Spenden steuerlich geltend machen

  • Hallo zusammen, ich plane eine „größere“ Spende vorzunehmen und möchte sichergehen diese bestmöglich geltend zu machen. In dem Zusammenhang ergab sich - als Steuer-Laie - für mich die Fragestellung ob bei einer Spende an eine gemeinnützige Organisation in dem Zuge 1:1 das zu versteuernde Einkommen durch die Angabe einer Sonderausgabe um die Spendensumme reduziert werden kann oder ob es da zu Abzügen kommt.


    Des Weiteren eine vermutlich eher ungewöhnliche Frage: kann ich eine Spende die ich nächstes Jahr vornehme noch dieses Jahr steuerlich geltend machen (z.B. durch eine Absichtserklärung oÄ im laufenden Jahr). Beispiel: Spende Anfang Januar 2025 und Berücksichtigung in Steuererklärung für 2024.


    Besten Dank und viele Grüße

    Günther

  • Elena H.

    Hat das Thema freigeschaltet.
  • ob bei einer Spende an eine gemeinnützige Organisation in dem Zuge 1:1 das zu versteuernde Einkommen durch die Angabe einer Sonderausgabe um die Spendensumme reduziert werden kann oder ob es da zu Abzügen kommt.

    Genau so ist es. Das zu versteuernde Einkommen verringert sich um den Spendenbetrag.

    kann ich eine Spende die ich nächstes Jahr vornehme noch dieses Jahr steuerlich geltend machen

    Das ist nicht möglich. Es gilt bei Privatpersonen das Zufluss-/Abflussprinzip. Das heißt, deine Ausgeben sind in dem Jahr steuerlich relevant, in dem du die Ausgabe tatsächlich getätigt hast.

  • Hallo zusammen, ich plane eine „größere“ Spende vorzunehmen und möchte sichergehen diese bestmöglich geltend zu machen.

    Wenn die Spende größer ist als € 300,00, dann lass dir von dem Empfänger der Spende eine Bescheinigung geben. In der Regel werden die automatisch nach Eingang der Spende verschickt.
    Bei kleineren Spenden reicht der Kontoauszug, da sollte bei der Überweisung des Betrages an den Empfänger aber deutlich angegeben sein, dass es sich um eine Spende handelt.

  • Es gilt bei Privatpersonen das Zufluss-/Abflussprinzip. Das heißt, deine Ausgeben sind in dem Jahr steuerlich relevant, in dem du die Ausgabe tatsächlich getätigt hast.

    Maximal aber 20 % der Einkünfte in dem betreffenden Jahr. Der überschießende Rest kann dann in das Folgejahr genommen werden (geht also nicht "verloren").

  • Paragraph 11 Einkommensteuergesetz: es gilt das zufluss- und abflussprinzip. Das bedeutet du tätigt deine Spende in 2025 also kannst du diese auch erst in der Steuererklärung 2025 als Sonderausgaben berücksichtigen.