Bewertung Immobilie

  • Hallo zusammen,


    ich habe eine Immobilie geerbt. Ich habe den Erbschein gerade beantragt. Die Kosten berechnen sich ja nach dem Wert des Erbes. Hierfür muss ich eine Angabe über den Wert der Immobilie machen. Ich möchte das Haus verkaufen, aber erst in ein paar Monaten. Wie kann ich möglichst kostengünstig (also ohne Gutachter) einen Wert für die Immobilie finden? Man kann sicher den Bodenrichtwert nehmen für das Grundstück. Aber der Wert des Hauses? Hat jemand einen Tipp? Man möchte ja nicht zu hoch gehen, aber realistisch bleiben. Irgendwann muss ich ja den Wert auch in der Erbschaftssteuererklärung angeben. Muss das dann der gleiche Wert sein, wenn ich bis dahin schlauer bin über den reelen Wert? Vielleicht hat hier jemand schon Erfahrung gemacht? Bin gerade so ein bißchen überfragt, wie ich am besten vorgehen soll.

  • Elena H.

    Hat das Thema freigeschaltet.
  • Mhhh spontan würde ich sagen: brandversicherungsurkunde vielleicht?


    Zu jedem Grundsteuerbescheid der Stadt oder Gemeinde gehört immer ein Einheitswertbescheid des Finanzamtes. Da wird ja das Grundstück samt Gebäude und Außenanlagen ermittelt.


    Vielleicht hilft das weiter ?


    Ansonsten Gutachter.

  • Zunächst wünsche ich dir viel Kraft...


    Auch wenn das nicht die Antwort auf deine Frage ist:

    Hast du vorab genau geprüft, ob ein Erbschein zur Abwicklung tatsächlich nötig ist?

    (Oft wird dieser ja mehr oder weniger pauschal vorausgesetzt.)


    Aus eigenem Erleben kann ich bestätigen, dass ein Erbnachweis in Immobilien-Angelegenheiten (und bei Banken) auch ohne Erbschein erfolgreich geführt werden kann.

  • Zumal der Erbschein nicht gerade "billig" ist!

  • Mir hat man im Amtsgericht gesagt, dass ich einen Erbschein benötige, wenn ich den Grundbucheintrag ändern lassen möchte. Das Testament ist nicht notariell beglaubigt, darum reicht das nicht. Und den muss ich doch sicher ändern lassen? Gerade wenn ich das Haus verkaufe. So habe ich es jedenfalls gelesen. Das sind so Themen, mit denen ich bisher nie was zu tun hatte.

  • Soweit ich weiß ist der Erbschein nur unnötig, wenn es sich um ein notariellen Testament handelt.


    Zur Bewertung: Bei uns hat eine Bank (Sparda) eine kostenlose Werteinschätzung gemacht (im Prinzip Bodenrichtwert). Bei der Erbschaftsteuererklärung gab es keine Rückfragen. Aber soweit ich weiß machen die eh im Zweifel eigene Berechnungen.