Brauche dringend Hilfe

  • Ich heisse Nicole und bin 49 Jahre alt,ich wohne mit meinen Eltern in einer Wohnung zusammen. Mein Vater hat Pflegestufe 3 und ist 83 Jahre alt. Nun hatten wir die Kündigung wegen Eigenbedarf im Briefkasten.Der Vermieter hat zwei grosse Häuser und möchte eins aus Zeitmangel verkaufen.Dann will er mit seiner Familie in die grosse Ferienwohnung im Haus einziehen.Das wäre denen zu klein,somit wollen die dann angeblich einen Durchbruch zu unserer Wohnung machen.

    Haben natürlich Widerspruch eingelegt. Heute schrieb er mir,es gebe hier auf Fehmarn eine freie Wohnung. In einem Dorf wo es keine Bus oder Bahn gibt.Weder ein Arzt noch sonstiges.Zudem 500€ teurer als unsere jetzige Wohnung.

    Er schrieb dann wir sollen lieber diese schreckliche Wohnung nehmen.Denn bis zum 28.02 ist nicht mehr viel Zeit.

    Leider sind unsere finanziellen Mittel begrenzt,sollten wir jetzt einen Anwalt nehmen?

    Wir werden ja ausziehen, allerdings muss die Wohnung ja auch passen.

    Was mache ich denn jetzt 😔😔😔

  • Elena H. 25. Oktober 2024 um 08:28

    Hat das Thema freigeschaltet.
  • Ich heisse Nicole und bin 49 Jahre alt,ich wohne mit meinen Eltern in einer Wohnung zusammen. Mein Vater hat Pflegestufe 3 und ist 83 Jahre alt. Nun hatten wir die Kündigung wegen Eigenbedarf im Briefkasten.

    ... was so ziemlich der einzig zulässige Kündigungsgrund ist, allerdings einer, der sich schwer aushebeln läßt.

    Der Vermieter hat zwei grosse Häuser und möchte eins aus Zeitmangel verkaufen. Dann will er mit seiner Familie in die grosse Ferienwohnung im Haus einziehen. Das wäre denen zu klein,somit wollen die dann angeblich einen Durchbruch zu unserer Wohnung machen.

    Inwieweit das stichhaltig ist, läßt sich nur vor Ort entscheiden. Auf den ersten Blick klingt das nicht verkehrt.

    Haben natürlich Widerspruch eingelegt. Heute schrieb er mir, es gebe hier auf Fehmarn eine freie Wohnung. In einem Dorf wo es keine Bus oder Bahn gibt. Weder ein Arzt noch sonstiges. Zudem 500€ teurer als unsere jetzige Wohnung.

    Du brauchst hier im Forum niemanden zu überzeugen, sondern vor Ort den Richter.

    Er schrieb dann wir sollen lieber diese schreckliche Wohnung nehmen. Denn bis zum 28.02. ist nicht mehr viel Zeit.

    Leider sind unsere finanziellen Mittel begrenzt, sollten wir jetzt einen Anwalt nehmen?

    Es läßt sich aus der Ferne nicht beurteilen, ob die Eigenbedarfskündigung berechtigt ist. Mit guter Wahrscheinlichkeit ist sie es, und vermutlich wird der Eigentümer auch versuchen, sie durchzusetzen. Letztlich ist das Haus das Eigentum Eures Vermieters, sein Interesse steht meistens vor dem Interesse der Mieter.

    Wenn Du dagegen etwas machen willst, geht das nur vor Ort und nicht in einem Forum. Die Beauftragung eines Anwalts ist vermutlich eine gute Idee.

  • Das verstehe ich jetzt nicht so ganz? Pflegestufe 3 ist ein zulässiger Kündigungsgrund?Der sich schwer aushebeln lässt?

    Ich vermute stark er bezieht sich auf

    Zitat

    ...wir die Kündigung wegen Eigenbedarf im Briefkasten.

    Die Pflegestufe 3 dürfte eher Euch in die Karten spielen, selbst bei Eigenbedarf.

    Eigenbedarfskündigung: Im Härtefall unzulässig? | Mietrecht 2024
    Alle Infos dazu, ob eine Eigenbedarfskündigung im Härtefall zulässig ist → Wann können die Sozialklausel bzw. ein Härtefall Eigenbedarf verhindern?
    www.mietrecht.com

    (war mein erster Google-Treffer, keine Ahnung ob das eine gute Quelle ist)

  • Wahrscheinlich können wir es im Forum nicht beantworten, da würde ich mich an einen Fachanwalt wenden und versuchen wenn die Kündigung unumgänglich ist für euch das Beste raus zu holen. Eventuell kann für erste Grundlagen der Mieterverein weiterhelfen.

  • Wie weist man eigentlich nach, dass der Eigenbedarf 'berechtigt' ist und auch realisiert wird?

    Hatte im Haus einen Mieter, der über mehrere Instanzen wegen der Eigenbedarfskündigung seines Vermieters geklagt hat. Wie die höchste entschieden hat, weiß ich nicht, aber er hatte dann keinen Nerv mehr und ist ausgezogen. Nach Leerstand von mehr als einem Jahr sind ukrainische Flüchtlinge eingezogen.

  • Leider sind unsere finanziellen Mittel begrenzt,sollten wir jetzt einen Anwalt nehmen?


    Wir werden ja ausziehen, allerdings muss die Wohnung ja auch passen.

    Wenn Ihr bereit seid auszuziehen, die Mittel begrenzt sind und ggf. keine Rechtsschutzversicherung besteht, braucht Ihr doch eigentlich keinen Anwalt, sondern höchstens einen Makler, der Euch bei der Wohnungssuche unterstützt?

    Der Anwalt könnte prüfen, ob Eure besondere Situation einen so großen Härtefall darstellt, dass der Eigenbedarf des Vermieters dahinter zurückstehen muss (das muss ein Fachanwalt machen. Eine Googlesuche gibt da leider keine für Eure Situation verlässliche Auskunft).
    Das ist aber mit kosten und auch nicht unerheblicher zusätzlicher emotionaler Belastung verbunden. Der Prozess ist belastend und selbst wenn Ihr Recht bekommt, hättet Ihr dann das Gefühl, in Eurem Zuhause nicht mehr willkommen zu sein.

    Bis 28.02. ist zwar nicht mehr unendlich viel Zeit. Falls Ihr bis dahin aber noch nicht umziehen könnt, aber weiterhin aktiv sucht und die Miete weiterbezahlt, werdet Ihr auch nicht am 01.03. auf der Straße landen. Bis eine Räumungsklage angestrengt ist, vergehen auch noch einmal ein paar Monate.
    Und falls ein guter Kontakt zum Mieter besteht, würde es ja vielleicht gar nicht so weit kommen.

  • Auch bei berechtigtem Eigenbedarf hat der Vermieter recht schlechte Karten, wenn der Mieter sich einfach weigert auszuziehen und den Härtefall geltend macht. Die Frage ist natürlich, ob man das seinen Nerven antun will.

    Grundsätzlich spricht meiner Meinung nach nichts gegen eine Beratung durch einen Anwalt. Eine Erstberatung ist recht bezahlbar und Beratung bedeutet nicht, dass der Anwalt gleich böse Briefe schreibt. Im schlimmsten Fall sagt euch der Anwalt, dass ihr in der Situation schlechte Karten habt. Dann wisst ihr wenigstens, was Sache ist. Parallel würde ich aber auf jeden Fall anfangen, nach einer Alternative zu suchen.

  • Auch bei berechtigtem Eigenbedarf hat der Vermieter recht schlechte Karten, wenn der Mieter sich einfach weigert auszuziehen und den Härtefall geltend macht. Die Frage ist natürlich, ob man das seinen Nerven antun will.

    Wenn der Mieter partout nicht ausziehen will, dauert das halt. Sicherlich ist das eine Frage der Nerven - auf beiden Seiten übrigens -, aber prinzipiell ist eine Räumungsklage schon möglich, und es sind auch schon Möbelwagen vorgefahren zusammen mit dem Gerichtsvollzieher.

    Wie sich das im vorliegenden Fall verhält, wie beispielsweise die Chancen stehen, den eigenen Fall als Härtefall anerkannt zu bekommen, läßt sich aus den bisherigen Postings nicht ermessen, vermutlich ohne Kenntnis der Situation vor Ort ohnehin nicht. Mit einem schlichten Widerspruch der Kündigung ist das nicht getan.

    Es ist nicht unmöglich, daß bei Verstreichen der Kündigungsfrist am 28.02.2025 umgehend eine Räumungsklage erhoben wird.

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