Neurentner mit Steuerfrage

  • Ich bin seit 6 Wochen in Rente und wüsste gerne, wie die Besteuerung der Rente in diesen vier Monaten des Jahres 2024 berechnet wird. Ich beziehe (zum Glück) eine ziemlich hohe Rente plus einer guten Betriebsrente, werde also auf jeden Fall steuerpflichtig sein. Zudem vermute ich, dass ich ab 2025 dann vierteljährlich einen Abschlag ans Finanzamt zahlen muss. Der muss ja auch irgendwie berechnet werden... aber wie?

    Es gibt ja möglicherweise andere Teilnehmer hier, die 2023 oder früher ähnliches "durchgemacht" haben und jetzt von ihren Erfahrungen berichten könnten. Oder diejenigen, die z. B. im März 2024 in Rente gegangen sind - habt ihr schon Steuern gezahlt? Vielen Dank.

  • Elena H.

    Hat das Thema freigeschaltet.
  • Ich bin seit 6 Wochen in Rente und wüsste gerne, wie die Besteuerung der Rente in diesen vier Monaten des Jahres 2024 berechnet wird. Ich beziehe (zum Glück) eine ziemlich hohe Rente plus einer guten Betriebsrente, werde also auf jeden Fall steuerpflichtig sein. Zudem vermute ich, dass ich ab 2025 dann vierteljährlich einen Abschlag ans Finanzamt zahlen muss. Der muss ja auch irgendwie berechnet werden... aber wie?

    Es gibt ja möglicherweise andere Teilnehmer hier, die 2023 oder früher ähnliches "durchgemacht" haben und jetzt von ihren Erfahrungen berichten könnten. Oder diejenigen, die z. B. im März 2024 in Rente gegangen sind - habt ihr schon Steuern gezahlt?

    Es gibt hier sogar Teilnehmer, die Deine Frage bereits hochdetailliert beantwortet haben. Kleiner Hinweis: Es gibt in diesem Forum sogar eine Suchfunktion!

  • Da ich nicht ganz dumm bin und mich zudem mit Foren und deren Gepflogenheiten auskenne, HABE ich natürlich die Suchfunktion genutzt... nur leider eben keine passenden Ergebnisse finden können.

    Ich wäre also höchst dankbar, wenn man meine Nase per Link direkt auf betreffende hochdetaillierte Threads lenken könnte. Gerne nehme ich auch Hinweise auf Suchbegriffe entgegen, die mir selbst nicht eingefallen sind und mit denen ich per Suchfunktion des Forums Erfolg haben kann. Danke.

  • Diese Information mit der Suche zu finden ist allerdings nicht ganz so einfach - die Stichworte Steuer und Rente enthält jeder zweite Beitrag.


    Es gibt bei der Rentenauszahlung keinen Steuerabzug (wohl aber einen Sozialversicherungsabzug). Was nach Kranken- und Pflegeversicherungsabzug übrig bleibt, bekommst Du netto für brutto ausgezahlt. Das ist ungewohnt für die Nichtselbstständigen. Es wird bei der Steuer deshalb regelmäßig eine Nachzahlung herauskommen und das in den nächsten Jahren bei immer mehr Rentnern.


    Die Vorauszahlungen kommen aus dem Bereich der Unternehmen bzw. Selbstständigen und sind dort als vierteljährliche Umsatzsteuervorauszahlung gang und gäbe. So etwas gibt es bei der Einkommenssteuer nicht. Du musst Dir selbst Geld zur Seite legen (und kannst Dich über Zinsen freuen, während Du den Abgabezeitpunkt so spät wie möglich schiebst...).


    Viele wünschen sich das anders z.B. mit einem Steuerabzug bei der Rente vergleichbar mit der monatlichen Lohnsteuervorauszahlung des Arbeitnehmers. Aber das ist alles nicht so einfach wie wir Laien uns das vorstellen. Da das Problem aber immer größer wird u.a. durch Neurentner, die in ihrem Leben noch nie eine Steuerklärung abgegeben haben und dann mit 67 zum ersten Mal vor dem Computer mit Elster sitzen, gehe ich davon aus, dass irgendwann irgendwas noch in dieser Sache geschehen wird.

  • Da ich nicht ganz dumm bin und mich zudem mit Foren und deren Gepflogenheiten auskenne, HABE ich natürlich die Suchfunktion genutzt... nur leider eben keine passenden Ergebnisse finden können.

    Schöne Suchbegriffe sind beispielsweise "Zugangsjahr" und "Rentenfreibetrag".

  • Hallo Holger1959,

    ich gehöre seit Herbst 2019 zu den Renntieren (geklaut bei JDS ) und habe in dem Jahr vom Finanzamt (FA) nichts gehört. Der Rentenzahlbetrag wurde mir - da der Rentenantrag früh genug gestellt wurde - pünktlich und ungekürzt am Letzten meines ersten Dauerurlaubsmonats überwiesen.


    Im Folgejahr 2020 hatte ich im Zuge meiner Einkommensteuererklärung für 2019 natürlich auch die paar Monate Rente zu deklarieren. Dieses Jahr 2020 war somit mein erstes volles Renntierjahr und insoweit vom FA besonders vermerkt. 22 % meiner 2020er - also der entsprechende Betrag in Euro - gelten seither bei mir als einkommensteuerbefreit; auf den jährlich wachsenden Rest zahle ich Einkommensteuer.


    Seit 2021 zahle ich nolens volens quartalsweise eine sog. Einkommensteuervorauszahlung, die so bemessen ist, dass sie in etwa meine Einkommensteuer für das betreffende Steuerjahr trifft. Klar. Abweichungen davon stellen sich immer ein, etwa wegen zusätzlicher Einkünfte oder abzugsfähiger Aufwendungen, z. B. KV- und PV-Beiträge. Pi mal Daumen eben. Damit kann ich leben.


    Da der Betrag vom FA immer erst Mitte des dritten und somit letzten Quartalsmonats eingesäckelt wird, ist es eigentlich keine echte Vorauszahlung, zumindest dann nicht, wenn Du das mit dem bisher gewohnten Lohnsteuerabzug vergleichst.


    So, Du Neu-Renntier, das sollte fürs Erste mal reichen. Noch Fragen, Kienzle? 8)


    Gruß von Hauser,
    sorry, von Alexis

    "Unhappy Wife - Unhappy Life!" Roger Murgatroyd, 1977

  • Besten Dank an PA und vor allem Hauser, ääh AL, sorry... genau so hatte ich mir Antworten erhofft... so sollte ein Forum funktionieren. Super.

    Alle Klarheiten beseitigt, ich werde jetzt ganz entspannt die nächsten Monate und auch das Jahr 2025 auf mich zukommen lassen, die zu erwartende Steuerlast habe ich bereits berechnet und bin gespannt, ob ich richtig liege mit meinen Schätzungen.

    Meine erste Rente kam übrigens auch pünktlich am Stichtag (war um 11 Uhr vormittags bereits gebucht), die Betriebsrente wurde sogar drei Tage früher überwiesen.

    Bisher ist also alles bestens gelaufen.

    Danke nochmals.

  • Besten Dank an PA und vor allem Hauser, ääh AL, sorry... genau so hatte ich mir Antworten erhofft... so sollte ein Forum funktionieren. Super.

    Alle Klarheiten beseitigt, ich werde jetzt ganz entspannt die nächsten Monate und auch das Jahr 2025 auf mich zukommen lassen, die zu erwartende Steuerlast habe ich bereits berechnet und bin gespannt, ob ich richtig liege mit meinen Schätzungen.

    Meine erste Rente kam übrigens auch pünktlich am Stichtag (war um 11 Uhr vormittags bereits gebucht), die Betriebsrente wurde sogar drei Tage früher überwiesen.

    Bisher ist also alles bestens gelaufen.

    Danke nochmals.

    Wünsche Dir einen guten Start in der nächsten Lebensphase! :) :thumbup:

  • Ich gehöre seit Herbst 2019 zu den Renntieren ... und habe in dem Jahr vom Finanzamt nichts gehört. Der Rentenzahlbetrag wurde mir - da der Rentenantrag früh genug gestellt wurde - pünktlich und ungekürzt am Letzten meines ersten Dauerurlaubsmonats überwiesen.

    Du schreibst nicht, welcher Monat Dein erster Dauerurlaubsmonat war.


    Wäre das der Oktober gewesen, hätte man überlegen können, den Rentenantrag ganz bewußt nicht früh genug zu stellen, sondern spät genug. Man bekommt die Rente maximal drei Monate rückwirkend, könnte bei Rentenbeginn Oktober den Rentenantrag im Dezember des Jahres stellen (3-Monats-Frist somit eingehalten).


    Damit bekommt man die Rente natürlich nicht fugenlos und muß einige Monate ohne Einkommen aus eigenen Mitteln überbrücken. Das sollte für uns Sparer aber keine Schwierigkeit sein.


    Das Einkommen im Jahr des Rentenbeginns sinkt dadurch - Progression geht rückwärts. Die Nachzahlung im Folgejahr steigert zwar das Einkommen und den Steuersatz, aber um weniger, als die Steuer im Vorjahr niedriger war. Insgesamt stellt sich der Neurentner so etwas günstiger.

    Im Folgejahr 2020 hatte ich im Zuge meiner Einkommensteuererklärung für 2019 natürlich auch die paar Monate Rente zu deklarieren.

    Eigentlich nicht. Die Rentenversicherung meldet den Rentenbetrag ohne Dein Zutun ans Finanzamt.


    Hättest Du die Auszahlung der Rente schieben können, wäre es günstig gewesen, die Steuererklärung möglichst früh zu machen, weil Du dann Geld zurückbekommen hättest.


    Wenn Du unversteuert Rente bezogen hast, wäre es günstig gewesen, die Steuererkärung möglichst spät zu machen, weil Du dann nämlich nachzahlen mußtest.


    Zusätzlich zur Nachzahlung für 2019 hast das Finanzamt von Dir eine nachträgliche Steuervorauszahlung für 2020 verlangt sowie einen Vorauszahlungsbescheid, gemäß dem Du ab nun alle Vierteljahre Steuer vorauszahlen mußt.

    Dieses Jahr 2020 war somit mein erstes volles Renntierjahr und insoweit vom FA besonders vermerkt. 22 % meiner 2020er [Rente] - gelten seither bei mir als einkommensteuerbefreit; auf den jährlich wachsenden Rest zahle ich Einkommensteuer.

    Seit 2021 zahle ich nolens volens quartalsweise eine sog. Einkommensteuervorauszahlung,


    Da der Betrag vom FA immer erst Mitte des dritten und somit letzten Quartalsmonats eingesäckelt wird, ist es eigentlich keine echte Vorauszahlung, zumindest dann nicht, wenn Du das mit dem bisher gewohnten Lohnsteuerabzug vergleichst.

    Die Lohnsteuer war auch eine Vorauszahlung auf die Jahressteuer, nun zahlst Du halt pro Quartal einmal eine Steuervorauszahlung auf die Jahressteuer.

  • Du schreibst nicht, welcher Monat Dein erster Dauerurlaubsmonat war.

    Es war der Juli, und den Rentenantrag habe ich im Februar gestellt.

    Eigentlich nicht. Die Rentenversicherung meldet den Rentenbetrag ohne Dein Zutun ans Finanzamt.

    Ich dachte mir, ich breche mir keinen Zacken aus der Krone, wenn ichs auch selbst mit anführe. :S

    Ist doch klar, dass das FA schon auf Ballhöhe war, als meine Steuerklärung eingetrudelt ist. Die kam spätestmöglich dort an, weil ich ordentllich nachzahlen musste (BAV ausgezahlt im Januar 2019, 2018 wäre auch möglich gewesen, aber nachteilig, da dann noch im letzten Jahr der Berufstätigkeit eingeschlagen).

    Die Lohnsteuer war auch eine Vorauszahlung auf die Jahressteuer, nun zahlst Du halt pro Quartal einmal eine Steuervorauszahlung auf die Jahressteuer.

    Nichts anderes wollte ich damit sagen. Die Lohnsteuer wird monatsgenau abgezwackt, die Einkommensteuer"voraus"zahlung erst im letzten Quartalsmonat. Ist aber eigentlich kein Ding, darüber noch weitere Zeilen zu verschenken.

    "Unhappy Wife - Unhappy Life!" Roger Murgatroyd, 1977

  • Ok. Wenn bei Dir der Herbst bereits im Juli beginnt, klappt das von mir beschriebene Verfahren natürlich nicht.

    Es muss wohl daran gelegen haben, dass ich mich erst im Herbst an die viele freie Zeit gewöhnt hatte.

    Gelitten habe ich aber auch von Juli bis September nicht unter diesen neuen Verhältnissen. Dafür war der Sommer 2019 einfach viel zu schön. Gefühlt habe ich z.B. mehr Radtouren abgenudelt als in den ganzen 10 Jahren zuvor.

    "Unhappy Wife - Unhappy Life!" Roger Murgatroyd, 1977

  • Nichts anderes wollte ich damit sagen. Die Lohnsteuer wird monatsgenau abgezwackt, die Einkommensteuer"voraus"zahlung erst im letzten Quartalsmonat. Ist aber eigentlich kein Ding, darüber noch weitere Zeilen zu verschenken.

    Ich möchte gerne noch eine Zeile dazu verschenken: In #4 hatte ich behauptet, die EKSt würde keine Vorauszahlungen kennen. Das war offensichtlich Blödsinn. Ich bitte um Entschuldigung.


    (Eine Bekannte mit EU-Rente hatte diese Fragestellung verbunden mit dem Problem, sich das Geld so zurückzulegen, dass es zum benötigten Zeitpunkt noch da ist. Die kam mit der Auskunft zurück, es gäbe keine Möglichkeit zu Vorauszahlungen. Da sie sonst bei solchen Sachen immer genau nachfragt, ging ich ungeprüft davon aus, dass die Aussage so stimmt. Möglicherweise wird unterscheiden zwischen freiwilligen Vorauszahlungen -nicht möglich- und durch das Finanzamt verordnete -verpflichtend-?).

  • Es muss wohl daran gelegen haben, dass ich mich erst im Herbst an die viele freie Zeit gewöhnt hatte.

    Ich konnte mich gemütlich aufs Rentnerdasein vorbereiten... habe ich doch einen Altersteilzeitvertrag angeboten bekommen. So bin ich bereits ab Februar 2023 zuhause, bekam aber bis August 2024 noch mein Altersteilzeit-Gehalt.

    Dieses ATZ-Gehalt (hatte ich insgesamt für etwas über 3 Jahre) war dann auch eine prima "Übung", ob ich zukünftig auskomme... der Auszahlungsbetrag von gesetzl. Rente plus Betriebsrente entspricht ziemlich exakt dem ATZ-Gehalt.

  • Ich konnte mich gemütlich aufs Rentnerdasein vorbereiten... habe ich doch einen Altersteilzeitvertrag angeboten bekommen. So bin ich bereits ab Februar 2023 zuhause, bekam aber bis August 2024 noch mein Altersteilzeit-Gehalt.

    Dieses ATZ-Gehalt (hatte ich insgesamt für etwas über 3 Jahre) war dann auch eine prima "Übung", ob ich zukünftig auskomme... der Auszahlungsbetrag von gesetzl. Rente plus Betriebsrente entspricht ziemlich exakt dem ATZ-Gehalt.

    Also eine glatte, weiche Landung mit kontrolliertem Ausrollen - gut gemacht! :thumbup:

    "Unhappy Wife - Unhappy Life!" Roger Murgatroyd, 1977

  • Ich konnte mich gemütlich aufs Rentnerdasein vorbereiten, habe ich doch einen Altersteilzeitvertrag angeboten bekommen. So bin ich bereits ab Februar 2023 zuhause, bekam aber bis August 2024 noch mein Altersteilzeit-Gehalt.


    Dieses [Altersteilzeit]-Gehalt ... war dann auch eine prima "Übung", ob ich zukünftig auskomme... der Auszahlungsbetrag von gesetzl. Rente plus Betriebsrente entspricht ziemlich exakt dem ATZ-Gehalt.

    Allerdings war das Altersteilzeitgehalt bereits versteuert, also netto, was Deine Rente nicht ist.


    Wie das mit dem Krankenversicherungsbeitrag und der Betriebsrente technisch funktioniert, weiß ich nicht. Von der gesetzlichen Rente werden beide Beiträge automatisch abgeführt.


    Wie funktioniert das bei der Betriebsrente mit dem beitragsfreien Anteil? Gibts da quasi einen Freistellungsantrag? Wie funktioniert das bei Leuten mit mehreren Betriebsrenten?

  • Ich habe mir die Steuerlast mal ausgerechnet... wenn ich da richtig liege, muss ich 130 Euro monatlich zurücklegen... das ist locker machbar.

    Meine Betriebsrente kommt netto vor Steuern, d. h. die Pensionskasse zieht KV und PV ab und leitet die Gelder weiter.

    In der Benachrichtigung zur Höhe meiner Betriebsrente ist übrigens vermerkt, dass 54% der Rente mit dem Ertragsanteil ESt-pflichtig sind, der Rest voll (ich habe seit 1986 in die Pensionskasse eingezahlt).