Einnahmen aus einem Honorar versteuern

  • Hallo,

    ich bin Abgestellte und verdiene mir monatlich mit dem Verkauf von Arbeitsblättern auf der Plattform Eduki etwas (ca. 450 €/ Monat) dazu. Ich bin bei Eduki nicht angestellt und mein Verdienst ist ein Honorar, was mir pro verkauftes Arbeitsblatt ausgezahlt wird. In den ersten Jahren habe ich recht wenig Einnahmen mit meinem Verkauf gehabt und habe diese mir auch nicht auszahlen lassen. Nach gut 2 Jahren habe ich mir das erste Mal das Geld auszahlen lassen. Muss ich nun dieses Honora in dem Steuerjahr angeben, in dem ich es verdient habe oder in dem ich es mir auszahlen lassen habe?


    Hat jemand damit Erfahrungen?


    Vielen lieben Dank!

  • Elena H.

    Hat das Thema freigeschaltet.
  • Hallo.


    Ohne den sterberatenden Berufen anzugehören würde ich vermuten, dass das Zuflussprinzip hier greift.


    Überlegungen zu einer eventuellen Sozialversicherungspflicht dieser Einnahmen und den Meldepflichten gem. SGB 6 lasse ich einmal aussen vor.


    Ggf. sollte sich eine Fachkraft damit befassen.

  • Ich bin Abgestellte

    Schöner Vertipper!

    ich ... verdiene mir monatlich mit dem Verkauf von Arbeitsblättern auf der Plattform Eduki etwas (ca. 450 €/ Monat) dazu. Ich bin bei Eduki nicht angestellt und mein Verdienst ist ein Honorar, was mir pro verkauftes Arbeitsblatt ausgezahlt wird. In den ersten Jahren habe ich recht wenig Einnahmen mit meinem Verkauf gehabt und habe diese mir auch nicht auszahlen lassen. Nach gut 2 Jahren habe ich mir das erste Mal das Geld auszahlen lassen. Muss ich nun dieses Honorar in dem Steuerjahr angeben, in dem ich es verdient habe oder in dem ich es mir auszahlen lassen habe.

    In Steuerdingen zählt typischerweise das Zuflußprinzip.


    410 € pro Jahr sind steuerfrei (Bagatellgrenze). Es macht den Kohl nicht fett und Du kannst es nicht nachholen, aber es wäre dennoch eine Überlegung gewesen, das bisher Aufgelaufene schon im letzten Jahr auszahlen zu lassen. Oder Du holst Dir 410 € in diesem Jahr und den Rest später, wenn Du Deine Verhältnisse passend gestaltet hast.


    450 €/Monat sind als Nebeneinkunft schonmal nicht schlecht. Paß aber auf! Wenn sich das konsolidiert, könnte man Dir Scheinselbständigkeit unterstellen. Das interessiert das Finanzamt weniger, wohl aber die Sozialversicherungen (und Du seiest ja Angestellte und keine Beamtin).

    Lies Dich mal ins Thema ein! Die Steuer ist nicht das einzige. Andersherum könntest Du daran denken, ein Gewerbe anzumelden, wodurch Du z.B. ein Arbeitszimmer absetzen könntest, so daß Du per saldo Deine Honorare letztlich steuerfrei hättest.

  • Vielen lieben Dank für die Rückmeldung! Das hat meine Recherche auch ergeben. Das bedeutet also, dass ich die Einnahmen erst in dem Jahr in meiner Steuererklärung angeben muss, in dem sie tatsächlich ausgezahlt werden.


    Ich habe mir bereits im letzten Jahr mein erstes Honorar auszahlen lassen.


    Da ich als angestellte Lehrkraft mein Arbeitszimmer bereits steuerlich absetzen kann, wäre es noch interessant, ob es steuerliche Unterschiede/ Vorteile für meinen Nebenerwerb gibt, je nachdem, ob ich ein Gewerbe anmelde oder nicht.

  • Einkünfte gelten dann als zugeflossen, sobald du wirtschaftlich über sie verfügen kannst. Sprich: Kannst du sie dir auszahlen (machst es aber nicht), dann sind sie dir trotzdem schon zugeflossen und zu versteuern.

  • Einkünfte gelten dann als zugeflossen, sobald du wirtschaftlich über sie verfügen kannst. Sprich: Kannst du sie dir auszahlen (machst es aber nicht), dann sind sie dir trotzdem schon zugeflossen und zu versteuern.

    Ohne Fachkraft zu sein ... ich habe die selbe Erfahrung gemacht.


    Beziehe im Nebenjob auch ein Honorar, das ich teilweise nicht direkt hab auszahlen lassen.

    Ich bekam immer eine Bescheinigung, zu welchem Datum mir das Honorar zugestanden hatte. Das Honorar war in dem jeweiligen Steuerjahr zu versteuern, ungeachtet, wann ich es habe auszahlen lassen.


    Hinweis, ich war immer über der Bagatellgrenze.

  • Vielen lieben Dank für die Rückmeldung! Das hat meine Recherche auch ergeben. Das bedeutet also, dass ich die Einnahmen erst in dem Jahr in meiner Steuererklärung angeben muss, in dem sie tatsächlich ausgezahlt werden.


    Ich habe mir bereits im letzten Jahr mein erstes Honorar auszahlen lassen.

    Die Steuererklärung für 2023 war am 2.10.2024 fällig. :)


    Da ich als angestellte Lehrkraft mein Arbeitszimmer bereits steuerlich absetzen kann, wäre es noch interessant, ob es steuerliche Unterschiede/ Vorteile für meinen Nebenerwerb gibt, je nachdem, ob ich ein Gewerbe anmelde oder nicht.

    Steuer ist nicht so schwierig, jedenfalls nicht auf unserem Niveau. Aber man muß sich halt einlesen und ggf. die Situation entsprechend anpassen. Für einen Rat im Detail braucht man Info im Detail, und die stellt der Regelanfrager hier im Forum in aller Regel partout nicht bereit. Also kann man hier nur Hinweise geben und hat nicht den Überblick.


    Absetzen kannst Du Kosten, die Du hast. Einen Vorteil hast Du davon, wenn Du Dinge, die Du ohnehin gern hättest, gewerblich/nebenberuflich nutzen kannst, beispielsweise einen Rechner, einen schönen Schreibtischstuhl, einen Aktenschrank. Du mußt Dir das vor Ort anschauen.


    Prinzipiell kann man bei einem Volumen um die 450 €/m auch an einen Minijob denken, das wird das Portal vermutlich aber nicht machen wollen. Nachdem Du im Hauptberuf Angestellte bist, müßtest Du klären, was ggf. mit der Sozialversicherung ist. Zahlst Du im Bedarfsfall Rentenbeiträge, hast Du von denen etwas, sogar mehr, als wenn Du riesterst oder rürupst. Die Kranken- und Pflegeversicherung hingegen ist quasi verloren.


    Ich habe im Moment keinen Nebenjob, ich habe ihn langjährig zu meiner Zufriedenheit als Minijob abrechnen lassen, aber ich bin privat krankenversichert, da rechnet man dann anders.


    Primär Deine eigene Recherche. :)