nachgelagerte Besteuerung der GRV - was ist mit dem Steuer-Brutto?

  • Das meine ich ja.

    Bei mir wird der GRV Beitrag nicht vom Steuerbrutto abgezogen.

    Da ich eine Einkommensteuererklärung abgebe, sollte das am Ende korrekt berechnet werden.

    Aber was passiert, wenn jemand aus irgendeinem Grund keine Einkommensteuererklärung abgibt (nicht abgeben muss)?

    Wieso wird der GRV Beitrag nicht gleich direkt monatlich vom Steuerbrutto angezogen?

  • Das wird am Jahresende vom Arbeitgeber komplett für das Steuerjahr erledigt.

    Dann stimmt alles. Nur deine quasi zusätzlichen Angaben in der Einkommensteuererklärung führen zu Veränderungen (Werbungskosten, Kirchensteuer, Spenden, außergewöhnliche Belastungen. Schulgeld etc.).

  • Ich sehe bei mir auf dem Einkommensteuerbescheid auch, dass für GKV und Pflegeversicherung monatlich die AG Anteile extra ausgewiesen werden.

    Für die GRV wird das nicht so ausgewiesen. Da taucht nur mein eigener Beitrag zur GRV auf.

    Den AG Anteil sehe ich dann erst in der Jahresend- Lohnsteuerbescheinigung bzw. in der Meldebescheinigung für die Sozialversicherung.

    Warum wird das bei der GRV anders ausgewiesen?

    In die Runde gefragt: Ist das bei anderen auch so?

    Das wird am Jahresende vom Arbeitgeber komplett für das Steuerjahr erledigt.

    Wieso muss man da auf das Jahresende warten, um die Zahlen zu sehen?

  • ich sehe gerade zu meiner Erinnerung:

    Wie werden Ihre Beiträge zur gesetzlichen Rentenversicherung berücksichtigt?
    Beiträge zur gesetzlichen Rentenversicherung bestehen aus dem Arbeitnehmer- und dem Arbeitgeberanteil. Auch der Arbeitgeberanteil in der gesetzlichen…
    www.lohnsteuer-kompakt.de

    Die besondere Behandlung kommt daher, dass ich nur meinen eigenen Anteil an den GRV-Beiträgen steuerlich absetzen kann.

    Jetzt erinnere ich mich auch:

    Wir hatten da schon mal eine Diskussion darüber, ob dem AN durch die Umstellung auf nachträglicher Besteuerung auch die Versteuerung des AG Anteile auf's Auge gedrück wurde.

    Ich weiss allerdings nicht mehr, was bei dieser Diskussion herausgekommen ist.

  • Jetzt erinnere ich mich auch:

    Wir hatten da schon mal eine Diskussion darüber, ob dem AN durch die Umstellung auf nachträglicher Besteuerung auch die Versteuerung des AG Anteile auf's Auge gedrück wurde.

    Ich weiss allerdings nicht mehr, was bei dieser Diskussion herausgekommen ist.

    Rentenbesteuerung – Wikipedia

    Zitat
    Die Argumentation des Bundesverfassungsgerichts lief im Wesentlichen darauf hinaus, dass die Arbeitgeberanteile zur Rentenversicherung nicht versteuert worden sind, daher enthalte die Rente einen Einkommensteil, der bis dahin nicht der Besteuerung unterlegen hat.

    (Btw m.E.n. hätte man die Besteuerung des AG Anteil für dessen Beträge in die GRV auch dem AG überantworten können.)

    Ruhegehalt – Wikipedia

    Zitat

    Finanzierung

    Besoldungsempfänger zahlen nicht direkt Beiträge für die Altersvorsorge. Vielmehr gilt: „Die … geringeren Grundgehälter der Beamten gegenüber den Grundvergütungen der Arbeitnehmer werden .. als Beitragsleistung der Beamten für ihre Versorgung angesehen“. Ähnlich auch das Bundesverfassungsgericht in seinem Urteil vom März 2002

    D.h. die Besteuerung der erfolgten Beiträge für die GRV vor 2002 bzw 2005 wurden verglichen mit nicht erfolgenden Einzahlungen der Beamten. Und die nicht erfolgenden Einzahlungen der Beamten werden wiederum begründet mit "geringeren Grundgehälter der Beamten gegenüber den Grundvergütungen der Arbeitnehmer".

    Worauf basiert eigentlich die Aussage, dass die Grundgehälter der Beamten geringer ist, als die Grundvergütung der Arbeitnehmer?

    Was ist mit "Grundgehalt" und "Grundvergütung" gemeint?

    Für das Durchschnittseinkommen der GRV Versicherten gibt es Zahlen, auf die die Berechnung der Rentenpunkte basiert. Wo gibt's denn entsprechende Zahlen für die Durchschnittsbesoldung der Beamten?

  • Bei mir wird der GRV Beitrag nicht vom Steuerbrutto abgezogen.

    Nicht da. Aber unter "Summe der Altersvorsorgeaufwengungen".

    Da dort die vollen AG Anteile abgezogen werden, ist das natürlich ein ganz mieser Taschenspielertrick der Gesetzesmacher. Wie immer...

    Ich sehe bei mir auf dem Einkommensteuerbescheid auch, dass für GKV und Pflegeversicherung monatlich die AG Anteile extra ausgewiesen werden.

    Bei mir nicht. Nicht für KV und PV.

    Die AG Anteile KV/PV/ALV haben keine Bedeutung für die Steuer.

    Dieser "Rechenkram" wird beim Lohnsteuerabzug berücksichtigt. Deswegen gibt es ohne Kirchenzugehörigkeit bei gleichbleibenden Lohn übers Jahr ohne Werbungskosten und Spenden usw. auch keine Steuererstattung.

    Bitte keine Politikwissenschaftler und kein Marcel Fratzscher mehr im TV.

  • Dieser "Rechenkram" wird beim Lohnsteuerabzug berücksichtigt. Deswegen gibt es ohne Kirchenzugehörigkeit bei gleichbleibenden Lohn übers Jahr ohne Werbungskosten und Spenden usw. auch keine Steuererstattung.

    Richtig. Am Jahresende ist quasi alles schon dann für den Lohnsteuerfall erledigt.

    Das oft in den Medien postulierte „Zurückholen“ von Steuern meint dann die Festsetzung der Einkommensteuer unter Berücksichtigung der oben genannten persönlichen Faktoren.