauptbeschäftigung krankenversichert. Beiträge für Ihre selbstständige Tätigkeit fallen in der Regel nicht an.

    Die Nebentätigkeit darf allerdings in Arbeitszeit und Gewinn den Hauptberuf nicht übersteigen. Ist dies doch der Fall, ist die Nebentätigkeit nicht länger als solche zu werten und Sie müssen sich privat oder freiwillig gesetzlich versichern.

  • Mag sein, dass da was bei der Prüfung/Ablehnung des Status etwas schief gegangen ist. Tatsache ist, dass er als Rentner von der gesetzlichen Rentenversicherung aufgrund von seinen Beiträgen und Beitragszeiten eine durchaus brauchbare Rente ausbezahlt bekommen hat und die Gesetzliche Krankenkasse dennoch auf den Beitrag nach Einkommen und nicht nur auf Rentenbasis bestanden hat. Und ja, das war ganz schön viel Geld, was da verlangt wurde!

    Ob das berechtigt war oder nicht wird drei Jahre nach seinem Tod niemand mehr ernsthaft aufrollen.

    Um das ging es in diesem Faden und der ursprünglichen Fragestellungen aber auch nicht!

    Es ging darum (und sollte es auch weiterhin gehen) welche Möglichkeit im Alter bestehen, eine private Krankenvollversicherung zu erreichen wenn keine Anwartschaft besteht.

    Und hier der Vorschlag aufgrund der Info aus meinem nächsten Familienkreis, dass es den Weg über eine private Zusatzversicherung geben könnte.

    Vielleicht hilft es, vielleicht machen nur manche Versicherungsunternehmen mit, vielleicht gibt es noch ganz andere Wege...

    Den Fragestellerin auf alle Fälle ein glückliches Händchen beim Finden der für sie passenden Option und uns allen beste Gesundheit.

    Grüße,

    DerDenker

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