Kontozugriff als Erbe

  • Hallo zusammen,


    vorab, ich möchte keine Rechtsberatung sonder nur Erfahrungen & Tipps einholen.


    Meine Mutter ist vor 3 Wochen unerwartet verstorben. Meine Mutter hat sich vor 30 Jahren scheiden lassen und danach nie wieder geheiratet. Ich bin ihr einziges Kind und demnach Alleinerbe, da es kein Testament o.ä gibt.

    Soweit ist auch alles gut, ich habe mich um die Beerdigung, Wohnung sowie alle behördlichen Formalität gekümmert bzw. bin ich da aktuell teilweise noch dabei. Ich habe und werde das Erbe nicht ausschlagen.


    Nun zu meinem Problem bzw. meiner Frage: wie verhält es sich mit dem Bankkonto meiner Mutter? Ich weiß, dass ich eigentlich nicht über das Konto verfügen darf, da es weder eine Kontovollmacht über den Tod hinaus gibt, noch habe ich einen Erbschein. Ich habe nach dem Tod meiner Mutter, im Namen meiner Mutter, ein neues Tanverfahren bei der Bank beantragt welches dann auch 4 Tage später da war und ich mir so Zugriff zum Konto verschaffen konnte.

    Ich musste ja wissen was auf dem Konto ist (alleine für den Erbschein-Antrag), was abgebucht wird und dafür sorgen, dass es immer gedeckt ist.

    Zusätzlich habe ich mir ca. 8K für die Beerdigung überwiesen. Auf dem Konto befinden sich nun weitere 40K (Tagesgeld).

    Ich weiß, dass ich eigentlich einen Erbschein benötige und vorher nicht auf das Konto zugreifen und über das Geld verfügen darf.

    Den Erbschein habe ich beim Nachlassgericht bereits beantragt, allerdings kam da ein Schreiben zurück nach dem Motto: "Wir haben aktuell keine Zeit, prüfe ob du den wirklich brauchst und falls ja, wende dich an einen Notar".

    Ich habe mich an einen Notar gewendet, die wollen/brauchen aber einige Unterlagen wie z.B Scheidungsurteil und Scheidungsurkunde etc., die ich alle nicht habe und erst (wo auch immer) beantragen müsste.


    Meine Frage nun: weiß jemand oder war schon mal in einer ähnlichen Situation, was passiert, wenn ich das Konto meiner Mutter einfach leer räume? Kann mir die Bank da im Nachgang einen Strick daraus drehen und mich Rechtlich belangen? Ich meine es gibt definitiv keine Miterben und mit Ihrem Tod ist ja alles automatisch auf mich übergegangen...also doch auch das Konto? Sprich wo kein Kläger (Miterben), da kein Richter? Sonst hätte ich ja ohne Erbschein eigentlich bis jetzt auch nichts an der Wohnung verändern/verkaufen/verschenken dürfen.


    Ich bin etwas überfordert mit dem deutschen Recht & der Bürokratie - zumal mit ihrem Tod die Welt für mich zusammengebrochen ist und ich damit einfach nur so schnell es geht abschließen möchte.


    Ich bin für jede Erfahrung und jeden Tipp dankbar!


    Liebe Grüße

    Monito

  • Mhh. Dass du das im Namen deiner Mutter gemacht hast ist schon etwas grenzwertig.


    Im Grunde, wenn keine Immobilien in der Erbschaft sind und keine Geschwister oder andere Erbberechtigt nachweisbar vorhanden sind sind, dürftest du ohne Erbschein eigentlich in keine größere Bredouille kommen.

    Allerdings wirst du damit rechnen müssen, dass dir die Bank eventuell Probleme macht. Du solltest zumindest ein Testament oder irgendein anderes Dokument irgendwo bereit halten können, woraus hervor geht, dass du die einzige Erbin bist.

    Die Bank schickt sowieso eine Aufstellung zum Todesdatum der Kontobeträge ans Nachlaßgericht. Auch du bekommst eine Kopie davon. Da das Geld ebenfalls nachweisbar auf dem Konto liegt, könntest du es auch dann abräumen.

  • Irgendwie ein starkes Stück von der Bank einfach ohne Vollmacht ein Kontozugriff "im Namen von einer Verstorbenen" an eine/n Verwandte/n zu gewähren. Das stößt mir schon bitter auf. Das wäre für mich schon ein Grund sobald alles mit dem Erbe abgewickelt ist, der Bank den Rücken zu kehren. Ob sich die Bank mit diesem Verhalten haftbar gemacht hat?


    Laienwissen meinerseits:

    Wenn man sich am Erbe bedient hat, hat man es automatisch angenommen. Ob diese Aussage jetzt wirklich stimmt, weiß ich nicht. Wenn doch wäre es schlecht, wenn im Nachhinein noch herauskommt, dass noch ein Berg Schulden entdeckt werden.


    Ich würde den ganz normalen Ablauf des Erbens abwarten und nichts mehr von dem Konto herunter nehmen. Die Scheidungsurkunde sollte ja irgendwo in den Unterlagen zu finden sein, ansonsten müsste man beim Standesamt fündig werden, die dann einen Nachweis anfertigen. Bis diese Dokumente nicht vorliegen wird auch das Erbe nicht zweifelsfrei geklärt sein.

    Aber diese ganzen Fragen sollte ein Notar (oder Berater) aus dem FF beantworten können.

  • Monito90,

    lass Dich nicht verunsichern. Nach dem, was Du eingangs beschrieben hast, hast Du nichts verbrochen, niemanden bestohlen und hast das auch weiterhin nicht vor.


    Dass Du die Chance erhalten und auch genutzt hast, die 8K € zur Deckung der Bestattungskosten vom mütterlichen Bankkonto vorstrecken zu lassen, kann Dir niemand ernsthaft vorwerfen, es sei denn , er betriebe das Hobby der Korinthenkackerei.


    Und zur Bank, die Dir dabei keine durchaus möglichen Schwierigkeiten gemacht hat: Vielleicht war da einer am Schalter, der eure familiären Verhältnisse genauer kennt als Du es weißt und deshalb keinen Stress gemacht hat, weil er es verantworten kann.


    Vielleicht dort nochmal hingehen und klären, dass niemand sonst Zugriff auf das Konto erhält, der (ebenfalls) keine valide Vollmacht vorweisen kann. Scheint ja eine Bank zu sein, wo einer vor Ort noch was zu melden hat.


    marinasala liegt wohl richtig in der Aussage, dass du keinen Erbschein brauchst. Um Immobilen/Wohneigentum geht es offenbar ja nicht. Andererseits bringt es niemandem was, wenn sich die Sache wegen der Überlastung des Nachlassgerichts ewig in die Länge zieht. Ich an Deiner Stelle würde mir einen Notartermin gönnen. Kostet zwar inklusive Erbschein einen kleindreistelligen Betrag, aber führt Dich sicher weiter.


    Gruß

    Alexis

    Besuche bereiten immer Freude. Wenn nicht beim Kommen, dann beim Gehen.

    Altes portugiesisches Sprichwort, Quelle unbekannt




  • Hab da letztens mal selber für mich nach gesucht und zu dem Thema folgendes gefunden:


    Ohne Bankvollmacht "über den Tod hinaus" (das muss man beachten! Eine normale Bankvollmacht gilt nur bis zum Tode des Kontoinhabers.) gibt es erhebliche Schwierigkeiten für den/die Erben. Banken können äußerst stur und unbelehrbar sein :( .

    Und hier auch Vorsicht eine Vorsorgevollmacht, die ja auch für den Pflegefall gilt und alles andere Rechtliche den anderen abwickeln läßt, gilt nicht bei den Banken. Da muß die Vollmacht bei denen, quasi "auf deren Papier, in deren Filiale" unterschreben werden, sonst erkennen die meist nix an.

    Denn:

    Gegenüber der Bank ist dann ohne Bankvollmacht die erbrechtliche Berechtigung nachzuweisen.

    Bis dahin kann man als Angehöriger oder auch als Erbe bis zum Nachweis der Berechtigung nicht ohne weiteres von diesem Konto Rechnungen begleichen, auch wenn sie durch den Verstorbenen entstanden sind. (Nachweis ist ein Erbschein, ein eröffnetes oder notarielles Testament oder man muß über einen Notar eine Erbberechtigung erstellen lassen.)

    Weiterhin:

    War der/die Verstorbene alleiniger Kontoinhaber und hat die Bank Kenntnis von dessen Tod erlangt, sperrt sie den Onlinebanking-Zugang und auch die Bankkarten. Das Konto wird als Nachlasskonto weitergeführt. Die Bank führt weiterhin alle Aufträge aus, die zu Lebzeiten des Kontoinhabers erteilt wurden. Das können Lastschriften oder Daueraufträge für Miete, Strom oder Versicherungen sein. Eingestellt werden diese Zahlungen erst dann, wenn sie von den hierzu Berechtigten widerrufen werden.

    Viel Erfolg mit der Bank.

  • Hallo Monito90,


    wenn zum Nachlass keine Immobilie oder Firmenbeteiligung gehört, brauchen Sie als Alleinerbe nicht zwingend einen Erbschein. Aber irgendeinen Nachweis Ihrer Erbenstellung brauchen Sie schon. So z.B. zur Kündigung der Mietwohnung oder anderer Verträge. Auch wenn einiges im Rahmen der persönlichen Bekanntheit formlos laufen kann, irgendeiner stellt sich garantiert quer. Da es kein Testament gibt, bleibt wohl wirklich nur der Weg zum Notar.


    Wenn Sie das Konto ohne Dokumente zur Erbenstellung leeren können und tatsächlich Alleinerbe sind, droht Ihnen m.E. kein Ungemach. Allerdings würde ich sehr bezweifeln, dass die Bank bei den 40k Tagesgeld weiter mitspielt. Es wäre sehr ungewöhnlich.


    Gruß Pumphut

  • Laienwissen meinerseits:

    Wenn man sich am Erbe bedient hat, hat man es automatisch angenommen. Ob diese Aussage jetzt wirklich stimmt, weiß ich nicht. Wenn doch wäre es schlecht, wenn im Nachhinein noch herauskommt, dass noch ein Berg Schulden entdeckt werden.


    So weiß ich das auch, wer als Erbe auf Konten zugreift, um Kosten rund um den Sterbefall zu begleichen, hat das Erbe noch nicht angenommen.


    Man sollte ein Erbe aber grundsätzlich annehmen, wenn unbekannte Schulden auftauchen bleibt immer noch die Nachlassinsolvenz.


    PS: Wer nicht innerhalb einer gesetzlichen Frist das Erbe ausschlägt, nimmt es automatisch an. Was wie erwähnt unproblematisch wäre.

  • Hallo zusammen,


    vielen Dank für eure Antworten.

    Ein Punkt war vielleicht missverständlich ausgedrückt:


    "Ich habe nach dem Tod meiner Mutter, im Namen meiner Mutter, ein neues Tanverfahren bei der Bank beantragt welches dann auch 4 Tage später da war und ich mir so Zugriff zum Konto verschaffen konnte."


    Das habe ich nicht vor Ort gemacht, sondern online über das Online-Banking der Bank. 4 Tage später war dann der Brief bei meiner Mutter im Briefkasten, mit dem ich mich neu für das Tan-verfahren anmelden konnte.

    Wäre ich zur Bank, hätte die sofort das Konto gesperrt und mich zum Teufel gejagt.


    Bis jetzt hatte ich wege der Wohnung oder allen anderen Verträgen wie z.B Internet, Handy, sowie diverse Versicherungen keine Probleme - da hat die Sterbeurkunde ausgereicht.


    Bei der Bank läuft das so jedoch nicht, da habe ich bereits anonym angerufen und nachgefragt.

    Ich kann es auch verstehen, da es eigentlich immer bei einer Erbgemeinschaft Ärger und Streit untereinander gibt (was für mich immer unverständlich ist, aber gut).


    Ich habe nun den Erbschein über einen Notag beantragt, da ich diesen auf jeden Fall für die Schließung des Kontos benötige.


    Bis dahin lasse ich auch einfach das restliche Geld auf dem Konto.

    Bankkarten etc. liegen alle bei mir Zuhause und werde ich vermutlich vernichten, da ich nicht vorhabe Bargeld abzuheben.


    Auf dem Girokonto liegen nur noch 2-3K, damit das Konto für eventuelle Lastschriften gedeckt ist.


    An die 40k auf dem Tagesgeldkonto kommt ja so oder so niemand ohne das Onlinebanking ran.


    Sobald ich den Erbschein habe, gehe ich mit diesem und der Sterbeurkunde zur Bank - das wurde mir auch so inoffizielle von der Bankmitarbeiterin bei meinem anonymen anrufen geraten. Die Mitarbeiter verstehen das teilweise, dass man auf das Konto zugreifen/verwalten muss, auch wenn man es rechtlich eigentlich (noch) nicht darf.


    Grüße

    Monito

  • Du bist Erbe mit dem Todestag Deiner Mutter, nicht erst, wenn Du einen Erbschein o.ä. hast.

    Das Geld auf dem Konto ist also bereits Dein Geld. Wenn Du es benutzt/abhebst/umbuchst, verstößt Du also gegen kein Gesetz.

    Du musst die Bank aber informieren (Totenschein) und dann wird sie vermutlich alles sperren, bis Du einen Erbnachweis vorlegst.

    Die Banken haben am liebsten einen Erbschein, da sie dann auf der sicheren Seite sind. Sie haben aber keinen Anspruch darauf. Da ein Erbschein teuer ist, würde ich versuchen, das zu vermeiden. Pflicht ist ein Erbschein bei der Umschreibung von Immobilien.


    Ich würde vermutlich tatsächlich das Konto zuerst fast leer räumen, auch auf die Gefahr hin, dass damit irgendwelche vertraglichen Regeln der Bank verletzt wurden. Die Kontoschließung wird sich ggf. lange hinziehen.

  • Ein Betrug liegt mutmaßlich nicht vor.

    In Kenntnis des Ablebens der Kontoinhaberin hätte aber die Bank das Konto wohl bereits gesperrt.

    Ob und inwiefern die Kontobewegung posthum rechtswidrig oder -konform ist, darüber möchte ich hier nicht spekulieren. Ich vermute, dass ohne Erbschein die Bank vorliegend nicht auszahlen wird.

  • Die neuen Zugangsdaten und die Kontobewegungen sind sicherlich nicht in Ordnung. Die Bank kann auch gar nicht beurteilen, wer alles Erbe ist und ob das einzige Kind wirklich Alleinerbe ist. Eventuell gibt es ja ein Testament, das abgesehen vom Pflichtteil auch andere begünstigt. Woher soll die Bank so etwas wissen?

    Retten dürfte die Situation hier, dass der TE Alleinerbe ist und so von der linken in die rechte Tasche verschiebt. Auch gibt es keinen Miterben, der hier klagt, also auch keinen Richter. Ganz ausschließen würde ich trotzdem nicht, dass bei der Bank irgendwann eine Warnlampe angeht, wenn das Konto aufgrund von Tod gekündigt wird und das Datum vor den letzten Buchungen liegt

  • Wie Hornie schreibt: Der Threadstarter ist Erbe im Moment des Todes, es geht also um sein eigenes Geld. Ich könnte mir gut vorstellen, daß die 40 T€, um die es hier geht, das einzige Geldvermögen der Erblasserin sind. Ich würde mir die vorab auf mein Konto holen, und zwar umgehend. Damit ginge ich bürokratischen Schwierigkeiten von vornherein aus dem Weg. In einer Kleinstadt haben die Wände Ohren, die Bank mag dort auf anderem Weg von dem Todesfall erfahren und das Konto ohne mein Zutun dichtmachen.


    Der Threadstarter hat von einem neuen TAN-Verfahren gesprochen, das heißt: Er greift online auf dieses Konto zu, so würde ich das auch machen (und so stelle ich mir das auch vor, das es dereinst meine Erben machen. Jedenfalls habe ich alle Vorsorge dafür getroffen, daß sie die Möglichkeit dazu haben). Bei meinem eigenen Konto gibt es ein Überweisungslimit, somit müßten meine Erben einen solchen Betrag stückeln.


    Auf fast jeder Webseite von Erbrechtsanwälten findet man die Bemerkung, es komme in Erbsachen häufig vor, daß das Konto des Erblassers kurz vor oder kurz nach dem Tod des Erblassers ausgeräumt worden sei und sich die Erben deswegen dann in die Flicken bekommen hätten. Das wird im vorliegenden Fall nicht der Fall sein, weil es nur einen einzigen Erben gibt.


    Zur Auflösung der allermeisten Verträge sollte die Sterbeurkunde reichen. Der großvolumigste Vertrag der meisten Leute ist wohl der Mietvertrag. Ich kann mir nicht vorstellen, daß ein Vermieter zur Auflösung eines Mietvertrags einen Erbschein sehen will. Der Hausrat stellt regelmäßig keinen Wert dar. Wer schon einmal nach einem Todesfall eine Wohnung ausgeräumt hat, weiß, daß man sich freut, wenn irgendjemand noch etwas brauchen kann, damit nicht alles im Müllcontainer landet.


    Die Bank wäre die letzte Stelle, die ich von einem Todesfall unterrichten würde. Bis alles sicher abgewickelt ist, möchte ich Einblick in die Kontobewegungen haben, damit ich eingreifen kann, wenn irgendetwas in die falsche Richtung läuft.

  • Vielen Dank! Ich Teile diese Ansicht zu 100%. Kann es jedoch aus den erwähnten "Streitgründen" bei mehreren Erben nachvollziehen, dass die Banken hier so agieren.

    Was das Tanverfahren betrifft, mit dem Erbe ist ja ALLES auf mich übergegangen - ich kann es ohne Erbschein eben nur (noch) nicht nachweisen, das ist alles.


    Nochmal vielen Dank für euren Input, die Anmerkungen und persönlichen Vorgehensweisen.

    Ist leider mein erstes und hoffentlich auch letztes Mal.


    Liebe Grüße

    Monito

  • Notare, Steuerberater zu befragen ist eigentlich vergebliche Liebesmüh, da mir z.B. ALLE dazu geraten hatten, UNBEDINGT einen Erbschein zu beantragen. Auch im Netz waren die Infos widersprüchlich. Mir hat es dann gelangt und ich habe beim entsprechenden Nachlassgericht und Finanzamt angerufen, wo die erste Frage war, ob Anlagen im Ausland und Immobilien mit im Spiel wären.

    Wenn die Situation wirklich so ist wie du beschrieben hast, würde ich auch das Konto fast leer räumen, denn nach Todesmeldung wird dieses umgehend gesperrt und der Kontostand - wie bereits erwähnt - ans entsprechende Nachlassgericht und Finanzamt weitergeleitet.


    Notfalls könntet du ja zurück überweisen. 1 Monatsmiete und Strom usw. würde ich drauf lassen. Was die Wohnung betrifft, so ist der Vermieter meist happy, wenn diese so bald wie möglich ausgeräumt wird und er sie weiter vermieten kann. Da ich in Bayern lebe und meine Mutter in NRW habe ich z.B. den Entrümplungsdienst beauftragt. Mitnehmen konnte ich sowieso nur Kleinigkeiten.

  • Monito90

    Hat einen Beitrag als hilfreichste Antwort ausgewählt.
  • Zur Auflösung der allermeisten Verträge sollte die Sterbeurkunde reichen.

    Aus eigener Erfahrung:

    Vertragsauflösung von Wohnung, Strom, Telefon, GEZ, Versicherungen (LV, RV, Haftpflicht, Hausrat, ...) und alles Weitere, auch die Post-Weiterleitung, hat alles mit der Sterbeurkunde funktioniert.

    War positiv überrascht, dass da niemand quergeschossen ist.

    Und mit der Bank gab es glücklicherweise auch keine Probleme weil meine Schwester eine Bankvollmacht "über den Tod hinaus" hatte.

    Es gab keine Immobilien. Es gab kein Testament, keinen amtlichen Hinweis, dass wir überhaupt wirklich die Erben wären (meine Geschwister und ich).

    Nach einem halben Jahr bekam ich als ältestes Kind dann noch offiziell vom Friedhofsamt das Nutzungsrecht auf die Grabstelle zugeschrieben.

  • Aus eigener Erfahrung:

    Vertragsauflösung von Wohnung, Strom, Telefon, GEZ, Versicherungen (LV, RV, Haftpflicht, Hausrat, ...) und alles Weitere, auch die Post-Weiterleitung, hat alles mit der Sterbeurkunde funktioniert.


    War positiv überrascht, dass da niemand quergeschossen ist.

    Wieso sollten die Leute das?


    Im Menschenleben mag nichts ausgeschlossen sein. Vielleicht simuliert ein böser Stalker mit gephotoshopter Sterbeurkunde einen Todesfall und kündigt die Verträge seines Opfers. Unmöglich ist das sicher nicht, aber es wäre vermutlich weit hergeholt.


    Wenn ein Angehöriger z.B. einem Versorger einen Todesfall meldet und daher um Vertragsauflösung nachsucht, wird dieser Todesfall wohl im Regelfall echt sein.


    Und so ganz selten dürfte dieser Fall auch nicht sein.

  • Wieso sollten die Leute das?

    Weil manche Leute, oder auch Institutionen einfach Spaß daran haben Andere zu ärgern, oder Anderen einfach ihren "höheren Wert" in der Gemeinschaft damit darstellen wollen.

    Und die "Korinthenkackerei" oder "i-Tüpfeli-Scheißerei" ist ja leider heute allzu oft gegeben.

  • Faulheit ist ein wichtiges Prinzip menschlichen Handelns.


    Da schreibt einer: "Meine Schwester ist verstorben (Sterbeurkunde liegt in Kopie bei), ich kündige daher ihren Stromversorgungsvertrag zum nächstmöglichen Termin."


    Das klingt plausibel, ein vernünftiges Maß an Belegen hat der Mann beigelegt. Das macht man sinnvollerweise so, das spart letztlich Arbeit.


    Freilich gibt es Leute, die in einer solchen Situation den Korinthenkacker heraushängen und noch fünfundzwanzig Bestätigungen zusätzlich haben wollen. Manch ein Bürokrat, der nichts Rechtes zu tun hat, mag darin seine Berufung sehen.


    Als Du die Verträge Deiner verstorbenen Schwester aufgelöst hast, hast Du wohl keinen solchen Typen erwischt.

  • Weil manche Leute, oder auch Institutionen einfach Spaß daran haben Andere zu ärgern, oder Anderen einfach ihren "höheren Wert" in der Gemeinschaft damit darstellen wollen.

    Und die "Korinthenkackerei" oder "i-Tüpfeli-Scheißerei" ist ja leider heute allzu oft gegeben.

    Klischeesammelsurium3


    Du schreibst doch im Beitrag vorher selbst, dass dir das in dem betreffenden persönlich erlebten Fall von keiner der vielen involvierten Stellen so widerfahren ist.


    Aber dann doch noch einen raushauen, als wäre es mehr als einmal genau andersherum gelaufen - wie gut, dass es solche Foren gibt.

    Besuche bereiten immer Freude. Wenn nicht beim Kommen, dann beim Gehen.

    Altes portugiesisches Sprichwort, Quelle unbekannt