Ich dachte man muss die Anlage KAP immer ausfüllen, wenn Kapitalerträge hat. Oder zumindest, wenn diese über der Freistellungsgrenze liegen.
Nö.
Die Anlage KAP ist nur IMMER auszufüllen, wenn Freistellungsaufträge nicht richtig verteilt waren oder/und noch nicht vorversteuerte Kapitalerträge reingekommen sind (Sparanlage im Ausland, oder von privat vergebenen Krediten etc.)