Frage zur freiwilligen gesetzlichen Krankenversicherung für Rentner

  • Hallo

    Ich gehe im März 2025 in gesetzliche Rente.

    Die letzten wichtigen Jahre für die gesetzliche Krankenversicherung war ich teilweise privatversichert oder gesetzlich versichert.

    Dadurch muss ich mich freiwillig in der gesetzlichen Krankenversicherung als Rentner versichern.

    Nachteil ist ja das ich die 2 Betriebsrenten und Mieteinnahmen auch angeben muss und auch komplett mit ca. 14 % versteuern muss

    Meine Frage;

    Gibt es für die Betriebsrenten einen Freibetrag und wenn ja wie hoch und wie ist das bei den Mieteinahmen (welche Rolle spielt das ich verheiratet bin (eventuell nur hälfte der Einnahmen?)

    Vielleicht kann mir jemand dazu (vorallem zum Thema Mieteinnahmen) etwas sagen?

    Oder gibt es Möglichkeiten die eventuell mein Steuerberater noch regeln kann?


    Freue mich von Euch zu hören


    Werner

  • Elena H.

    Hat das Thema freigeschaltet.
  • Ich gehe im März 2025 in gesetzliche Rente.

    Die letzten wichtigen Jahre für die gesetzliche Krankenversicherung war ich teilweise privatversichert oder gesetzlich versichert. Dadurch muss ich mich freiwillig in der gesetzlichen Krankenversicherung als Rentner versichern.

    Das wird teuer.

    [Dadurch muss ich] die 2 Betriebsrenten und Mieteinnahmen mit ca. 14 % [verbeitragen].

    Es sind etwa 20%. 14% GKV-Beitrag (also ohne Krankengeld), Zusatzbeitrag der GKV und gesetzliche Pflegeversicherung. Du unterstützt damit die Solidargemeinschaft.

    Gibt es für die Betriebsrenten einen Freibetrag?

    Bei der Krankenkasse hast Du einen Freibetrag von aktuell 176,75 € (Betrag wird jährlich angepaßt). Für die Pflegekasse ist der gleiche Betrag eine Freigrenze (Heißt: Wenn Du drunter bist, zahlst Du nichts, wenn Du drüber bist, zahlst Du von allem).

    Welche Rolle spielt, dass ich verheiratet bin (Eventuell nur Hälfte der Einnahmen?)

    Vielleicht kann mir jemand dazu (vor allem zum Thema Mieteinnahmen) etwas sagen?

    Oder gibt es Möglichkeiten, die eventuell mein Steuerberater noch regeln kann?

    Regeln kann er das nicht, aber er weiß genau, wem in Deinem Fall die Mieteinnahmen zugeordnet werden.

  • Hallo.


    Um wieviel wird die Vorversicherungszeit denn verfehlt? Ggf. lässt sich über die Verschiebung des Rentenbeginns noch etwas steuern.


    Bei Versicherung als freiwilliges Mitglied kann man den Freibetrag bzw. die Freigrenze getrost vergessen, die gelten für Pflichtversicherte.

  • Hallo,

    beim Rentenantrag unbedingt den Beitragszuschuss zur KV mit beantragen, kann man sonst auch noch nachholen (Formular R0820). Gibt es aber nur für die KV nicht für die Pflegeversicherung, die muss jeder Rentner selbst bezahlen. Leider werden Ihre Einnahmen auch als ggf. Alleinverdienender nicht halbiert, also so ne Art Ehegattensplitting gibt es in der GKV nicht. Wenn alle Ihre Einnahmen nicht die Hälfte der Beitragsbemessungsgrenze erreichen, also 2025 die Hälfte von 5512,50 €, wird ggf. sogar noch das Einkommen des Ehepartners zusätzlich bis zu dieser Grenze von 2756,25€ herangezogen falls dieser in der PKV ist. Mieteinnahmen sind demjenigen zuzurechnen, dem das Mietobjekt gehört. Die GKV wird jährlich den Steuerbescheid sehen wollen um die Beiträge korrekt zu berechnen.

  • Bei Versicherung als freiwilliges Mitglied kann man den Freibetrag bzw. die Freigrenze getrost vergessen, die gelten für Pflichtversicherte.

    Das ist so. Auch wenn es zumindest in den Fällen fragwürdig erscheint, wenn es um freiwillig Versicherte mit vergleichsweise niedrigen Alterseinkünften geht.

    "Unhappy Wife - Unhappy Life!" Roger Murgatroyd, 1977

  • Nachteil ist ja das ich die 2 Betriebsrenten und Mieteinnahmen auch angeben muss und auch komplett mit ca. 14 % versteuern muss

    Meines Wissens müssten die Betriebsrenten aber auch als pflichtversicherter Rentner (KVdR) verbeitragt werden (sind aber, wie Achim Weiss schrieb, deutlich mehr als 14%), nur die Mieteinnahmen hingegen nicht, wobei fraglich ist, wie lange dieses Privileg der KVdR noch haltbar ist.

  • Nachteil ist ja, dass ich die 2 Betriebsrenten und Mieteinnahmen auch angeben muss und auch komplett mit ca. 14 % versteuern [verbeitragen] muss

    Meines Wissens müssten die Betriebsrenten aber auch als pflichtversicherter Rentner (KVdR) verbeitragt werden (sind aber, wie Achim Weiss schrieb, deutlich mehr als 14%), nur die Mieteinnahmen hingegen nicht, wobei fraglich ist, wie lange dieses Privileg der KVdR noch haltbar ist.

    Als Rentner zahlt man den allgemeinen Beitragssatz von 14,6% (obwohl man ja keinen Anspruch auf Krankengeld hat, man also denken könnte, es fiele nur der reduzierte Beitragssatz von 14% an. Ist nicht so). Dazu kommt der Zusatzbeitrag der Krankenkasse. Auch auf Betriebsrenten ist Pflegeversicherung fällig (3,4% oder 4%). Die Betriebsrente zahlt keinen "Arbeitgeberzuschuß", also zahlt der Rentner den vollen Beitrag allein. Zusammen mit dem Zusatzbeitrag ergeben sich etwa 20% Abgaben.


    Ein pflichtversicherter Rentner (KVdR) hat einen Freibetrag beim Krankenversicherungsbeitrag und eine Freigrenze bei der Pflegeversicherung. Ein freiwillig versicherter Rentner hat diese Vergünstigung nicht.