Beitragserhöhung zum 01.01.25

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    Mir, 83, seit 1967 beihilfeberechtigt und bei der Debeka (jetzt Beihilfe70 %/ Debeka 30 %) hat Debeka am 08.11.2024 mitgeteilt, dass ab 01.01.2025 die Beiträge wie folgt erhöht werden:


    Ehemann (83)
    ........ alter Beitrag/neuer Beitrag - +/- % (abgerundet)
    P30 187/271 +45 (%) = + 84 €/Monat

    Z30 17/17 0

    PVB 49/53 + 3
    Sum 254/340 +34
    Ehefrau (64)

    P30 180/205 +14 (%)
    Z30 17/17 0

    PVB 52/55 +7
    Sum 249/278 +12

    Kind (23)

    P20K 42/50 +20 (%)

    Z20K 4/4 0
    Su 45/64 +19


    Summe 3 Personen

    560/684 +124 (22%) x 12 = + 1.488 €/Jahr

    Die Tarife P30/Z30/PVB haben sich bei mir seit 2015 wie folgt erhöht:

    2015 134/18/25

    2017 147/18/30

    2021 187/17/41

    2024 187/18/49

    2025 271/17/53


    Daraufhin habe ich am 25.11.2024 folgendes an die Debeka geschrieben:

    Sehr geehrte Damen und Herren,

    Ihre Mitteilung vom 08.11.2024 über die Änderung der Beiträge In der Kranken-/Pflegeversicherung ab 01.01.2025 hat mich sehr erschreckt, da ich insgesamt für die drei versicherten Personen knapp 1.500 €/Jahr mehr zahlen soll.

    Ich habe Verständnis für die der Inflation angepassten Beiträge auch insbesondere dann, wenn die Leistungen verbessert werden.

    Selbst die Preiserhöhungen bei meiner Frau und meinem Kind im Tarif P30 und P20K von 25 % und 9 % könnte ich noch akzeptieren, da deren Summen nur um 12 % bzw. 19 % gestiegen sind.

    Unverständlich ist jedoch die Erhöhung meines Tarifes P30 um 84,00 € von 187,31 auf 271,31 €, also um 45 %.

    Ich bitte deshalb um Überprüfung oder Erklärung, warum nach jahrzehntelanger moderater Preisanpassung ein solcher Preisanstieg stattfinden soll und welche Rolle eventuell dabei mein Alter von jetzt 83 Jahren auch in Anbetracht von Altersrückstellungen bei meiner nunmehr 57jährigen Mitgliedschaft in der DEBEKA spielt.

    Mit freundlichen Grüßen

    Die dem Erhöhungsschreiben beigefügten 6seitigen Erläuterungen habe ich erst danach ‚entdeckt‘:

    Danach müssten die Beiträge nach § 203 (2) des Vertragsversicherungsgesetzes (VVG) angepasst werden, wenn sich die Versicherungsleistungen oder die Sterblichkeit und damit die Lebenserwartung deutlich … ändert.

    Jedes Jahr würden die Leistungen und die Sterblichkeiten der Gruppen (Männer, Frauen usw.) verglichen und erst, wenn bestimmte im Gesetz vorgegebene Prozentzahlen überschritten würden, würden die Tarife (überhaupt) überprüft und angepasst

    Diese, als ‚Auslösende Faktoren‘ bezeichnet, betrügen bei Männer 21,8 %, bei Frauen 18,5 % und bei Kinder etwa 17 %.

    Bei einer solchen ‚Auslösung‘ müsste ‚alle Rechnungsgrundlagen auf den neuesten Stand gebracht werden‘.

    Die individuellen Beiträge könnten aus den vorstehenden Faktoren nicht abgeleitet.

    Diese Berechnungen könnten sich auf die Beiträge je nach Alter unterschiedlich auswirken.

    Das ganze sind meines Erachtens Schwurbelsätze und erklärt keineswegs die Preiserhöhung im Tarif P 30 um 45 % und bei anderen hier im Forum um noch mehr.

    Das ganze hätte man auch in einem Satz sagen können.

    Sodann frage ich mich (oder besser die Debeka), ob die oben genannten Preiserhöhungen früherer Jahre grundlos auch Folge des ‚jährlichen‘ Vergleichs waren und warum dabei nicht auch so viel erklärt wurde.

    Die Antwort der Debeka auf mein Schreiben kam schnell mit Datum vom 28.11.2024, weil die ‚weiteren Informationen‘ weitgehend aus Satzbausteinen gleicher Bauart und mit gleichem Inhalt wie zuvor bestanden.

    Auf meine Frage, wie es in meinem Fall zu einer Erhöhung von 45 % kommt, wurde nicht eigegangen.

    Beigefügt ist eine Erläuterung der Altersrückstellung mit der Aussage, dass der „Beitrag allein wegen des Älterwerdens nicht steigen dürfe“.

    Diese zwei Seiten werde ich morgen noch hier einstellen.

    Ebenso die Vorschläge, wie ich durch Verzicht auf Leistungen, wie z.B. Chefarzt und Zweibettzimmer, zu niedrigeren Beiträgen kommen könne.

    berghaus 05.12.24

  • Ehemann (83)
    ........ alter Beitrag/neuer Beitrag - +/- % (abgerundet)
    P30 187/271 +45 (%) = + 84 €/Monat

    Dann sind diese eingangs erwähnten 50% doch gar nicht so abwegig, wie hier mache tun und die 45% nicht wirklich weit davon weg…

    PKV ist aus Kundensicht völlig intransparent, aber ich würde hier schon vermuten, dass es sich bis zu einem gewissen Grad um die „Vergreisung“ der Alttarife handelt!

    Seit der EU-Reform Müssen ja alle in die neuen Tarife/Versicherungskollektive und bei nur noch alten Menschen darin wirds halt teuer für die Versicherer. Sollte nicht passieren, scheint aber immer mehr der Fall zu sein auch beim Marktführer Debeka mit 1-Tarif-Tradition… :/

  • Die dem Erhöhungsschreiben beigefügten 6seitigen Erläuterungen habe ich erst danach ‚entdeckt‘:

    Danach müssten die Beiträge nach § 203 (2) des Vertragsversicherungsgesetzes (VVG) angepasst werden, wenn sich die Versicherungsleistungen oder die Sterblichkeit und damit die Lebenserwartung deutlich … ändert. (...)

    Das ganze sind meines Erachtens Schwurbelsätze und erklärt keineswegs die Preiserhöhung im Tarif P 30 um 45 % und bei anderen hier im Forum um noch mehr.

    Das ganze hätte man auch in einem Satz sagen können.

    Ich würde einmal vermuten, dass sich eine höhere Lebenserwartung viel stärker auswirkt, wenn man schon älter ist. Das dürfte den Preissprung im Vergleich zu jüngeren Versicherten zT erklären.

    Wenn jemand 25 Jahre alt ist und die statistische Lebenserwartung steigt um 2 Jahre (auf zB 82 Jahre), dann müssen die Altersrückstellungen statt für 55 Jahre eben für 57 Jahre reichen, also etwa eine 4% längere Versicherungszeit.

    Ist jemand schon 83 und seine statistische (Rest-)Lebenserwartung steigt um 2 Jahren von zB 90 auf 92 Jahre, dann müssen die (verbleibenden) Altersrückstellungen statt für 7 Jahre schon für 9 Jahre reichen, also eine etwa 30% längere Versicherungszeit als kalkuliert.

    Hinzu kommen noch die allgemeinen Preissteigerungen bzw. der medizinische Fortschritt.

  • PKV ist aus Kundensicht völlig intransparent, aber ich würde hier schon vermuten, dass es sich bis zu einem gewissen Grad um die „Vergreisung“ der Alttarife handelt!

    Genau aus dieser Befürchtung heraus und weil die neue unisex Tarifwelt bei der Debeka deutlich besser ist, als die alten P Tarife bin ich damals gewechselt.

    berghaus vielen Dank für die Offenlegung Deiner Beiträge. Im Prinzip ein ähnliches Bild wie bei mir, die heftigen Anstiege gab es erst seit Corona.

  • Dankenswerterweise hat Muenchner in seinem eigenen Fall, zumindest seit 2015, auch die Euro-Beträge genannt und auch weitestgehend begründet.

    Ich wollte das selber einfach mal wissen und hab mir deswegen gestern mal eine kleine Excel Tabelle gebastelt. Ich fand es auch wichtig die Beträge ins Verhältnis zu den Bruttobezügen zu stellen, damit man einen besseren Blick dafür bekommt, weil absolute Zahlen im Laufe vieler Jahrzehnte nur sehr begrenzt aussagekräftig sind.

  • Zunächst ist berghaus ausdrücklich zu danken, dass er sich die Mühe gemacht hat, (nicht nur) die zuletzt erfahrene Beitragserhöhung hier im Forum zu beziffern, nicht nur nach beliebig herausgegriffenen Einzelwerten, sondern über Nennung und Summierung aller Einzelwerte vor und nach der Anpassung.

    Dann sind diese eingangs erwähnten 50% doch gar nicht so abwegig, wie hier mache tun und die 45% nicht wirklich weit davon weg…

    Aha, ein beliebig (oder gezielt?) herausgegriffener Einzwert, hier in Prozent.

    Schauen wir uns die Prozentleiter und wichtige, nach unten breiter werdende Stufen dazu näher an:

    P30 berghaus: + 45 % (271/187)

    Summe berghaus: + 34 % (340/254)

    Ehepaar berghaus: + 23 % (618/503)

    Familie berghaus: + 22 % (684/560)

    Das Wichtigste auf dieser Leiter steht auf der unteren Stufe und noch dazu in Klammern, als Differenz beider Zahlen,nämlich der deutliche absolute Mehrbeitrag von 124 Euro nach nur 12 Monaten gleichgebiebener Beiträge.

    Das ist wirklich viel Geld, zumal wenn die betroffene Familie sich jeden Euro an Ausgaben genau zu überlegen hätte, um monatlich über die Runden zu kommen.

    Seit der EU-Reform Müssen ja alle in die neuen Tarife/Versicherungskollektive und bei nur noch alten Menschen darin wirds halt teuer für die Versicherer. Sollte nicht passieren, scheint aber immer mehr der Fall zu sein auch beim Marktführer Debeka mit 1-Tarif-Tradition…

    Nicht jede EU-Reform ist auch eine gelungene, beispielsweise die Unisex-Tarifierung vom Dezember 2012.

    Ich würde einmal vermuten, dass sich eine höhere Lebenserwartung viel stärker auswirkt, wenn man schon älter ist. Das dürfte den Preissprung im Vergleich zu jüngeren Versicherten zT erklären.

    Das vermute ich auch

    Wenn jemand 25 Jahre alt ist und die statistische Lebenserwartung steigt um 2 Jahre (auf zB 82 Jahre), dann müssen die Altersrückstellungen statt für 55 Jahre eben für 57 Jahre reichen, also etwa eine 4% längere Versicherungszeit.

    Ist jemand schon 83 und seine statistische (Rest-)Lebenserwartung steigt um 2 Jahren von zB 90 auf 92 Jahre, dann müssen die (verbleibenden) Altersrückstellungen statt für 7 Jahre schon für 9 Jahre reichen, also eine etwa 30% längere Versicherungszeit als kalkuliert.

    Hier wird der Unterschied weniger durch die absoluten Werte, sondern vor allem durch die Prozentwerte deutlich. Diese haben also durchaus ihre Berechtigung, aber es kommt wie fast immer auf das Ganze an.

    "Unhappy Wife - Unhappy Life!" Roger Murgatroyd, 1977

  • Naja, das ist eine verkappte Maklerseite, die wollen einem andere Versicherungsverträge verkaufen!

    Das sehe ich auch so.

    Und wie man sich angeblich gegen die aktuelle Beitragserhöhung wehren kann, das wird anfangs zwar angekündigt, wird aber auf den ganzen Folgeseiten nicht wieder aufgegriffen. Bauernfängerei?

    "Unhappy Wife - Unhappy Life!" Roger Murgatroyd, 1977

  • Naja, das ist eine verkappte Maklerseite, die wollen einem andere Versicherungsverträge verkaufen!

    Das habe ich zwar auch so gesehen, aber auch, dass man der Beitragserhöhung nicht widersprechen kann und ein Wechsel allenfalls für jüngere Kunden sinnvoll ist.

    Zitat

    "......Zum Beispiel ist es bei der Debeka so, dass seit 2012, also seit der Umstellung auf Unisex-Tarife, die Portabilität der Alterungsrückstellungen in den Tarifen automatisch enthalten ist. Bedeutet: Wenn ein Kunde seinen Vertrag bei der Debeka kündigt und im gleichen Zuge zu einer anderen Privaten Krankenversicherung wechselt, kann er die Alterungsrückstellungen mitnehmen. Voraussetzung ist, dass die PKV bei der Debeka nach 2012 abgeschlossen wurde.
    ...In welcher Höhe die Alterungsrückstellungen beim Wechsel des privaten Krankenversicherers mitgenommen werden können, hängt vom sogenannten Übertragungswert ab. Dieser entspricht der Höhe der Rückstellungen, wie sie durch Beiträge im Basistarif gebildet worden wären. Lediglich die Altersrückstellungen für Leistungen, die über diesem Niveau liegen sind nicht übertragbar. Auch Altersrückstellungen aus der Pflegeversicherung können beim Wechsel der PKV mitgenommen werden.

    ...........................
    Niedrigere Beiträge durch Versicherungswechsel?

    Ältere und langjährige Bestandskunden können bei einem Anbieterwechsel anteilig ihre angesparten Altersrückstellungen verlieren. Dadurch erhöhen sich die Beiträge insgesamt wieder. In jedem Fall müssen Sie sich einer neuen Gesundheitsprüfung stellen. So können mögliche Vorerkrankungen oder neue Krankheiten, die bei Vertragsabschluss noch nicht vorhanden waren, ebenfalls zu einer Beitragserhöhung führen. Im schlimmsten Fall wird der Wechsel der Versicherung durch höhere Risikozuschläge für Sie teurer."

    Dem entnehme ich, dass ich mit 83 nicht wechseln sollte.

    Allenfalls könnte man darüber nachdenken, die angebotene Möglichkeit anzunehmen in leistungsärmere Tarife zu wechseln, wobei die spätere Rückkehr dann eine Gesundhitsprüfung erfordert.

    Dazu später mehr.

    berghaus 05.12.24

  • Allenfalls könnte man darüber nachdenken, die angebotene Möglichkeit anzunehmen in leistungsärmere Tarife zu wechseln, wobei die spätere Rückkehr dann eine Gesundheitsprüfung erfordert.

    Könnte? Vielleicht.

    Sollte? Besser nicht.
    Es sei denn, Sie hätten
    1) jeden Anlass dazu, dieser Gesundheitsprüfung "gelassen" entgegenzusehen
    2) diese überschaubare Beitragsersparnis wirklich nötig.
    Vielleicht steht es mir nicht zu, Ihnen Ratschläge zu geben, berghaus. Aber über beides sollten Sie ebenfalls nachdenken, am besten zusammen mit Ihren Familienangehörigen. Zumal das nichts kostet.

    "Unhappy Wife - Unhappy Life!" Roger Murgatroyd, 1977

  • Mir ... hat [die] Debeka ... mitgeteilt, dass ab 01.01.2025 die Beiträge wie folgt erhöht werden:


    Ehemann (83)

    [41% mehr, beide Tarife zusammengerechnet, 288 statt 204]


    [Das Begleitschreiben] sind meines Erachtens Schwurbelsätze und erklärt keineswegs die Preiserhöhung. ... Das ganze hätte man auch in einem Satz sagen können.

    Klar. Beim Schwurbeln kommt es aber halt darauf an, daß der Empfänger zugetextet wird. Das leistet ein Einzelsatz nicht. :)

    Die Antwort der Debeka auf mein Schreiben kam schnell mit Datum vom 28.11.2024, weil die ‚weiteren Informationen‘ weitgehend aus Satzbausteinen gleicher Bauart und mit gleichem Inhalt wie zuvor bestanden.

    Hast Du etwas anderes erwartet?

    Beigefügt ist eine Erläuterung der Altersrückstellung mit der Aussage, dass der „Beitrag allein wegen des Älterwerdens nicht steigen dürfe“.

    Diese zwei Seiten werde ich morgen noch hier einstellen.

    Ebenso die Vorschläge, wie ich durch Verzicht auf Leistungen, wie z.B. Chefarzt und Zweibettzimmer, zu niedrigeren Beiträgen kommen könne.

    Na ja, just das wünscht man als alter Mensch ja nicht. Du scheinst eine gute Gesundheit zu haben (die ich Dir auch wünschen möchte), aber es ist nunmal so, daß man in höherem Alter eher und schwerer krank wird als in der Jugend. Und genau dann möchte man ja nicht mit fremden Leuten im Krankenhaus im gleichen Zimmer sein.

    Dankeschön für Deine umfangreiche Darstellung. Die läßt wirklich keine Fragen offen, das kann man problemlos im Detail nachvollziehen.

  • Hallo, bin seit über 50 Jahren Mitglied bei der DEBEKA (Pensionär mit 70% Beihilfe). Gestern kam die Mitteilung, dass sich mein Beitrag ab Januar 25 um 50 (!!) % erhöht. Ich empfinde das als Unverschämtheit. Was bleibt mir, als zu schlucken? Ein Wechsel in eine andere Gesellschaft dürfte wohl kaum in Frage kommen, oder?

    50% sind happig. Meine bessere Hälfte hat definitiv weniger aufgebrummt bekommen (Ich als Angestellter ca. +20% bei der Debeka). Interessant wäre es aber mal zu erfahren, wie die anderen Gesellschaften erhöht haben. Die Debeka wird ja stets gerne durch das Dorf getrieben ;) Man muss sagen: Es gibt halt Licht und Schatten.

    Ein Wechsel in eine andere Gesellschaft dürfte aufgrund des Wegfalls der Altersrückstellungen wohl eher nicht infrage kommen.

    Einen Wechsel in einen anderen Tarif innerhalb der Gesellschaft (Standardtarif / Basitarif) könnte man prüfen lassen. Das würde ich aber detailliert bei einem Experten tun lassen, wo entsprechend Honorar fällig werden dürfte.

    Alles Gute!

  • Versprochen:


    Die im


    Die im Weiteren genannten zwei Sozialtarife (PKV) kommen für uns nicht in Frage:

    Basistarif BTB30I Mann 184 - Frau 216 (vergleichbar GKV)

    Standardtarif STB30 Mann 111 - Frau 139 (vergleichbar GKV)

    Interessant ist, dass der Wegfall von Chefarzt und Zweibettzimmer im Tarif P30W (W wie Wegfall) bei mir eine Kostenersparnis von 87,16 € also etwas mehr als die Beitragserhöhung von 84 € ab 2025 ausmachen, bei meiner Frau nur 44,80 € und im Tarif B30 (Unisex) bei mir nur 26,67 €.

    Es geht (mir) bei der Überlegung zum Wegfall auch nicht um Armut, sondern um finanzielle Abwägung.

    M.E. ist die Chefarztbehandlung nicht wirklich von Vorteil, was hier mal diskutiert werden könnte.

    Wenn die Zuzahlung zu einem Zweibettzimmer 100 € beträgt, trägt die Debeka davon 30 €.

    Wenn ich 87,16 €/M spare, sind das 1.046 €/J.

    Das würde 35 Tage im Krankenhaus bedeuten.

    Zu klären wäre, ob ein 83jähriger noch eine Krankenhaustagegeldversicherung bekommt und zu welchem Preis.

    berghaus 06.12.24

  • Bei jeglicher (und berechtigter) Kritik zu den Beitragsanpassungen:

    Deine Beiträge für die PKV ab 01.01.2025 finde ich immer noch recht günstig. Ich nehme an, Zweibettzimmer und Chefarzt ist inkludiert, korrekt?

  • Versprochen:


    Die im

    Interessant, dass der Unisex-Tarif nur für den Ehemann ausgerechnet wird, nicht aber für die Ehefrau.

    Soweit ich weiß, profitieren nur Frauen von Unisexverträgen, während Männer mit Bisextarifen günstiger fahren.

    Honi soit qui mal y pense... :/

    M.E. ist die Chefarztbehandlung nicht wirklich von Vorteil, was hier mal diskutiert werden könnte.

    Bei der "Chefarztbehandlung" geht es nicht um den "Chef", sondern um das Recht auf freie Arztwahl im Krankenhaus. Das ist m.E. ein sehr gewichtiger Vorteil.

  • Bei der "Chefarztbehandlung" geht es nicht um den "Chef", sondern um das Recht auf freie Arztwahl im Krankenhaus. Das ist m.E. ein sehr gewichtiger Vorteil.

    In welchem Krankenhaus gibt es denn gleich mehrere Ärzte von einer Sorte?

    Und woher weiß oder erfahre ich etwas über die unterschiedlichen Qualiäten?

    berghaus 06.12.24

  • In welchem Krankenhaus gibt es denn gleich mehrere Ärzte von einer Sorte?

    In eigentlich jeder Abteilung in jedem Krankenhaus. Sinnvollerweise geht man in ein großes Krankenhaus, wenn man die Wahl hat. Das ist ja auch die Tendenz der Gesundheitspolitik. Wenn Du wirklich etwas Nennenswertes hast, ist es günstiger, Du gehst in ein Krankenhaus mit einer möglichst großen fachlich passenden Abteilung, als in eine wohnortnahe Klinik, selbst wenn Deine Angehörigen dann weiter zum Besuch fahren müssen.

    Typischerweise hast Du in jeder Abteilung einen Chef, darunter meist einen oder mehrere Oberärzte, dann Fachärzte, darunter Assistenzärzte, die zwar ihre ärztliche Approbation haben, aber beispielsweise nicht selbständig operieren dürfen.

    Hast Du "Wahlarzt" versichert, muß das nicht notwendigerweise der Chef sein. In vielen Abteilungen mag einer der Oberärzte chirurgisch versierter sein als sein Chef - aber es ist kein Assistenzarzt unter Anleitung, der das Blinddarmrausnehmen schließlich auch erst mal lernen muß. Unsere Gesellschaft ist nicht ehrlich zu sich selbst, wenn sie unter den Tisch kehrt, daß kein Arzt vom Himmel fällt, sondern er sein Handwerk erst lernen muß - und zwar am lebenden Objekt. Würdest Du in eine Operation einwilligen, wenn man Dir vorher sagte, daß der Operateur die OP zum ersten mal macht? Siehste. Und das Moment schließt Du aus, wenn Du "Wahlarzt" versichert hast.