Vorabpauschale: Risiko bei GM-ETF? Negativzinsen?

  • Da es unter (mindestens) den folgenden Bedingungen die Steuer auf die Vorabpauschale nicht zurück gibt:

    1. Verkauf mit Verlust
    2. Auswanderung

    frage ich mich, was man tun kann zumindest bei Punkt 1 (ausgewandert war ich schon viele Jahre, jetzt wieder da). Aktienfonds können natürlich beliebig Verlust machen, aber was ist mit Geldmarkt-ETFs? Wenn wir mal Negativzinsen ausschließen, kann ich dann davon ausgehen, dass ich die Steuer auf jeden Fall beim Verkauf zurück bekomme?


    Danke für Eure Einschätzung!

  • Hallo,


    nach meinem Verständnis gibt es beim Verkauf mit Verlusten die Steuer nicht zurück. Die bereits gezahlte Steuer erhöht allerdings den Verlust und sollte aus meiner Sicht im Verlusttopf Sonstige eingestellt werden.

  • Die Steuer auf die Vorabpauschale ersetzt die Steuer auf die (nicht vorhandenen) Ausschüttungen.


    Da die Steuer auf die Auschüttungen nicht erstattet wird, ist es folgerichtig, dass das auch für die Steuer auf die Vorabpauschale gilt (= fiktive Ausschüttung).

  • Eine einmal ans Finanzamt gezahlte Abgeltungsteuer gibt es in keinem Fall zurück. Wenn ein ETF, für dessen Ausschüttungen man Steuer gezahlt hat, später im Kurs fällt und schließlich mit Verlust verkauft wird, wandert dieser Verlust in den Verlusttopf "Sonstige", wo er mit allen möglichen zukünftigen Gewinnen verrechnet wird.


    Mit einem Augenzwinkern kann man somit schon sagen, daß es die Steuer in der Zukunft "zurück" gibt, wenn auch über die Hilfskonstruktion, daß dann eben für normalerweise steuerpflichtige Kapitalerträge keine Steuer gezahlt wird.

  • Danke für die Antworten! Ich würde gerne speziell für Geldmarkt-ETFs Eure Einschätzung haben: Bei positiven Zinsen (egal wie klein) sollte ein GM-ETF ja keinen Verlust machen, also nicht im Kurs sinken. Zum Beispiel der empfohlene "Xtrackers II Overnight Rate Swap ETF 1C" hat "nur" von 2014-2021, also in der Zeit der Negativzinsen, eine negative Rendite erwirtschaftet (aber da kann man ja ggf. aussteigen).


    In einem solchen Fall mit "garantiert" positiven Renditen sollte die Steuer auf die Vorabpauschale rein rechnerisch kein Verlust sein, da tatsächlich Abgeltungssteuer beim Verkauf anfällt und die beiden verrechnet werden, wobei die Abgeltungssteuer auch nicht niedriger sein kann als die Steuer auf die Vorabpauschale.


    Ich frage das als Abgrenzung zu z.B. Aktien-ETFs, wo man natürlich beliebig Verlust machen kann, wobei man dann beim Verkauf mit Verlust keine Abgeltungssteuer zahlt und somit die Steuer auf die Vorabpauschale nicht verrechnet werden kann (außer vielleicht dass sie den Verlusttopf erhöht).