Abgaben und Meldungen bei Freier Tätigkeit auf Honorarbasis

  • Hallo, ich hoffe ich bin hier richtig. :)


    Ich befinde mich gerade in einer Ausbildung, bin volljährig und möchte mir nebenbei etwas mehr Geld verdienen.


    Hier habe die Idee gehabt, bei einem Nachhilfeinstitut Nachhilfe zu geben. Ich war auch schon dort und sie sagten mir, dass ich als freier Mitarbeiter auf Honorarbasis arbeiten würde. Ich würde es zeitlich max. 2-3 mal in der Woche schaffen dies zu tun, würde also monatlich auf höchstens 200€ kommen.

    Nun meine Frage: Muss ich hier irgendwelche Abgaben ans Finanzamt machen, bei der Versicherung oder sonstigem melden? Ich werde nicht über die steuerfreien 450€ im Monat kommen.

    Das Lerninstitut meinte, dass ich nur am Ende des Jahres in meine Steuererklärung schreiben muss, dass ich diese Tätigkeit gemacht habe, aber keine Steuern oder sonstiges abgezogen werden.

    Wahrscheinlich werde ich diese Nebentätigkeit auch nur bis zum Ende meiner Ausbildung machen (also jetzt noch knapp -1 Jahr)


    Vielen Dank im Voraus für eure Antworten. :)

  • Elena H.

    Hat das Thema freigeschaltet.
  • Ich befinde mich gerade in einer Ausbildung, bin volljährig und möchte mir nebenbei etwas mehr Geld verdienen.


    Hier habe die Idee gehabt, bei einem Nachhilfeinstitut Nachhilfe zu geben. Ich war auch schon dort und sie sagten mir, dass ich als freier Mitarbeiter auf Honorarbasis arbeiten würde. Ich würde es zeitlich max. 2-3 mal in der Woche schaffen dies zu tun, würde also monatlich auf höchstens 200€ kommen.

    Die Konstruktion "freier Mitarbeiter" soll gerade bei Nachhilfeinstituten üblich sein, hat aber einen bösen Haken. Prinzipiell ist das eine normale, steuer- und sozialversicherungspflichtige Tätigkeit, wenn Du nur einen Arbeitgeber hast. Machst Du das auf eigene Faust, wird das anders bewertet.

    Nun meine Frage: Muss ich hier irgendwelche Abgaben ans Finanzamt machen, bei der Versicherung oder sonstigem melden? Ich werde nicht über die steuerfreien 450€ im Monat kommen.

    Ja.


    Woher hast Du das mit den angeblich steuerfreien 450 € im Monat? Ehemalige Gehaltsgrenze eines Minijobs?


    Das geht. Das Nachhilfeinstitut kann Dich als Minijobber anstellen. Ein Minijob kostet den Arbeitgeber aber um die 30% Abgaben, was er dann auf Deinen Stundenlohn umschlagen will. Das möchte Dein Nachhilfeinstitut ja gerade nicht. Das möchte Dich brutto für netto bezahlen.


    Steuer zahlt man im Lande ab etwa 11.000 €/a. Weil Du Kranken- und Rentenversicherungsbeiträge absetzen kannst, rechnet sich das um auf etwa 1300 € brutto pro Monat. Die hast Du bei Deiner Ausbildung vermutlich nicht, aber 1000 € könnten es sein. Heißt: Du hast monatlich noch bis etwa 1300 € Luft.


    Es könnte allerdings sein, daß die Kranken- und die Rentenkasse Deine regelmäßige Tätigkeit bei immer dem gleichen Arbeitgeber als Scheinselbständigkeit sieht und daher Beiträge von Deinen Honoraren sehen möchte.

    Das Lerninstitut meinte, dass ich nur am Ende des Jahres in meine Steuererklärung schreiben muss, dass ich diese Tätigkeit gemacht habe, aber keine Steuern oder sonstiges abgezogen werden.

    Wenn das stimmt, sollte es kein Problem für Deinen Arbeitgeber sein, Dir diese Auskunft schriftlich zu geben. Sollte sich Dein prospektiver Arbeitgeber allerdings auf Nachfrage weigern, stimmt die Auskunft möglicherweise überhaupt nicht. :)

  • Erstmal danke für deine Antwort:)


    Das komische ist, ich kenne mich im Thema Steuern nicht wirklich aus und habe das Nachhilfeinstitut gefragt, ob ich dann überhaupt keine Steuern abgeben muss und sie meinten das brauche ich nicht (was ich irgendwie nicht glauben kann?).

    Ich werde da nochmal genau nachhaken👍🏼

  • Hallo.


    Zu "freiberuflichen Honorar-Lehrern" gibt es ausreichend Rechtsprechung.


    Das Institut sollte ein fundamentales Interesse daran haben, dass von Beginn an geprüft ist, ob es eine Honorartätigkeit oder doch ein Angestelltenverhältnis ist, denn es ist das Institut, das im Zweifel die Beiträge schuldet


    Steuerberatung sollten die auch eher nicht betreiben

  • Das komische ist, ich kenne mich im Thema Steuern nicht wirklich aus und habe das Nachhilfeinstitut gefragt, ob ich dann überhaupt keine Steuern abgeben muss und sie meinten, das brauche ich nicht.

    Ich habe es oben bereits geschrieben: Solche Aussagen sollte man sich schriftlich geben lassen. So erkennt man, ob sie nur dahergesagt sind oder ob Substanz dahinter steht.

  • Kann hier nicht die Übungsleiterpauschale greifen, bei der 3000 € jährlich steuerfrei sind? Darunter ist auch Lehrtätigkeit zu verstehen, meine ich.

  • Kann hier nicht die Übungsleiterpauschale greifen, bei der 3000 € jährlich steuerfrei sind? Darunter ist auch Lehrtätigkeit zu verstehen, meine ich.

    Nein. Gilt nur, wenn das für eine gemeinnützige Organisation ausgeübt wird.


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    Die nebenberuflichen Nachhilfelehrys, die ich kenne haben kein Gewerbe angemeldet und machen als Freiberufliche eine ganz einfache Gewinn- und Verlustrechnung. Elster ist dabei Pflicht.

    Infos hierzu gibt es beim Finanzamt.


    HeyTimi » Muss man Nachhilfe anmelden?
    Muss man Nachhilfe anmelden?
    www.heytimi.de

  • Davon ist hier aber keine Rede: https://www.bmi.bund.de/Shared…bungsleiterpauschale.html Als Beispiel ist Lehrtätigkeit an einer Fachhochschule aufgeführt.

    Was deine Bekannten angeht - unterrichten sie vielleicht mehr als für max 250 €?

    Weiter unten steht in deinem Link:


    Zitat

    Die begünstigten Tätigkeiten müssen weiterhin im Dienst oder im Auftrag einer juristischen Person des öffentlichen Rechts, die ihren Sitz in der Europäischen Union bzw. im europäischen Wirtschaftsraum hat, oder einer gemeinnützigen Körperschaft und zur Förderung gemeinnütziger, mildtätiger oder kirchlicher Zwecke ausgeübt werden.