Die Bank N26 hebt Kontosperrung nicht auf und verhindert damit auch eine Kündigung und Überweisung auf ein neues Konto

  • Email an support-bank N26:

    "Ihr Kunde Herr B wartet seit Wochen auf die Freischaltung seines Kontos.

    Er kann weder Miete zahlen noch einkaufen noch Medikamente kaufen.

    Alle Dokumente liegen Ihnen vor. Es gibt keinen Grund das Konto nicht zu öffnen.

    Und jetzt kommen Sie mir nicht wieder mit irgendwelchen scheinheiligen Ausreden. Sorgen Sie bitte dafür das das Konto binnen 2 Stunden offen ist.

    Das ist ein Zustand der so nicht tragbar ist und der mit sofortiger Wirkung von Ihnen aufgehoben wird.

    Es ist eine absolute Frechheit was Sie mit ihrem Kunden veranstalten.

    Der Herr ist fix und fertig weil Sie sich diesem Problem nicht annehmen und verantwortlich fühlen."

    Fax der Stadt Erkrath an Support N26:

    Sehr geehrte Damen und Herren,

    ich sende Ihnen nun das 3. Mal das Schreiben mit der Aufforderung zur Aufhebung der Kontopfändung von Herrn B.

    Ich bitte Sie erneut die Kontopfändung von Herrn B sofort aufzuheben. Im Anhang ist das entsprechende Dokument.

    Es besteht eine unbedingte Dringlichkeit in Bezug auf die Aufhebung der Kontopfändung von Herrn B, da diese spätestens eine Woche nach dem 18.10.2024 hätte erfolgen müssen.

    Eine Aufhebung dauert maximal 1 Woche und in normalen Fällen 1 bis 2 Tage, aber nicht über 1 Monat!

    Mit freundlichen Grüßen

    Im Auftrag

    Y.

    Stadt Erkrath

    Vollziehungsbeamter

    Was kann hier noch kurzfristig getan werden, ohne den langen Weg eines Rechtsstreits, obwohl die Rechtslage eindeutig ist?

    Es gibt hier wohl keine Vollzugsbehörde. Konto Pfänden geht schnell - aber Pfändung aufheben? Das Konto ist heute am 28.11.24 immer noch gesperrt.

  • Elena H.

    Hat das Thema freigeschaltet.
  • Hallo Landmann,


    Ist es ein Girokonto? Wurde es wenigstens schon in ein P-Konto (Pfändungsschutzkonto) umgewandelt, damit ein bestimmter Freibetrag für das Nötigste zur Verfügung bleibt, der nicht gepfändet werden kann? (N26: https://support.n26.com/de-de/…as-tun-bei-kontopfaendung).


    Wenn nicht, würde ich schnell zu einer seriösen Schuldnerberatungsstelle (bei Kommune, Caritas o.ä. siehe https://www.finanztip.de/schuldnerberatung/) gehen und mir dabei helfen lassen, diesen Antrag zu stellen. Und dann weiter um die Aufhebung der Pfändung kümmern mit deren Hilfe.

  • Sorry Zahlenfreund, aber Landmann bzw. Herr B braucht jetzt kein P-Konto mehr und wahrscheinlich auch keine Schuldnerberatung, denn nach der Schilderung hat der Gläubiger sein Geld, die Pfändung ist damit bereits erledigt und dies bestätigt. Die Freigabe des arrestierten Betrages wird aber von der Bank einfach nicht umgesetzt.


    In einem Punkt muss ich dem sehr engagierten Schreiben der Stadt Erkrath (das war auch der Gläubiger, richtig?) entschieden widersprechen: Bis zu einer Woche Bearbeitungszeit für die Freigabe einer Kontopfändung ist keineswegs normal. Das Kreditinstitut hat unverzüglich zu handeln. Unverzüglich meint ohne schuldhaftes Zögern. Da das Bearbeiten von Pfändungen zum Kernbereich der Geschäftstätigkeit einer Bank gehört, müsste eine Bearbeitung am Tag des Einganges der Mitteilung, allerspätestens am folgenden Geschäftstag erfolgen. Für aus einem Verzug entstandene Schäden könnte die Bank haftbar gemacht werden.


    Verweigert ein Kreditinstitut zu Unrecht die Auszahlung, kommt eine gerichtliche Auszahlungsanordnung auch per einstweiliger Verfügung in Betracht. Das wäre bei einem ordentlichen Gericht. (Das Vollstreckungsgericht ist ja gerade nicht mehr zuständig, weil die Vollstreckung aufgehoben wurde.)


    Da könnte etwas herauskommen wie

    "Dieser Betrag steht ihr [der Kundin] (...) zu. Sie kann darüber verfügen und hat nach der klaren gesetzlichen Regelung einen Auszahlungsanspruch gegen die Verfügungsbeklagte." Dem Antrag "1. der Verfügungsbeklagten [gemeint ist die Bank] aufzugeben, an sie unverzüglich einen Betrag in Höhe von € 86,00 aus ihrem Guthaben auf dem bei der Verfügungsbeklagten errichteten Konto Nr. xxx auszuzahlen.

    2. für den Fall der Zuwiderhandlung der Verfügungsbeklagten ein Ordnungsgeld bis zu € 250.000,00 anzudrohen." wurde stattgegeben. (Etwas unjuristisch von mir verkürzt.

    AG Bremen 4 C 412/10 mit Urteil vom 24.08.2010 zitiert nach https://www.ra-kotz.de/pfaendu…utzkonto_sozialgelder.htm )


    Ein Hinweis an die Bafin wäre hilfreich, um bei der Bank zumindest in Zukunft ein ordnungsgemäßes Handeln herbeizuführen.

  • Da muss man sich einfach in Geduld üben. Habt ihr es über den Chat von N26 schon versucht? Oder schickt denen einen Brief und mal gucken. Wenn die Bank sich weiter quetstellen sollte, dann geht es wohl nur übers Gericht.