• Wir haben bei einem Notar einen Erbschein-Antrag besprochen und der Notar hat diesen Antrag an das Nachlassgericht gesandt. Für diese Arbeit des Notars haben wir rund 2000 € bezahlt. Das Nachlassgericht hat nun den Erbschein erteilt. Kommt jetzt vom Nachlassgericht noch mal eine Gebühr von 2000 €?

  • ... und am Ende kommt manchmal heraus, dass gar keine Immobilien in der Erbmasse sind und daher gar kein Erbschein notwendig war ...

    Wird der Erbschein nicht grundsätzlich benötigt, um alle Angelegenheiten zu klären, z.B. auf Konten zuzugreifen und im Namen des Verstorbenen z.B. Abos und Verträge zu kündigen?

  • Banken fragen gerne nach einem Erbschein, um auf der sicheren Seite zu sein. Einen Anspruch darauf haben sie nicht.

    Nur bei Immobilien ist der Erbschein zwingend.

    Etwas blöd ist, wenn Du einen kleinen Schrebergarten und ein Millionendepot erbst, denn die Kosten für den Erbschein hängen vom Gesamterbe ab. Kann den Wert des Schrebergartens also auch überschreiten. Na gut, Luxusproblem.

  • Bei geringfügigen Sachen (Versorgervertrag übernehmen) reicht in der Tat die Sterbeurkunde. Banken bereits pflegen sich anzustellen und verlangen vielfach einen Erbschein (der schon bei kleinen Erbschaften recht teuer ist). Rechtlich reicht für eine Bank meines Wissens das Eröffnungsprotokoll des Nachlaßgerichts.

  • Banken fragen gerne nach einem Erbschein, um auf der sicheren Seite zu sein. Einen Anspruch darauf haben sie nicht.

    Nur bei Immobilien ist der Erbschein zwingend.

    Etwas blöd ist, wenn Du einen kleinen Schrebergarten und ein Millionendepot erbst, denn die Kosten für den Erbschein hängen vom Gesamterbe ab. Kann den Wert des Schrebergartens also auch überschreiten. Na gut, Luxusproblem.

    Nein. Bei einem notariellen Testament ist auch mit Immobilien kein Erbschein nötig.

  • Hallo,

    Etwas blöd ist, wenn Du einen kleinen Schrebergarten und ein Millionendepot erbst, denn die Kosten für den Erbschein hängen vom Gesamterbe ab. Kann den Wert des Schrebergartens also auch überschreiten.

    Bevor sich die Meinung festsetzt, beim Schrebergarten im engeren Wortsinn ist auch kein Erbschein erforderlich. Denn beim Besitz eines Schrebergartens ist man rechtlich Pächter und nicht Eigentümer der Immobilie.

    (Allerdings sind die Anforderungen an den Erbennachweis unabhängig von Größe und Wert der Immobilie, insofern hat Hornie schon recht.)

    Gruß Pumphut

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