2 Freistellungsaufträge bei 2 Banken

  • Ich dachte man muss die Anlage KAP immer ausfüllen, wenn Kapitalerträge hat. Oder zumindest, wenn diese über der Freistellungsgrenze liegen.

    Nö.

    Die Anlage KAP ist nur IMMER auszufüllen, wenn Freistellungsaufträge nicht richtig verteilt waren oder/und noch nicht vorversteuerte Kapitalerträge reingekommen sind (Sparanlage im Ausland, oder von privat vergebenen Krediten etc.)

  • Ich dachte. man muss die Anlage KAP immer ausfüllen, wenn Kapitalerträge hat. Oder zumindest, wenn diese über der Freistellungsgrenze liegen.

    Nö, Du mußt es nicht, wenn kein Spezialfall vorliegt. Genau das ist ja der Vorteil der Abgeltungsteuer. Ich habe - völlig legal - schon lang keine Anlage KAP eingereicht.


    Normal heißt: Freistellungsauftrag in korrekter Höhe vollständig ausgenutzt, keine unversteuerten ausländische Kapitalerträge ("Weltsparen" ... :( ), keine Verlustverrechnung zwischen verschiedenen Banken, keine Günstigerprüfung.

  • Was mir noch nicht klar ist, wie die bereits mit 25% Kapitalertragsteuer abgegoltenen Erträge dann nachträglich behandelt werden müssen/können. Für mich ist die pauschale Abgeltungssteuer günstiger als eine Besteuerung zum persönlichen Steuersatz, die ich also auf jeden Fall vermeiden möchte, so weit es geht.

    Deine Kapitalerträge werden nur ausschließlich höchstens mit 25% Kapitalertragsteuer +Soli+Kirchensteuer belastet.

    Der persönliche Steuersatz kommt nur zur Anwendung, wenn du mit deinen gesamten Einkünften nicht höher als 25% besteuert wirst.


    Bei deiner Steuererklärung für 2024 gibst du in der Anlage KAP deine Kapitalerträge komplett an. Das Finanzamt wird im Steuerbescheid die zu wenig gezählten Kapitalertragsteuern nachfordern verbunden mit dem Hinweis, die Freibeträge zu korrigieren.

  • Mach, was Du willst. Das ist Deine Sache. Ich schmunzle ob des Freistellungsauftragsbingos.


    Naja, so völlig abwegig finde ich das nun wieder nicht, wenn ich versuche die Anlage KAP zu vermeiden. Bei den drei betroffenen Depots bei zwei unterschiedlichen Banken kann ich nunmal nicht vorhersagen, wann und wieviel Gewinne/Verluste ich mit dem Verkauf von ETFs und Aktien erziele. Wenn ich gegen Ende des Jahres feststelle, dass ich noch ungenutzten Freibetrag herumliegen habe und durch das "Bingo" Arbeit bei der Steuererklärung spare, finde ich das ziemlich lukrativ. Für die KAP muss ich ja sämtliche Erträge aller Konten und dergleichen nachweisen, egal, ob die von Bankenseite (bei fehlendem Freistellungsauftrag) schon abgegolten sind oder nicht. Da kommt dann bei mir schon ein bisschen Mehrarbeit zusammen, und Steuerklärungen gehören jetzt nicht zu meinen persönlichen top 10 Lieblingsbeschäftigungen.

    Aber in diesem Jahr ist es natürlich meine eigene Blödheit, zu spät kontrolliert zu haben, ob ich nicht insgesamt mit meinen verteilten Freibeträgen über dem Maximum liege. Kein Thema.


    Nö, Du mußt es nicht, wenn kein Spezialfall vorliegt. Genau das ist ja der Vorteil der Abgeltungsteuer. Ich habe - völlig legal - schon lang keine Anlage KAP eingereicht.

    Genau mein Punkt :) Meine letzte KAP ist auch Jahrzente her :S


    Deine Kapitalerträge werden nur ausschließlich höchstens mit 25% Kapitalertragsteuer +Soli+Kirchensteuer belastet.

    Der persönliche Steuersatz kommt nur zur Anwendung, wenn du mit deinen gesamten Einkünften nicht höher als 25% besteuert wirst.

    Und da ist nochmal der Teil, der mir fehlte. Dank an euch, dass ihr das nochmal klargestellt habt.

  • Ich schmunzle ob des Freistellungsauftragsbingos.

    Naja, so völlig abwegig finde ich das nun wieder nicht, wenn ich versuche, die Anlage KAP zu vermeiden. Bei den drei betroffenen Depots bei zwei unterschiedlichen Banken kann ich nunmal nicht vorhersagen, wann und wieviel Gewinne/Verluste ich mit dem Verkauf von ETFs und Aktien erziele. Wenn ich gegen Ende des Jahres feststelle, dass ich noch ungenutzten Freibetrag herumliegen habe und durch das "Bingo" Arbeit bei der Steuererklärung spare, finde ich das ziemlich lukrativ.

    Ich bin weder Steuerbeamter, noch Moralapostel, möchte an dieser Stelle aber erwähnen, daß es zwar erlaubt ist, mehrere Freistellungsaufträge zu erteilen, aber verboten, hierbei in der Summe den Sparerfreibetrag zu überschreiten. Das heißt: Wenn Deine 3 Freistellungsaufträge auf 500, 300 und 200 € lauten, bist Du auf der sicheren Seite. Wenn Du dreimal 1000 € draufschreibst, hast Du potentiell ein Problem.


    Und um den Rahmen abzustecken: Wenn Du überhaupt keine Freistellungsaufträge erteilst, zahlst Du maximal 263,75 € Steuer zuviel (ohne Kirchensteuer). Mal angenommen, durch unstrukturierte Vergabe der Freistellungsaufträge bekommst Du nur die Hälfte des Sparerfreibetrags freigestellt, dann reden wir über 132 € überzahlte Steuer. Klar: Du kannst natürlich im Dezember Dich auf drei Säulen an den Sparerfreibetrag heranrobben, aber ganz genau wirst Du das nicht schaffen, wenn Du gerade mal knapp (oder auch knapp über) 1000 € Kapitalerträge hast.

    Für die KAP muss ich ja sämtliche Erträge aller Konten und dergleichen nachweisen, egal, ob die von Bankenseite (bei fehlendem Freistellungsauftrag) schon abgegolten sind oder nicht. Da kommt dann bei mir schon ein bisschen Mehrarbeit zusammen, und Steuerklärungen gehören jetzt nicht zu meinen persönlichen top 10 Lieblingsbeschäftigungen.

    Kein großes Ding. Man bekommt von jeder Bank die Steuerbescheinigung, man trägt die paar wenigen Zahlen in ein Excel-Blatt ein und zählt sie zusammen. Man überträgt die Summen in das Steuerformular.


    Das geht schneller, als hier im Forum ein Posting zu schreiben. :)


    Und es geht garantiert schneller als Freistellungsauftragsbingo.

    Deine Sache, nicht meine.

  • Bzgl. Kapitalertragssteuer und Freistellung nochmal eine Frage:


    Situation:


    2022 war ich bei etlichen Banken und hatte zwischen zwei Banken meine Freistellung halbe halbe aufgeteilt.

    Die eine Bank kündigte meine Konten weil ich neuen AGBs nicht zugestimmt habe, worauf ich dort 2022 vor Wirksamkeit der Kündigung den Freistellungsauftrag auf 0 reduzierte und somit dort meine (geringen) Zinsen versteuert wurden. Leider ging was schief dabei die halbe Freistellung auf die anderen Banken aufzuteilen, so das ich nur 600€ freigestellt hatte.


    Reicht es jetzt für das Jahr bei der Steuererklärung bei den Kapitalerträgen nur den Anteil anzugeben wo was freigestellt war und dann noch soviel bis ich die 1000€ ausgenutzt habe oder muss ich wirklich von jeder Bank zwingend alles angeben (auch wenn da normal abgeführt wurde und ich auch keine Rückzahlung erwarte)?

  • Reicht es jetzt für das Jahr bei der Steuererklärung bei den Kapitalerträgen nur den Anteil anzugeben wo was freigestellt war und dann noch soviel bis ich die 1000€ ausgenutzt habe oder muss ich wirklich von jeder Bank zwingend alles angeben (auch wenn da normal abgeführt wurde und ich auch keine Rückzahlung erwarte)?

    Eigenlich ja. Denn wenn Kapitalsteuer bezahlt worden ist, wird nichts unter deiner pers. Steuernummer dem FA gemeldet.

    Andererseits heißt es immer: Alle Kapitaleinkünfte melden, wenn verrechnet werden soll.

    Da aber das FA nicht alles weiß,.....

  • Bzgl. Kapitalertragssteuer und Freistellung nochmal eine Frage:


    Reicht es jetzt für das Jahr bei der Steuererklärung bei den Kapitalerträgen nur den Anteil anzugeben wo was freigestellt war und dann noch soviel bis ich die 1000€ ausgenutzt habe oder muss ich wirklich von jeder Bank zwingend alles angeben (auch wenn da normal abgeführt wurde und ich auch keine Rückzahlung erwarte)?

    Nein, du musst die Kapitalerträge nicht komplett angeben. In der Anlage KAP 2023 (Zeile 17) trägst du folgendes ein:


    In Anspruch genommener Plauschbetrag, der auf die in der Anlage KAP nicht erklärten Kapitalerträge entfällt (ggf. "0")



  • Wenn ich gegen Ende des Jahres feststelle, dass ich noch ungenutzten Freibetrag herumliegen habe und durch das "Bingo" Arbeit bei der Steuererklärung spare, finde ich das ziemlich lukrativ. Für die KAP muss ich ja sämtliche Erträge aller Konten und dergleichen nachweisen, egal, ob die von Bankenseite (bei fehlendem Freistellungsauftrag) schon abgegolten sind oder nicht.

    Das 'Herausrechnen' der Steuerfreibeträge macht möglicherweise mehr Arbeit als die Ausfüllung der KAP, wenn man sich die Steuerbescheinigungen besorgt und die dort eingetragenen Beträge zusammenzählt.

    Dazu habe ich für mich und meine Kinder, - auch für deren Einstieg in die Ausfüllung des Formulars -, eine Tabelle angelegt, die die Arbeit und die Übersicht auch über die Freibeträge erleichtert:



    Diese Tabelle kann man im nächsten Jahr oder auch zwischendurch handschriftlich aufstellen, um die Freibeträge gut zu verteilen.
    Ab und zu muss man das Formular mal ändern, weil die Zeilennummern in den Elsterformularen ab und zu geändert werden.

    berghaus 31.12.24