Du könntest Dir mal das hier durchlesen: https://hartmutwalz.de/bav-petra/
Hartmut Walz hat sich da die Mühe gemacht, einen bAV-Vertrag mal zahlenmäßig aufzudröseln und zu erklären, warum selbst bei im dortigen Fall 50% (!) Arbeitgeberzuschuss die bAV ein Minusgeschäft für die Arbeitnehmerin ist.
Was hat es mit dem angehängten Beitrag auf sich? Weil dann würde ich da ja drunter liegen? Herr Walz hat das ja voll einberechnet.
Ich habe mir den o.a. Beitrag durchgelesen, die Sache mit der Krankenversicherung ist mir gleich aufgefallen.
Der Beitrag ist von 2018 und könnte mal ein Update vertragen.
Ich bin mir noch nicht einmal sicher, ob die dort dargestellte Rechnung damals stimmte, meines Erachtens wurde schon damals die "Pflege" fällig, allerdings zu recht niedrigem Prozentsatz.
Aktuell ist die Rechtslage so: Es gibt einen Betrag von 176,75€ (2024), der für die Krankenversicherung ein Freibetrag ist, für die "Pflege" eine Freigrenze.
Das heißt für die (gesetzliche) "Pflege": Unterhalb der Freigrenze kein Beitrag zur Pflegeversicherung, oberhalb der Grenze voller Beitrag zur Pflegeversicherung ab dem ersten Euro (3,4% oder 4%, je nachdem, ob ein Kind erzogen wurde oder nicht).
Das heißt für die gesetzliche Krankenversicherung: voller Beitrag (14,0% plus Zusatzbeitrag) wird fällig auf alles oberhalb von 176,75 €.
Durch Freibetrag und Freigrenze werden die Sozialbeiträge, die sonst meistens proportional sind, in erwünschter Weise progressiv: Wer wenig Betriebsrenten hat, zahlt auch prozentual wenig (wenn überhaupt), wer hohe Betriebsrenten hat, zahlt prozentual viel.
Ich halte das für Kleinkram. Die eigentlichen Haken an der Betrübsrente sind andere, nämlich schlechte Verzinsung in der Ansparphase und schlechte Rentenfaktoren in der Leistungsphase.