Vermögen unterjährig an Familienmitglieder senden / Steuer

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  • Hallo!


    Nur mal den fiktiven Fall angenommen:

    Ein Vater hat ein Tagesgeldkonto und die Zinsen betragen jährlichen 2000 EUR. Nach 6 Monaten würde er 1000 EUR Zinsen erhalten haben und schickt sein Vermögen dann zu seiner Tochter (als Schenkung). Sie legt das Geld ebenfalls an (bis Ende des Jahres) für 6 Monate und erhält ebenfalls 1000 EUR.


    Beide würden ihren Pauschbetrag voll ausreizen. Die Tochter schickt ihr Geld dann zurück an den Vater.


    Wäre das zulässig? Und wenn nein, welche Gesetze sprechen dagegen?


    Ich habe da so eine Vermutung; freue mich gerne auf eure fachliche Meinung! :)


    Grüße

  • Die Tochter schickt ihr Geld dann zurück an den Vater.


    Wäre das zulässig?

    Klar ist das zulässig, man kann sein Geld schenken, wem man möchte.

    Aber bei 2.000 Euro Zinsen pro Jahr gehe ich davon aus dass der Anlagebetrag deutlich über 20.000 Euro liegt. Und damit wäre Schenkungsteuer fällig für die Schenkung der Tochter an den Vater. Und diese ist deutlich höher, als die gesparte Kapitalertragsteuer.

  • Das ist meines Erachtens sachlich falsch: der Freibetrag ist Euro 100.000.

    Nein, die 20.000 sind richtig. Eltern, Großeltern, Stiefeltern und Schwiegereltern haben einen Freibetrag bei Schenkungen von 20.000 Euro. Außerdem greift bei diesen Personen die (Schenkungs-)Steuerklasse II.


    Die 100.000 greifen nur bei Erbschaften!