Da es unter (mindestens) den folgenden Bedingungen die Steuer auf die Vorabpauschale nicht zurück gibt:
- Verkauf mit Verlust
- Auswanderung
frage ich mich, was man tun kann zumindest bei Punkt 1 (ausgewandert war ich schon viele Jahre, jetzt wieder da). Aktienfonds können natürlich beliebig Verlust machen, aber was ist mit Geldmarkt-ETFs? Wenn wir mal Negativzinsen ausschließen, kann ich dann davon ausgehen, dass ich die Steuer auf jeden Fall beim Verkauf zurück bekomme?
Danke für Eure Einschätzung!